Nutzungsgegenstand Musterklauseln

Nutzungsgegenstand. 1.1. Die Firma abl solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxx- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Amtsgericht Nürnberg, HRB 33639 (im Folgenden „abl“ genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich von Netzwerkinfrastruktur wie u.a. WiFi as a Service, Network as a Service und anderen Smart Solutions. In diesem Zusammenhang stellt die abl im Auftrag eines unserer Kunden (im Folgenden „Vertragspartner“) die erforderliche vertragsgemäße Hardware und Software für drahtlose und kabelgebundene Internetzugänge (im Folgenden „abl Hotspot“ genannt) zur Verfügung, welche für eine bestimmte Anzahl von Hotspot-Nutzern fähig sind. Dazu schließt abl mit ihrem jeweiligen Vertragspartner einen Vertrag über die verschiedenen Bausteine der WiFi as a Service, Network as a Service und anderen Smart Solutions. Diese umfassen in der Regel die Installation, Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen WiFi-Netzes (Hotspot). 1.2. Hotspot-Nutzer können nach dem Verbinden mit dem Hotspot und dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen kostenfrei das Internet nutzen. Dieses Login-Verfahren kann durch zusätzliche Marketing-Maßnahmen des Vertragspartners weitere Schritte beinhalten. Bezüglich der von Ihnen als Hotspot-Nutzer im Rahmen des Login-Verfahrens angegebenen personenbezogenen Daten und deren Nutzung wird auf unsere Datenschutz-Hinweise während des Login-Verfahrens sowie den allgemeinen Datenschutz-Hinweisen auf unserer Webseite hingewiesen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxx.xxx/xxxxx/ 1.3. Voraussetzung für die Nutzung eines „abl Hotspot“ über WiFi ist ein WLAN-fähiges Endgerät. Zudem müssen ein geeignetes Betriebssystem, Webbrowser, die aktuelle Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein. Es obliegt dem Hotspot-Nutzer diese Voraussetzungen zu schaffen. 1.4. Hotspot-Nutzer sind im Rahmen des mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrags dazu berechtigt, die Hotspots der abl in Anspruch zu nehmen. Diese Nutzungsbedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme der „abl Hotspots“ an allen Standorten für Hotspot-Nutzer.
Nutzungsgegenstand. 2.1. Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist eine abgeschlossene Wohneinheit (in weiterer Folge: "Top") entweder im Gebäude DO, Kaisermühlenstraße 12, oder im Gebäude HO, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Nutzungsgegenstand. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer des in der Tagesbuchung festgehaltenen Zeitraums die darin vereinbarten Räumlichkeiten der Hydro-Tech eisarena zur Nutzung zur Verfügung. Dies können sein: - die Standardeisfläche der Hydro-Tech eisarena - die Außeneisfläche der Hydro-Tech eisarena - eine Umkleidekabine - eine weitere Umkleidekabine (Corona-Maßnahme) - die Tribüne - eine weitere Umkleidekabine für die Gastmannschaft (falls erforderlich, s. Punkt 3.6) Die Zuteilung der Umkleidekabinen erfolgt durch das Personal des Kommunalunternehmens BVE sowie in dessen Absprache und kann durch dieses kurzfristig geändert werden, falls die Umstände dies erfordern.
