Anschluss Musterklauseln

Anschluss. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • EC-Terminal • ggf. weitere Anlagen Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- tigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- des an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- belung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- den je Anschlussart • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei Sprachkanäle zu • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- de. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- lungen zu fol...
Anschluss. Die net services überlasst dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der tech- nischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die net services hat die Xxxx, in wel- cher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher nicht angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme • ggf. Sonstige Die net services stellt dem Kunden je Anschlussart für einen SIP-Anschluss, einen Sprachkanal mit Rufnummer zur Verfügung. Die net services behält sich vor jederzeit die Zuteilung je SIP-Anschluss zu ändern.
Anschluss. Für den Anschluss und Betrieb des Hausnotrufgeräts muss der Teilnehmer einen geeigneten Anschluss auf eigene Kosten vorhalten, der die technischen und vertraglichen Voraussetzungen gewährleistet. Erforderliche Genehmigungen durch den Vermieter holt der Teilnehmer ein. Die Erbringung von Telekommunikationsleistungen (Zugang zu Festnetztelefonleitungen oder Mobilfunknetzen für den Betrieb der Notrufgeräte) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Anschluss. Die Gesellschaft überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die Gesellschaft hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse geschieht, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular (Bermerkungsfeld) erwähnt und deren Funktion von der Gesellschaft bestätigt werden. Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der Gesellschaft, d. h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik , APL, im Gebäude), gilt folgendes: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät ist in der Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhaus- verkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät ist neben dem Glasfaser Abschlusspunkt Linientechnik (APL), in der Regel im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung). Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Gesellschaft teilt dem Kunden je nach Anschlussart eine oder mehrere Zugangskennung(en) oder Rufnummer(n) mit.
Anschluss. SwS PL überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. SwS PL hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von SwS PL bestätigt werden. SwS PL stellt dem Kunden in dessen Räumen eine UR2-Schnittstelle bereit, über welche mittels eines DSL-Modems Schnittstellen zur Anschaltung von Endgeräten an das Internet zur Verfügung gestellt werden. Die verfügbaren Schnittstellen sind dabei abhängig vom Typ des DSL-Modems (z. B. USB, LAN, WLAN für Datendienste und S0 bzw. a/b für Sprachdienste). Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen (Hausverkabelung inner- halb des Gebäudes vom Netzabschluss zur Bedarfsstelle des Kunden) ist, sofern im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im Leistungsum- fang enthalten. Über das xDSL-Modem (siehe Kapitel 6) besteht die Möglichkeit sowohl ana- loge als auch ISDN-Endgeräte anzuschließen. Da der Telefondienst per VoIP (Voice over IP) über SIP (Session Initiation Protocol) realisiert wird, stehen dem Kunden nur ausgewählte ISDN-Leistungsmerkmale zur Verfü- gung (siehe Kapitel 1, D:). SwS PL teilt dem Kunden je Anschlussart • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern zu. Für jeden Account teilt SwS PL dem Kunden Benutzername und Passwort mit.
Anschluss. Bisping überlasst dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Bisping hat die Xxxx, in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Für z. B. folgende Meldeanlagen kann daher keine Gewähr übernommen werden: • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen • Brandmeldeanlagen • Aufzüge
Anschluss. Straße, Hausnummer Zusatzbezeichnung PLZ, Ort Zählpunktbezeichnung (vom Netzbetreiber einzutragen) Hinweise / Aufstellungsort des Zählers Ggf. Hausanschlussvorgangsnummer (vom Netzbetreiber einzutragen) Übergabestelle Ggf. genauere Beschreibung der Übergabestelle gemäß Anlage Druckhöhe besondere Vereinbarung (optional)
Anschluss. Die VBB überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten SIP-Sprachanschlüsse (paketvermittelt). Die VBB hat die Xxxx in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Ein- schränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: - Hausnotrufsysteme - Alarmanlagen - Brandmeldeanlagen - Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von VBB bestätigt werden. VBB teilt dem Kunden je Anschlussart • für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen Sprachkanäle eine (max. zehn Rufnummern) zu.
Anschluss. 4.1 Der Anschluss wird vom Verein Kabel-TV Admont auf eigene Kosten bis zum Hausübergabepunkt hergestellt und verbleibt im Eigentum des Vereines Kabel-TV Admont. Die Hausanschlussdose wird vom Verein Kabel-TV zur Verfügung gestellt und ist außerhalb des Objektes zu errichten. Sie muss jederzeit für Mess-, Wartungsarbeiten u. dgl. frei zugänglich sein.
Anschluss. Die K-net überlässt dem Kunden je nach Produkt und technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Sprach Telefonanschluss in den folgenden Varianten zur Bereitstellung eines leitungs- oder paket- vermittelten Sprachdienstes Dabei hat K-net die Xxxx in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Leitungsvermittelte Sprachdienste werden je nach Produkt als Analog- anschluss, Euro ISDN Basisanschluss als Mehrgeräteanschluss, Euro ISDN Basisanschluss als Anlagenanschluss mit Protokoll DSS1 oder als ISDN Primärmutiplexanschluss realisiert. Euro-ISDN-Anschlüsse werden überlassen als • Basisanschluss als Mehrgeräteanschluss oder Anlagenanschluss mit zwei Basiskanälen und einem Steuerkanal oder Primärmultiplex- anschluss als Anlagenanschluss mit 30 Basiskanälen und einem Steuerkanal Paket vermittelte Sprachdienste/VoIP Anschlüsse Paket vermittelte Sprachdienste werden über das SIP Protokoll aufge-baut, und die Daten über das packet vermittelte Netz der K-net als Datenstrom übertragen. Version 3.0 vom 01.07.2017 SIP Anschlüsse werden je nach Produkt in den Varianten • SIP Basisanschluss mit ein oder zwei gleichzeitigen führbaren Gesprächen oder • SIP PBX mit bis zu 30 gleichzeitigen führbaren Gesprächen bereitgestellt Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungsmerkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden: - Hausnotrufsysteme - Alarmanlagen - Brandmeldeanlagen - Fernabfragesysteme Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von der K-net bestätigt werden.