Nutzungsbeschränkung. Den Mietern ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, insbesondere zur Beförderung von Gefahrgut zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzlich zulässige Maß sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass außerordentlicher Verschleiß nicht messbar ist (Reifen etc.).
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Samples: Rental Agreement, Rental Agreement
Nutzungsbeschränkung. Den Mietern ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu rechtswidrigen rechts- widrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, insbesondere zur Beförderung von Gefahrgut zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzlich zulässige Maß sowie nach Vorgabe Vor- gabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass außerordentlicher außerordentli- cher Verschleiß nicht messbar ist (Reifen etc.).
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Samples: Mietvertrag
Nutzungsbeschränkung. Den Mietern ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu TestzweckenTest- zwecken, sowie zu rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, insbesondere zur Beförderung von Gefahrgut zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzlich zulässige Maß sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers Fahrzeugherstel- lers hinaus ist unzulässig. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass außerordentlicher Verschleiß nicht messbar ist (Reifen etc.).
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Samples: Mietvertrag / Leihvereinbarung