Nutzungsgegenstand. 2.1. Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist eine abgeschlossene Wohneinheit (in weiterer Folge: "Top") im Gebäude HO, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00. Die einzelnen Tops bzw. Apartments weisen unterschiedliche Größen und Ausstattung auf. Ein Apartment ist für die Nutzung durch zwei Personen geeignet und mit einem Bett mit 140 cm, 160 cm oder 180 cm breiter und 200 cm langer Liegefläche ausgestattet. Der im Antrag angeführte Nutzer ist der Vertragspartner; werden zwei Nutzer angeführt, so haften beide für sämtliche ihrer Verbindlichkeiten gemäß diesem Nutzungsvertrag solidarisch. Jedes Top besteht aus einem Wohn- und/oder Schlafbereich inkl. Sanitäreinheit und Küchenblock samt Einrichtung gemäß der Inventar- und Ausstattungsliste mit oder ohne Outdoor-Bereich (Terrasse, Loggia, Balkon) und einer Hälfte eines storage rooms (Double Studios) bzw. einem, dem Top zugeordneten storage room (Apartment und Single Studio) im Untergeschoß des Gebäudes. Für die Beschreibung des vereinbarten Tops sind lediglich die Inventarliste, der Grundrissplan sowie die einschlägigen Bestimmungen des Nutzungsvertrags maßgeblich. Sonstige Darstellungen von Tops, wie beispielsweise auf der Homepage, sind nicht Vertragsinhalt. 2.2. Neben dem Recht auf üblichen Gebrauch des Tops hat der Nutzer auch das Recht, die allgemeinen Einrichtungen des jeweiligen Gebäudes, in dem sich das Top befindet, wie Laundry Room, Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume bzw. den jeweiligen Gemeinschaftsraum gemäß Hausordnung (Beilage) zu benützen. Im gesamten Gebäude, sowohl in den einzelnen Tops, als auch den allgemeinen Räumlichkeiten, besteht absolutes Rauchverbot. 2.3. Das Top wird dem/den Nutzer(n) ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken überlassen. Eine Änderung des Nutzungszweckes ist unzulässig. Das Top ist baubehördlich nur für zwei Nutzer gewidmet. Es ist daher nicht zulässig, weitere Nutzer aufzunehmen. 2.4. Nur die in dieser Vereinbarung ausdrücklich zugesagte Beschaffenheit, Zustand und Verwendbarkeit des Tops wird Vereinbarungsinhalt. Sonstige Eigenschaften werden nicht Vertragsinhalt und sind ohne Einfluss auf die dem Nutzer geschuldete Brauchbarkeit des Tops.
Nutzungsgegenstand. Gegenstand der Nutzung ist der Raum des Pavillons mit den Einrichtungen, die Toilettenanlagen sowie der Barfuß- und Generationenpark, auf dem sich der Pavillon befindet. Wobei der Barfuß- und Generationenpark auch zur gleichen Zeit von Besuchern genutzt werden kann.
Nutzungsgegenstand. Zum Betrieb einer Kindertagesstätte überläßt die Stadt der AWO die auf ihrem Grund- stück, Flurstück 38/4 der Flur 10 der Gemarkung Kaltenkirchen in der Straße Wiesen- damm von ihr zur Zeit gebaute Einrichtung:
Nutzungsgegenstand. Der Kreisverband überlässt dem Nutzungsberechtigten die nachfolgend genannte Teilfläche zur Nutzung als Gemeinschaftsgarten.
Nutzungsgegenstand. 3.1 NGDA stellt ein webbasierendes Portal (NGDA-PARTNERPORTAL), über welches sich Nutzungsberechtigte anmelden und registrieren lassen können, um die zum Download verfügbaren Informationen einzusehen und herunterzuladen. 3.2 NGDA räumt dem Nutzer das zeitlich befristete, einfache und nicht übertragbare Recht ein, die zum Download verfügbaren Informationen in unveränderter Form im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zu Entwicklung einer eigenen Softwarelösung wie zu Testzwecken zu nutzen. 3.3 NGDA ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen oder vorheriger Information an Nutzungsberechtigte Änderungen des NGDA-PARTNERPORTALS und seiner Inhalte vorzunehmen und den Zugang des Nutzers hiervon abhängig zu machen. Dies schließt das Recht zum zeitweiligen oder dauernden Unterbrechung des Betriebs ein.
Nutzungsgegenstand. Im Mietpreis sind enthalten: - Die Benutzung der gemieteten Räumlichkeit, der Toiletten, der Garderobe - Die Energie- und Wasserkosten - Die Nutzung von Porzellan, Besteck, Gläsern und Küchengeräten
Nutzungsgegenstand. 1.1 Die EmK überlässt dem Nutzer die Räume Obergeschoß sowie Eingangs- und Außenbereich in der Xxx-Xxxx-Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zur Nutzung. Die Nutzung der Toilettenanlage und der dazu führenden Wege ist eingeschlossen. 1.2 Der Nutzer erhält für die Dauer der Nutzungszeit einen Schlüssel für die Eingangstüre. Der Nutzer darf keine zusätzliche Schlüssel anfertigen oder anfertigen lassen. 1.3 Die Nutzung findet mit jeweils maximal 50 Personen statt