Common use of Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) Clause in Contracts

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste- hen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4. d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Privathaftpflichtversicherung

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste- henentstehen, sofort versichertversi- chert. Sie sind Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko Risi- ko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitigUnterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt habenwurde, so haben Sie hat der Versiche- rungsnehmer zu be- weisenbeweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen verstrichen war. Wir sind Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Standezustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend rück- wirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz Variante für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der getrennte Versicherungssummen: Variante für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssumme.pauschale Versicherungssummen: A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasser- fahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenVersicherungs- pflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4.; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für Baunebengewerbe

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages Vertrags ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags neu entste- henentstehen, sofort versichert. Sie sind Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko Risi- ko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitigUnterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt habenwurde, so haben Sie hat der Versiche- rungsnehmer zu be- weisenbeweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen verstrichen war. Wir sind Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Standezustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend rück- wirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der auf den Betrag von EUR ... für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssummePersonenschäden und EUR ... für Sach- schäden und – soweit vereinbart – EUR ... für Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasser- fahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenVersicherungs- pflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4.; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen kurzfristi- gen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages Vertrags ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags neu entste- henentstehen, sofort versichert. Sie sind Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko Risi- ko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitigUnterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt habenwurde, so haben Sie hat der Versiche- rungsnehmer zu be- weisenbeweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen verstrichen war. Wir sind Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Standezustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend rück- wirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Variante für getrennte Versicherungssummen: Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der auf den Betrag von EUR ... für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssummePersonenschäden und EUR ... für Sach- schäden und – soweit vereinbart – EUR ... für Vermögensschäden begrenzt. Variante für pauschale Versicherungssummen: Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag von EUR ... für Personen- und Sachschäden und – soweit vereinbart – EUR ... für Vermögensschäden begrenzt. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasser- fahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenVersicherungs- pflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4.; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen kurzfristi- gen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste- hen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Privathaftpflichtversicherung Tier- halterhaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen; Für für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung Aus- nahmeregelung gemäß A1-9.410. d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher dienstli- cher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Agreement

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages Vertrags ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags neu entste- henentstehen, sofort versichert. Sie sind Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung Beitragsrech- nung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitigUnterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt habenwurde, so haben Sie hat der Versiche- rungsnehmer zu be- weisenbeweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen verstrichen war. Wir sind Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Standezustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend rück- wirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Variante für getrennte Versicherungssummen: Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der auf den Betrag von EUR ... für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssummePersonenschäden und EUR ... für Sach- schäden und – soweit vereinbart – EUR ... für Vermögensschäden begrenzt. Variante für pauschale Versicherungssummen: Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag von EUR ... für Personen- und Sachschäden und – soweit vereinbart – EUR ... für Vermögensschäden begrenzt. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasser- fahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenVersicherungs- pflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4.; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen kurzfristi- gen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1A4-9.1 Im Umfang des der bestehenden Vertrages Diensthaft- pflichtversicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages der Diensthaft- pflichtversicherung neu entste- henentstehen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzu- gekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen verstrichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1A4-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe der für das Diensthaft- pflichtrisiko vereinbarten Versicherungssummen. Ist für eine Leistung aus dieser Diensthaftpflichtver- sicherung eine Entschädigungsgrenze vereinbart (als Leistungsgrenze innerhalb der für dieses Risiko vereinbarten Versicherungssumme), gilt diese ent- sprechend für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssummeVorsorgeversicherung. A1A4-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasserfahr- zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-Zulas- sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenunterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegenunter- liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1A4-9.4. d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher und amtlicher beruflicher Tätigkeit. A1A4-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1A4-9.4.1 Abweichend von A1A4-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1A4-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1A4-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1A4-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1A4-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1A4-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Privathaftpflichtversicherung

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrages neu entste- henentstehen, sofort versichert. Sie sind Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitigUnterlässt der Versicherungsnehmer die recht- zeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt habenwurde, so haben Sie hat der Versicherungsnehmer zu be- weisenbeweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen verstrichen war. Wir sind Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Standezustande, entfällt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der auf den Be- trag von 10 Mio. EUR pauschal für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssummePersonen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenunterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4.mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für 10.1 Entfällt die eine Versicherungspflicht gilt Mitversicherung der in A1-9.4.1 Abweichend von 2.1.1 bis A1-9.3 2.1.5 genannten Personen, weil z.B. a) der Versicherungsnehmer verstorben ist, b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde (A1-2.1.1), c) gilt Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben (A1-2.1.4), d) die Vorsor- geversicherung häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde (A1-2.1.2 und A1-2.1.5), besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für die private Hundehaltung6 Monate. Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei dem Versicherer beantragt, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e bestehtentfällt der Ver- sicherungsschutz zu diesem Termin. A1-9.4.2 Handelt es sich 10.2 Wird bei dem Hund um eine Rasse, Tod des Versicherungsnehmers die wir nicht versichern nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3)eingetragenen) Le- benspartner eingelöst, so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hundewird dieser Versicherungsnehmer. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages Vertrags ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags neu entste- hen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen war. Wir sind ist berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Standezustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Privathaftpflichtversicherung Bau- herren-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssummeVersi- cherungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasserfahr- zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-Zulas- sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenunterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4.; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; eTeil A Abschnitt A2 Umweltrisiko Der Versicherungsschutz umfasst Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflicht-Risiko, A2-1) Risiken aus betrieblichersowie Umweltschäden gemäß Umweltscha- densgesetz (Umweltschadens-Risiko, beruflicher, dienst- licher und amtlicher Tätigkeit. A1A2-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A12). Ein Schaden im Sinne der Versicherung nach A2-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung1 entsteht durch Umwelteinwirkungen, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasseer durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strah- len, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erschei- nungen verursacht wird, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ein Umweltschaden im Sinne der Versicherung nach A2-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend 2 ist eine – Schädigung von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxxgeschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, – American Staffordshire-TerrierSchädigung der Gewässer, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etcSchädigung des Bodens gemäß Umweltschadensgesetz.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages Vertrags ist Ihre deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags neu entste- henentstehen, sofort versichert. Sie sind Du bist verpflichtet, uns nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitigUnterlässt du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt habenwurde, so haben Sie hast du zu be- weisenbeweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen verstrichen war. Wir sind Xxxxxx ist berechtigt, für das neue Risiko einen ange- messenen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- gung Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Standezustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der entsprechend den im Versicherungsschein vereinbarten Deckungssummen für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssummePerson-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) a. Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gesWasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegenunterliegen; b) b. Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) c. Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4.; d) Risikenx. Xxxxxxx, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken x. Xxxxxxx aus betrieblicher, beruflicher, dienst- licher dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Xxxxxxxx-Xxxxxxx, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, – Xxxxxxx-Xxxxxxx, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen