Nutzungsgegenstand Musterklauseln

Nutzungsgegenstand. 2.1. Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist eine abgeschlossene Wohneinheit (in weiterer Folge: "Top") entweder im Gebäude DO, Kaisermühlenstraße 12, oder im Gebäude HO, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Nutzungsgegenstand. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer des in der Tagesbuchung festgehaltenen Zeitraums die darin vereinbarten Räumlichkeiten der Hydro-Tech eisarena zur Nutzung zur Verfügung. Dies können sein: - die Standardeisfläche der Hydro-Tech eisarena - die Außeneisfläche der Hydro-Tech eisarena - eine Umkleidekabine - eine weitere Umkleidekabine (Corona-Maßnahme) - die Tribüne - eine weitere Umkleidekabine für die Gastmannschaft (falls erforderlich, s. Punkt 3.6) Die Zuteilung der Umkleidekabinen erfolgt durch das Personal des Kommunalunternehmens BVE sowie in dessen Absprache und kann durch dieses kurzfristig geändert werden, falls die Umstände dies erfordern.
Nutzungsgegenstand. 3.1 NGDA stellt dem Servicebetreiber ein webbasierendes Authentication / Identity -System (Dienst „N- Connect Web-Login“) zur Nutzung zur Verfügung, über welches sich Apothekenbetriebstätten im Zuge einer Anmeldung oder Registrierung beim Dienst des Servicebetreibers über die von der NGDA an die Betriebstätte vergebenen N-ID-Zugangsdaten authentifizieren können. 3.2 Vorbehaltlich der Zustimmung durch den N-ID Inhaber, übermittelt NGDA dem Servicepartner bei oder nach dem Identifizierungsprozess durch den N-ID Inhaber Profildaten des N-ID Inhabers. Der Umfang der übermittelten Daten ist von der Freigabe des N-ID Inhabers wie dem jeweiligen Vertrag mit dem Ser- vicebetreiber abhängig. 3.3 NGDA gewährt dem Servicebetreiber das zeitlich befristete, einfache und nicht übertragbare Recht (Lizenz), den N-Connect Web-Login zu nutzen und – vorbehaltlich der Zustimmung des N-ID Inhabers – Daten abzufragen, welche NGDA vom N-ID Inhaber zur Verfügung gestellt wurden. 3.4 NGDA räumt dem Servicebetreiber das zeitlich befristete, einfache und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen der reinen Authentifizierung erlangten oder zur Verfügung gestellten Daten und Infor- mationen in unveränderter Form im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zu Zwecken der Authentifi- zierung sowie der Registrierung seiner Teilnehmer zu nutzen. Soweit der Servicebetreiber mit der NGDA über die reine Authentifizierung nach vorstehendem Absatz hinaus die Übermittlung von N-ID-Profildaten des Nutzers vereinbart hat, dürfen die von der NGDA über- mittelten Daten des Nutzers vom Servicebetreiber im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeiten genutzt werden. Der entsprechende Verwendungszweck ist durch den Servicebetreiber im Zuge der Anmel- dung zu N-Connect der NGDA offen zu legen und eine Verwendung ist nur zweckentsprechend zulässig. Ungeachtet dessen hat der Serviceanbieter dem Nutzer die Verwendung der Daten vor Anmeldung zum Fremddienst kenntlich zu machen. Dies umfasst weder das Recht, die bei Nutzung des „N-Connect Web Login“ von Seiten der NGDA über- mittelten Daten Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, auch nicht verbundenen Unternehmen iSd. § 15 AktG, noch diese zu veröffentlichen. Nutzungsbedingungen „N-Connect Web-Login“ für Servicebetreiber 3.5 NGDA ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen oder vorheriger Information an den Service- betreiber Änderungen des Dienstes oder seiner Inhalte vorzunehmen und den Zugang zum Dienst hier- von abhängig zu mache...
