Nutzungsbeschränkung. In Ergänzung zu der Bestimmung IV.3. der EULA darf der Lizenznehmer die Software ausschließlich auf Computern, Servern und Netzwerken an eigenen Standorten oder an Standorten des Endbenutzers verwenden.
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Nutzungsbeschränkung. (1) In Ergänzung zu der Bestimmung IV.3II.3. der EULA darf der Lizenznehmer die Software ausschließlich auf Computern, Servern und Netzwerken an eigenen Standorten oder an Standorten des Endbenutzers verwenden.
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