Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach § 5 Pkt. 1 selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Glasbruchversicherung Privat, Glasbruchversicherung Privat
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen Notver- glasungen und Notverschalungen nach § 5 Pktgemäß Nr. 1 A 5.1.1) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung, Gewerbliche Gebäude Versicherung, Gewerbliche Inhalts Versicherung
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach § 5 Pkt. 1 B 5.1) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
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Samples: Glasversicherung, Hausrat Und Glasversicherung
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach § 5 Pkt. 1 A4-5.1 (1) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach § 5 Pkt. 1 B 5.1.) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
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Samples: Glasversicherung, Hausrat Und Glasversicherung
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach § 5 Pktgemäß Nr. 1 A 5.1.1) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach § 5 Pkt. 1 Xxxxxx X) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
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