Common use of Netzanschluss; Netzanschlusskosten; Netzanschlusskapazität; Zustimmung des Eigentümers Clause in Contracts

Netzanschluss; Netzanschlusskosten; Netzanschlusskapazität; Zustimmung des Eigentümers. 1.1. Die Anlage des Anschlussnehmers (elektrische Anlage) wird bzw. ist über den Netzanschluss an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen. Der Netzanschluss und seine Eigentumsgrenze, der Ort der Energieübergabe sowie die Bezeichnung des Zählpunktes als der Ort, an dem der über den Netzanschluss entnommene Energiefluss messtechnisch erfasst wird, sind im Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag einschließlich Anlagen beschrie- ben. Die elektrische Anlage umfasst die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der im Netzanschlussver- trag definierten Eigentumsgrenze mit Ausnahme der im Eigentum des Netzbetreibers oder Dritter befindlichen Be- triebsmittel, wie z. B. Messeinrichtungen. Die elektrische Anlage dient dem Anschlussnutzer zur Entnahme von Ener- gie aus dem Verteilernetz.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Strom), Netzanschlussvertrag (Strom)

Netzanschluss; Netzanschlusskosten; Netzanschlusskapazität; Zustimmung des Eigentümers. 1.1. Die Anlage des Anschlussnehmers (elektrische AnlageGasanlage) wird bzw. ist über den Netzanschluss an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen. Der Netzanschluss und seine Eigentumsgrenze, der Ort der Energieübergabe Energie- übergabe sowie die Bezeichnung des Zählpunktes der Messstelle als der dem Ort, an dem der über den Netzanschluss entnommene entnom- mene Energiefluss messtechnisch erfasst wird, sind im Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag einschließlich ein- schließlich Anlagen beschrie- benbeschrieben. Die elektrische Anlage Gasanlage umfasst die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel alle Anlagenteile hinter der im Netzanschlussver- trag definierten Eigentumsgrenze mit Ausnahme der im Eigentum des Netzbetreibers oder Dritter befindlichen Be- triebsmittelbefindli- chen Betriebsmittel, wie z. z.B. Druckregelgerät und Messeinrichtungen. Die elektrische Anlage Gasanlage dient dem Anschlussnutzer Anschluss- nutzer zur Entnahme von Ener- gie Energie aus dem Verteilernetz.

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Samples: www.bs-netz.de

Netzanschluss; Netzanschlusskosten; Netzanschlusskapazität; Zustimmung des Eigentümers. 1.1. Die Anlage des Anschlussnehmers (elektrische Anlage) wird bzw. ist über den Netzanschluss an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen. Der Netzanschluss und seine Eigentumsgrenze, der Ort der Energieübergabe sowie die Bezeichnung des Zählpunktes als der Ort, an dem der über den Netzanschluss entnommene Energiefluss messtechnisch erfasst wird, sind im Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag einschließlich Anlagen beschrie- benbeschrieben. Die elektrische Anlage umfasst die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der im Netzanschlussver- trag Netzanschlussvertrag definierten Eigentumsgrenze mit Ausnahme der im Eigentum des Netzbetreibers oder Dritter befindlichen Be- triebsmittelBetriebsmittel, wie z. B. Messeinrichtungen. Die elektrische Anlage dient dem Anschlussnutzer zur Entnahme von Ener- gie Energie aus dem Verteilernetz.

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Samples: www.ob-netz.de

Netzanschluss; Netzanschlusskosten; Netzanschlusskapazität; Zustimmung des Eigentümers. 1.1. Die Anlage des Anschlussnehmers (elektrische Anlage) wird bzw. ist über den Netzanschluss an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossenange- schlossen. Der Netzanschluss und seine Eigentumsgrenze, der Ort der Energieübergabe sowie die Bezeichnung des Zählpunktes als der Ort, an dem der über den Netzanschluss entnommene Energiefluss messtechnisch erfasst wird, sind im Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Anschlussnutzungsver- trag einschließlich Anlagen beschrie- benbeschrieben. Die elektrische Anlage umfasst die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der im Netzanschlussver- trag Netzan- schlussvertrag definierten Eigentumsgrenze mit Ausnahme der im Eigentum des Netzbetreibers oder Dritter befindlichen Be- triebsmittelBetriebsmittel, wie z. B. Messeinrichtungen. Die elektrische Anlage dient dem Anschlussnutzer zur Entnahme von Ener- gie Energie aus dem Verteilernetz.

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Samples: Netzanschlussvertrag (Strom)