Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit DSO die Liefermenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß liefert und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch den Käufer verschuldet ist, ist die Nichtlieferung vom DSO an den Käufer binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von: (a) dem Differenzbetrag, sofern positiv, zwischen dem Preis zu dem der Käufer die jeweils nicht gelieferte Energiemenge auf dem EEX-Markt oder anderweitig beschafft hat (Preis für die Ersatzlieferung) und dem vereinbarten Vertragspreis. (b) mit der nicht gelieferten Energiemenge Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit DSO der Verkäufer die Liefermenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß liefert und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch den Käufer DSO verschuldet ist, ist die Nichtlieferung vom DSO von dem Verkäufer an den Käufer DSO binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von:
(a) dem Differenzbetrag, sofern positiv, zwischen dem Preis zu dem der Käufer DSO die jeweils nicht gelieferte Energiemenge auf dem EEX-Markt oder anderweitig beschafft hat (Preis für die Ersatzlieferung) und dem vereinbarten Vertragspreis.
(b) mit der nicht gelieferten Energiemenge Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit DSO der Verkäufer die Liefermenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß liefert und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt i. S. d. Ziff. 5 Abs. 2 beruht noch die Nichterfüllung durch den Käufer DSO verschuldet ist, ist die Nichtlieferung vom DSO von dem Verkäufer an den Käufer DSO binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von:
(a) dem Differenzbetrag, sofern positiv, zwischen dem Preis Preis, zu dem der Käufer DSO die jeweils nicht gelieferte Energiemenge auf dem EEX-Markt oder anderweitig beschafft hat (Preis für die Ersatzlieferung) und dem vereinbarten Vertragspreis.
(b) mit der nicht gelieferten Energiemenge Energiemenge. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Samples: Stromliefervertrag