Nutzungsauflagen Musterklauseln

Nutzungsauflagen. 3.1 Die gänzliche oder teilweise Überlassung des Vertragsgegenstands an Dritte ist dem Kunde nur mit ausdrück licher schriftlicher Zustimmung von d&s gestattet.
Nutzungsauflagen. 11.1. Die Nutzung des Vertragsgegenstands darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen, wie zum Beispiel die Änderung des Programms oder der Art der Veranstaltung, sind der AGH unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung der AGH. AGH wird diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. Ohne eine Zustimmung findet das ausserordentliche Beendigungsrecht der AGH gemäss Ziff. 8.1.b Anwendung.
Nutzungsauflagen. Die Nutzung der Räumlichkeiten darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen wie z. B. die Änderung des Programms oder der Art der Veranstaltung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit dessen schriftlicher Zustimmung vor­ genommen werden. Es gilt § 7 Ziff. 1 a) und b). In allen Fällen ist der Vermieter berechtigt, die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 10 % des Mietzinses zu verlan­ gen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Eine Überlassung des Mietobjektes – ganz oder teilweise – an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vermieters sowie nach Maßgaben von § 16 (Bewirtschaftung) gestattet. Der Mieter hat dem Vermieter bei Vertragsabschluss einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Benutzung des Mietobjektes anwesend und für den Vermieter erreichbar sein muss. Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung hat der Mieter vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, dem Vermieter den Ablauf und die technischen Erfordernisse der Veranstaltung in Form einer technischen Organisationsanwei­ sung bekannt zu geben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter nicht gewährleisten, dass die notwendige technische und personelle Ausstattung für die Veranstaltung von ihm bereitgestellt werden kann. § 7 bleibt unberührt. Einlass erfolgt mindestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Der Veranstalter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Kartenvorverkaufs der Ver­ mieterin eine Bühnenanweisung mit sämtlichen Aufbauhinweisen zuzuleiten. Nur so kann der Verkauf sichtbehinderter Plätze vermieden werden. Bei nicht rechtzei­ tigem Eingang der Bühnenanweisung wird die Vermieterin nach bestem Wissen eine Anzahl von Plätzen nicht für den Verkauf freigeben. Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Veranstaltung für die Vermieterin geeignet ist, trifft allein die Vermieterin. Veranstaltungsbegleitende Ausstellungen und Produktpräsentationen (mit oder ohne Verkauf) sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vermieterin gestattet. Die Berechnung erfolgt gemäß Preisliste „Ausstellungskosten“. Kosten für erforder­ liche behördliche Genehmigungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Nutzungsauflagen. 1. Die Nutzung der Räumlichkeiten darf im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen wie z. B. die Änderungen des Programms oder der Art der Veranstaltung sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit dessen schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden. Es gilt § 7 Ziffer 1a) und b). In allen Fällen ist die Vermieterin berechtigt, die Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 100 % des Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Nutzungsauflagen a) Auflagen zur Nutzung der Infrastruktur und technischer Einrichtungen des Prinzregenten- theaters
Nutzungsauflagen. 9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und bei den Besuchern der Veranstaltung wie auch Lieferanten und Personal durchzusetzen. Versäumt dies der Veranstalter, so kann die Komplex AG für den konkreten Fall geeignete, zumutbare und verhältnismässige Massnahmen anwenden, aber auch den Abbruch einer Veranstaltung anordnen.
Nutzungsauflagen. 12.1. Die gänzliche oder teilweise Überlassung des Vertragsgegenstands an Dritte ist dem Veranstalter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Eventpark AG gestattet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.