Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten im Allgemeinen Musterklauseln

Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten im Allgemeinen. Wir als Diensteanbieter nutzen Ihre personen- bezogenen Daten im Allgemeinen, um mit Ihnen einen Vertrag zu begründen und zu er- füllen sowie abzurechnen. Nutzen Sie durch einen Anruf bzw. eine Verbin- dung unser Telekommunikationsnetz, nutzen wir Ihre Daten, um diese Nutzung zu ermögli- chen und abzurechnen. Es kann eine Daten- übermittlung an andere Netzbetreiber oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten erfolgen, sofern dies für den von Ihnen als Nut- zer ausgewählten Dienst erforderlich ist, wie z. B. bei der Zustellung von Verbindungen in an- dere Zielnetze oder der Entgegennahme von Verbindungen für Ihren Anschluss aus anderen Quellnetzen. Zudem erfolgt ein Datenaus- tausch mit Verbindungsnetzbetreibern, wenn Sie Dienste nutzen, die in einem sog. Verbin- dungsnetz realisiert sind (z. B. 0800er-, 0180er-, 0900er-, 0137er-Dienste etc.), soweit dies zur Erbringung des jeweiligen Dienstes und zu des- sen Abrechnung sowie der Inkassierung des Entgeltes erforderlich ist. Hierbei kann es erfor- derlich werden, dass wir Ihre Daten auch mit dem jeweiligen von Ihnen gewählten Dienstean- bieter austauschen, etwa in Fällen gestörter Zahlungen. Treten Sie mit uns in ein Kontakt- verhältnis, nutzen wir Ihre Daten, um dieses Verhältnis zu begründen und zu erfüllen bzw. abzuwickeln und ggf. – soweit einschlägig – abzurechnen. Zudem nutzen wir uns rechtmäßig bekannt ge- wordene Daten zum Zwecke der Werbung per Post und zudem per E-Mail oder Telefon, sofern eine diesbezügliche gesetzliche Erlaubnis vor- liegt oder Sie hierin konkret und wirksam einge- willigt haben. Insgesamt kann es auch erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an externe Dienstleister im Rah- men einer Auftragsverarbeitung weitergeben. Zudem können wir innerhalb der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Daten mit Auskunf- teien austauschen, wenn dies zur Begründung eines Vertrages oder zur Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich oder angemessen ist. Ihre personenbezogenen Daten werden wir weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten. Datenübermittlungen in Drittländer ergeben sich im Rahmen der Administration, Entwick- lung und des Betriebs von IT-Systemen und nur soweit a) die Übermittlung grundsätzlich zuläs- sig ist und b) die besonderen Voraussetzungen für eine Übermittlung in ein Drittland vorliegen, insbesondere der Datenimporteur ein ange- messenes Datenschutzniveau nach Maßgabe der EU-Standardvertragsklauseln für die Über- mittlung personenbezogener Daten an Auf- tragsverarbei...

Related to Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten im Allgemeinen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.