Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risi- ken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auffor- derung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Ver- sicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstri- chen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko ei- nen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A2.10.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers sind Pflichten und Ansprüche aus Risi- kenRisiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags Versiche- rungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Dies gilt nicht für Risiken gemäß A2-1.4 f). Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auffor- derung Aufforde- rung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Ver- sicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt ange- zeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstri- chen verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko ei- nen angemessenen einen an- gemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risi- kenRisiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auffor- derung Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstri- chen verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko ei- nen einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung). A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags Vertrages ist die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risi- kenRisiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auffor- derung Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstri- chen verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko ei- nen einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
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Samples: Private Liability Insurance for Homeowners and Property Owners