Common use of Nutzungsberechtige Dritte der LEO Clause in Contracts

Nutzungsberechtige Dritte der LEO. a.) Nutzungsberechtigung durch Dritte: Die Nutzung der LEO durch andere Personen als den Kunden und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge („Dritter“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DKV oder einer schriftlichen Vereinbarung. b.) Benennung der Dritten: DKV kann jederzeit verlangen, dass ihm vom Kunden die Dritten, denen der Kunde das LEO zur Nutzung überlassen hat, nebst ihren Anschriften benannt und ihre Unterschriftsproben überlassen werden. Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist DKV berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen LEO mit sofortiger Wirkung zu untersagen. c.) Subunternehmer: Im Einzelfall und soweit zulässig kann DKV auf Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden und seinem Sub- unternehmer gestatten, die LEO dem Subunternehmer zu überlassen. Bei jeder Überlassung an einen Subunternehmer haften der Kunde und der Subunternehmer gesamtschuldnerisch. Die Einzelheiten dieser Überlassung zwischen DKV, dem Kunden und dem Subunternehmer sind schriftlich zu vereinbaren.

Appears in 12 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Nutzungsberechtige Dritte der LEO. a.) Nutzungsberechtigung durch Dritte: Die Nutzung der LEO durch andere Personen als den Kunden und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge („Dritter“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DKV oder einer schriftlichen Vereinbarung. b.) Benennung der Dritten: DKV kann jederzeit verlangen, dass ihm vom Kunden die Dritten, denen der Kunde das LEO zur Nutzung überlassen hat, nebst ihren Anschriften benannt und ihre Unterschriftsproben überlassen werden. Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist DKV berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen LEO mit sofortiger Wirkung zu untersagen.. DKV AGB DE/BG 08.2019 c.) Subunternehmer: Im Einzelfall und soweit zulässig kann DKV auf Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden und seinem Sub- unternehmer gestatten, die LEO dem Subunternehmer zu überlassen. Bei jeder Überlassung an einen Subunternehmer haften der Kunde und der Subunternehmer gesamtschuldnerisch. Die Einzelheiten dieser Überlassung zwischen DKV, dem Kunden und dem Subunternehmer sind schriftlich zu vereinbaren.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsberechtige Dritte der LEO. a.) Nutzungsberechtigung durch Dritte: Die Nutzung der LEO durch andere Personen als den Kunden und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge („Dritter“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DKV oder einer schriftlichen Vereinbarung. b.) Benennung der Dritten: DKV kann jederzeit verlangen, dass ihm vom Kunden die Dritten, denen der Kunde das LEO zur Nutzung überlassen hat, nebst ihren Anschriften benannt und ihre Unterschriftsproben überlassen werden. Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist DKV berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen LEO mit sofortiger Wirkung zu untersagen. c.) Subunternehmer: Im Einzelfall und soweit zulässig kann DKV auf Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden und seinem Sub- unternehmer gestatten, die LEO dem Subunternehmer zu überlassen. Bei jeder Überlassung an einen Subunternehmer haften der Kunde und der Subunternehmer gesamtschuldnerisch. Die Einzelheiten dieser Überlassung zwischen DKV, dem Kunden und dem Subunternehmer sind schriftlich zu vereinbaren.. DKV AGB DE/HU 08.2019

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsberechtige Dritte der LEO. a.) Nutzungsberechtigung durch Dritte: Die Nutzung der LEO durch andere Personen als den Kunden und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge („Dritter“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DKV oder einer schriftlichen Vereinbarung. b.) Benennung der Dritten: DKV kann jederzeit verlangen, dass ihm vom Kunden die Dritten, denen der Kunde das LEO zur Nutzung überlassen hat, nebst ihren Anschriften benannt und ihre Unterschriftsproben überlassen werden. Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist DKV berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen LEO mit sofortiger Wirkung zu untersagen. c.) Subunternehmer: Im Einzelfall und soweit zulässig kann DKV auf Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden und seinem Sub- unternehmer gestatten, die LEO dem Subunternehmer zu überlassen. Bei jeder Überlassung an einen Subunternehmer haften der Kunde und der Subunternehmer gesamtschuldnerisch. Die Einzelheiten dieser Überlassung zwischen DKV, dem Kunden und dem Subunternehmer sind schriftlich zu vereinbaren.. DKV AGB DE/RU 08.2019

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsberechtige Dritte der LEO. a.) Nutzungsberechtigung durch Dritte: Die Nutzung der LEO durch andere Personen als den Kunden und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge („Dritter“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DKV oder einer schriftlichen Vereinbarung. b.) Benennung der Dritten: DKV kann jederzeit verlangen, dass ihm vom Kunden die Dritten, denen der Kunde das LEO zur Nutzung überlassen hat, nebst ihren Anschriften benannt und ihre Unterschriftsproben überlassen werden. Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist DKV berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen LEO mit sofortiger Wirkung zu untersagen. c.) Subunternehmer: Im Einzelfall und soweit zulässig kann DKV auf Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden und seinem Sub- unternehmer gestatten, die LEO dem Subunternehmer zu überlassen. Bei jeder Überlassung an einen Subunternehmer haften der Kunde und der Subunternehmer gesamtschuldnerisch. Die Einzelheiten dieser Überlassung zwischen DKV, dem Kunden und dem Subunternehmer sind schriftlich zu vereinbaren.. DKV AGB DE/FR 08.2019

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsberechtige Dritte der LEO. a.) Nutzungsberechtigung durch Dritte: Die Nutzung der LEO durch andere Personen als den Kunden und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge („Dritter“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DKV oder einer schriftlichen Vereinbarung. b.) Benennung der Dritten: DKV kann jederzeit verlangen, dass ihm vom Kunden die Dritten, denen der Kunde das LEO zur Nutzung überlassen hat, nebst ihren Anschriften benannt und ihre Unterschriftsproben überlassen werden. Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist DKV berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen LEO mit sofortiger Wirkung zu untersagen.. DKV AGB DE/LT 08.2019 c.) Subunternehmer: Im Einzelfall und soweit zulässig kann DKV auf Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden und seinem Sub- unternehmer gestatten, die LEO dem Subunternehmer zu überlassen. Bei jeder Überlassung an einen Subunternehmer haften der Kunde und der Subunternehmer gesamtschuldnerisch. Die Einzelheiten dieser Überlassung zwischen DKV, dem Kunden und dem Subunternehmer sind schriftlich zu vereinbaren.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsberechtige Dritte der LEO. a.) Nutzungsberechtigung durch Dritte: Die Nutzung der LEO durch andere Personen als den Kunden und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge („Dritter“) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DKV oder einer schriftlichen Vereinbarung. b.) Benennung der Dritten: DKV kann jederzeit verlangen, dass ihm vom Kunden die Dritten, denen der Kunde das LEO zur Nutzung überlassen hat, nebst ihren Anschriften benannt und ihre Unterschriftsproben überlassen werden. Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist DKV berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen LEO mit sofortiger Wirkung zu untersagen. c.) Subunternehmer: Im Einzelfall und soweit zulässig kann DKV auf Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden und seinem Sub- unternehmer gestatten, die LEO dem Subunternehmer zu überlassen. Bei jeder Überlassung an einen Subunternehmer haften der Kunde und der Subunternehmer gesamtschuldnerisch. Die Einzelheiten dieser Überlassung zwischen DKV, dem Kunden und dem Subunternehmer sind schriftlich zu vereinbaren.. DKV AGB DE/NL 08.2019

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen