Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschlie- ßen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalun- gen nach 5.1.1) selbst in Auftrag geben. Diese erforderli- chen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten gel- tend machen.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschlie- ßen Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen Notverglasun- gen und Notverschalun- gen Notverschalungen nach A 5.1.1) selbst in Auftrag geben. Diese erforderli- chen Aufwendungen erforderlichen Auf- wendungen kann er als versicherte Kosten gel- tend geltend machen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung (Aglb 2016)
Notverglasung / Notverschalung. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschlie- ßen Verschließen von Öffnungen Öff- nungen (Notverglasungen und Notverschalun- gen Notverschalungen nach A 5.1.1) selbst in Auftrag geben. Diese erforderli- chen Aufwendungen erforderlichen Auf-wendungen kann er als versicherte versi- cherte Kosten gel- tend geltend machen.
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Samples: Hausratversicherung