Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu
Anschluss. Die net services überlasst dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der tech- nischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die net services hat die Xxxx, in wel- cher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher nicht angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • ggf. Sonstige Die net services stellt dem Kunden je Anschlussart für einen SIP-Anschluss, einen Sprachkanal mit Rufnummer zur Verfügung. Die net services behält sich vor jederzeit die Zuteilung je SIP-Anschluss zu ändern.
Anschluss. Für den Anschluss und Betrieb des Hausnotrufgeräts muss der Teilnehmer einen geeigneten Anschluss auf eigene Kosten vorhalten, der die technischen und vertraglichen Voraussetzungen gewährleistet. Erforderliche Genehmigungen durch den Vermieter holt der Teilnehmer ein. Die Erbringung von Telekommunikationsleistungen (Zugang zu Festnetztelefonleitungen oder Mobilfunknetzen für den Betrieb der Notrufgeräte) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Anschluss. Bisping überlasst dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Bisping hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Für z. B. folgende Meldeanlagen kann daher keine Gewähr übernommen werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Aufzüge
Anschluss. Das Stadtwerk überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Das Stadtwerk hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwer- tig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschrän- kungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Installationen können daher unter Umständen NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • Nicht abschließende Aufstellung Der Kunde wird gebeten vor Vertragsabschluss mit dem Stadtwerk eine Abstimmung zu den Installationen durchzuführen, um mögliche Probleme bei der Inbetriebnahme auszuschließen Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Gebäude des Kunden so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Router in der Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverkabelung. Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Router i.d.R. im Keller des Gebäudes Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist nicht im Leistungsumfang enthal- ten. Stadtwerk teilt dem Kunden für einen SIP-Anschluss bis zu drei Rufnummern zu
Anschluss. SwS PL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. SwS PL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von SwS PL bestätigt werden. SwS PL stellt dem Kunden in dessen Räumen eine UR2-Schnittstelle bereit, über welche mittels eines DSL-Modems Schnittstellen zur Anschaltung von Endgeräten an das Internet zur Verfügung gestellt werden. Die verfügbaren Schnittstellen sind dabei abhängig vom Typ des DSL-Modems (z. B. USB, LAN, WLAN für Datendienste und S0 bzw. a/b für Sprachdienste). Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen (Hausverkabelung innerhalb des Gebäudes vom Netzabschluss zur Bedarfsstelle des Kunden) ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang ent- halten. Über das xDSL-Modem (siehe Kapitel 6) besteht die Möglichkeit sowohl ana- loge als auch ISDN-Endgeräte anzuschließen. Da der Telefondienst per VoIP (Voice over IP) über SIP (Session Initiation Protocol) realisiert wird, stehen dem Kunden nur ausgewählte ISDN-Leistungsmerkmale zur Verfügung (siehe Kapitel 1, D:). SwS PL teilt dem Kunden je Anschlussart • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern zu. Für jeden Account teilt SwS PL dem Kunden Benutzername und Passwort mit.
Anschluss. 4.1 Der Anschluss wird vom Verein Kabel-TV Admont auf eigene Kosten bis zum Hausübergabepunkt hergestellt und verbleibt im Eigentum des Vereines Kabel-TV Admont. Die Hausanschlussdose wird vom Verein Kabel-TV zur Verfügung gestellt und ist außerhalb des Objektes zu errichten. Sie muss jederzeit für Mess-, Wartungsarbeiten u. dgl. frei zugänglich sein.
4.2 Sollte vom Hausübergabepunkt des gegenständlichen Teilnehmers zu weiteren Teilnehmern weitergeleitet werden, ist zu gewährleisten, dass der Betrieb dieser Versorgungsleitung für den Verein Kabel-TV Admont in vollem Umfang aufrecht erhalten werden kann.
Anschluss. Die VBB überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten SIP-Sprachanschlüsse (paketvermittelt). Die VBB hat die Xxxx in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: - Hausnotrufsysteme - Alarmanlagen - Brandmeldeanlagen - Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von VBB bestätigt werden. VBB teilt dem Kunden je Anschlussart • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine (max. zehn Rufnummern) zu.
Anschluss. Straße, Hausnummer Zusatzbezeichnung PLZ, Ort Zählpunktbezeichnung (vom Netzbetreiber einzutragen) Hinweise / Aufstellungsort des Zählers Ggf. Hausanschlussvorgangsnummer (vom Netzbetreiber einzutragen)
Anschluss. 1) Einzelne Arbeitgeber und einzelne im Dienst beteiligter Arbeitge- ber stehende Arbeitnehmer können sich mit Zustimmung der Vertrags- parteien dem Gesamtarbeitsvertrag anschliessen und gelten als beteiligte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
2) Der Gesamtarbeitsvertrag kann den Anschluss näher regeln. Unan- gemessene Bedingungen des Anschlusses, insbesondere Bestimmungen über unangemessene Beiträge, können vom Gericht nichtig erklärt oder auf das zulässige Mass beschränkt werden; jedoch sind Bestimmungen oder Abreden über Beiträge zugunsten einer einzelnen Vertragspartei nichtig.
3) Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages und Abreden zwischen den Vertragsparteien, durch die Mitglieder von Verbänden zum An- schluss gezwungen werden sollen, sind nichtig, wenn diesen Verbänden die Beteiligung am Gesamtarbeitsvertrag oder der Abschluss eines sinn- gemäss gleichen Vertrages nicht offensteht.