Nutzungsgegenstand. Im Frauenzentrum Darmstadt können bei Kooperation Frauen e.V./ FrauenKul- turZentrum e. V. folgende Räume genutzt werden: • A) Seminarraum 1 ca. 60 qm-KOOP • B) Seminarraum 2 ca. 60 qm (nur für Frauen nutzbar!)-FKZ • C) Bewegungsraum 1 ca.54 qm-KOOP • D) Bewegungsraum 2 (nur für Frauen nutzbar!)-FKZ • E) Foyer (incl. Bühne) ca. 112 qm (Nutzung montags und dienstags und jedes Wochenende mit dem 2 Samstag im Monat sowie jedes letzte Wochenende im Monat nur für Frauen möglich!) • Für jede Nutzungsstunde wird für die Räume A bis E ein Preis von 8 € pro Stunde erhoben, für E fällt ein Nutzungsentgelt von 10 € pro Stunde an. • Für private Abendveranstaltungen kann ein Festpreis von 80 € vereinbart werden. • Die Nutzungszeit umfasst Lager-, Vor- und Nachbereitungszeiten, Auf- und Abbau- zeiten und Putzzeiten. • Die Grundnutzungsgebühr erhöht sich bei Veranstaltungen gewerblicher Art (mit- telbar oder unmittelbar auf Gewinnerzielung gerichtet) um 100 %. Alternativ kann eine Gewinnbeteiligung von 20 % vereinbart werden. • Führt/en die Nutzerin die Veranstaltung aus einem Grund nicht durch, den (Ko- operation Frauen e. V./FrauenKulturZentrum e.V.) das Frauenzentrum nicht zu vertreten hat, ist der volle Nutzungspreis zu entrichten. Absagen bis 2 Monate vor Veranstaltung sind kostenfrei. Spätere Absagen sind in voller Höhe kostenpflichtig, es sei denn, es können Ersatznutzerinnen gefunden werden. • Die Vereinbarung von individuellen Nutzungspreisen liegt im Ermessen des Frau- enzentrums (von Kooperation Frauen e.V./FrauenKulturZentrum e.V.) • Verträge über die Nutzung von Räumen und Einrichtungen werden erst dann rechtswirksam, wenn der schriftliche Nutzungsvertrag von beiden Parteien unter- zeichnet ist. • Aus der Reservierung von Räumen und Einrichtungen oder aus terminlichen Vor- notierungen können keine Ansprüche auf Abschluss eines Nutzungsvertrages her- geleitet werden. • Bei einem befristeten Nutzungsvertrag endet die Nutzungszeit mit der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. • Die Beendigung von unbefristeten Nutzungsverträgen ist regulär mit einer Kündi- gungsfrist von 14 Tagen zum 15. oder zum Monatsende möglich. • (Kooperation Frauen e. V./FrauenKulturZentrum e.V.) Das Frauenzentrum ist be- rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn, die Nutzerinnen den vertragsgemäßen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen, gegen die Bestimmungen des Vertrages verstoßen oder mit einer Zuwiderhandlung gegen gelt...
Nutzungsgegenstand. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen sind die bei- gefügten Dateien mit Fotos und gegebenenfalls sonstigen Marketingmaterialien. Mit deren Nutzung erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als für ihn verbindlich an.
Nutzungsgegenstand. Der Eigentümer überträgt an die Nutzer die Teilfläche der Parzelle Nr. xx (intern x/yy) aus dem der im Eigen- tum der Interessengemeinschaft „Naherholung Hölzerner See“ e.V. in 00000 Xxxxxxxx Weg zur Schmölde 2 befindlichen Grundstück, Gemarkung Gräbendorf, Flur 10, Flurstück 2/4, mit einer Größe von ca. xxx m² für eine ausschließliche Nutzung zu Erholungszwecken. Der Eigentümer ist bezüglich der Grundsteuer Gesamtschuldner gegenüber den Forderungen der zuständi- gen Finanzbehörden und stellt die anteiligen Kosten für die auf der Teilfläche vorhandenen Bauten den Nut- zern mit der Jahresabrechnung in Rechnung. Die auf der Parzelle befindlichen Bauten und Bepflanzungen sind Eigentum der Nutzer.
Nutzungsgegenstand. Die Nutzung umfasst die Räume des Clubhauses einschließlich der Küche inklusive Geschirr und Geräte und die Theke. Ausgenommen von der Nutzung sind das Geschäftszimmer sowie die Kabinen.
Nutzungsgegenstand. EBB gewährt dem Vertragspartner nach Maßgabe dieses Vertrages entgeltlich und für die Vertragslaufzeit das Recht zur Nutzung, der mit seinem Flex Paket für Unternehmen gebuchten Sitzplätze der Preiskategorien eins bis neun, sowie Business Seats.
Nutzungsgegenstand. 1.1. Die Firma abl solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxx- Xxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Amtsgericht Nürnberg, HRB 33639 („abl“) erbringt vorwiegend Dienstleistungen im Bereich des sogenannten „Managed Hotspot Service“. Der Vertragspartner der abl („Auftraggeber“) erhält von dieser entgeltpflichtig die erforderliche Hardware für Internetzugänge („abl hotspot“). Mittels dieser Hardware und der dazugehörigen Betreiber-Software ermöglicht der Auftraggeber seinen eigenen Vertragspartnern („Clients“) den kostenfreien Zugang zum Internet. Der Kunde muss für die Nutzung des abl hotspots über ein Wireless LAN-fähiges Endgerät verfügen. 1.2. Zusätzlich kann der Auftraggeber die entgeltpflichtige Nutzung der Omni Channel Management Software („OCMP“) in Verbindung mit dem abl hotspot als sogenannten Full Managed Service vereinbaren. Bei der OCMP handelt es sich um eine cloudbasierte WiFi Management Softwarelösung mit der u.a. der Standort des Auftraggebers optimiert, die Komponenten der abl hotspots gesteuert und die Inhalte des WiFi Onboardings individuell erstellt und implementiert werden können. 1.3.Die OCMP kann vom Auftraggeber auch unabhängig von der Nutzung der abl hotspot- Komponente, also nicht als Full Managed Service, beauftragt werden. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber über kompatible Hardware-Komponenten verfügt. Bei Nutzung abl-fremder Hardware muss die OCMP-durch den Auftraggeber eigens an die abl-fremden Komponenten angepasst werden. 1.4. Beim erstmaligen LOGIN des Auftraggebers erstellt dieser einen eigenen Account mit eigenen Nutzungsdaten und individuellem Passwort. 1.5.Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des OCMP zwischen abl und dem Auftraggeber. 1.6. Diese Nutzungsbedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Nutzungsgegenstand. Die Stadt Polch –vertreten durch den Stadtbürgermeister- vermietet die Stadthalle.