Common use of Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Clause in Contracts

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Betriebsschließungsversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers.

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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers.

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Samples: Hausratversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Von Aufsichtsräten, Vorständen Und Geschäftsführern (Avb D&o), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend entspre- chend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung Absen- dung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung (Thv Hund 2020), Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteiltmitge- teilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte AnschriftAn- schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillenserklä- rung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend ent- sprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillenserklä- rung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung Absen- dung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei 3 Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers.

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Samples: Hausratversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillens- erklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWil- lenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung Namensände- rung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Fahrradversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer Versi- cherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Brie- fes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haushalt Glasversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer Versiche- rer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillens- erklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVer- sicherungsnehmers.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt nicht entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung Absen- dung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung Absen- dung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteiltmitge- teilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer Ver- sicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz, Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort Schutz

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangenzuge- gangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Pferde Op Versicherung, Reiter Unfall Versicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen einge- schriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte be- kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend ent- sprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs einge- schriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte be- kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend ent- sprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten an- gezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers.

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Samples: Hausratversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung Absen­ dung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersiche­ rungsnehmers.

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Samples: Hausratversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift An- schrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWil- lenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersi- cherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb Cyber)

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteiltmitge- teilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersi- cherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei 3 Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer Versi- cherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillenserklä- rung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend entspre- chend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer Ver- sicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers.

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Samples: Bauleistungsversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillenserklä- rung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift An- schrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWil- lenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteiltmitge- teilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben abzuge- ben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte be- kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangenzuge- gangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung Na- mensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen einge- schriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten an- gezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs ein- geschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend entspre- chend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer Ver- sicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen ein- geschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteiltmit- geteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben abzu- geben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangenzu- gegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Produkt Haftpflicht (Inland) Pharmazeutischer Unternehmer

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillenser- klärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben abzu- geben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangenzugegan- gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer Ver- sicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine WillenserklärungWillens- erklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben abzu- geben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangenzugegan- gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer Ver- sicherer nicht angezeigten Namensänderung des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers.

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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer Versi- cherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten ange- zeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer Ver- sicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Hausratversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber gegen- über abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs Briefes an die 1 oder entsprechende unternehmensindividuelle Bezeichnung letzte dem Versicherer bekannte be- kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten ange- zeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Maschinenversicherung

Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

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Samples: Bauleistungs Versicherung