Räumlichkeiten. Das gesamte Schulgebäude (u. a. Doppelnutzung vorhandener Unterrichtsräume) und – gelände sowie außerschulische Einrichtungen (Sportplatz, Spielplatz usw.) werden genutzt. Zusätzlich werden mit Einrichtung der Ganztagesgrundschule weitere Räume nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Raumstandard (siehe Anlage 2c) für Ganztagesgrundschulen geschaffen für z. B.: Ruhe und Entspannung, Bewegung und Toben, Werken und Kreatives, Mediennutzung, Bibliothek, sowie den Verpflegungsbereich mit Aufbereitungsküche und Mensa und einem Arbeitsbereich für die Mitarbeiter des Trägers (wenn möglich in räumlicher Nähe/ in Kombination mit dem bestehendem Lehrerzimmer der Schule, um „einfache“ Ko- operation zu ermöglichen, mit Büroausstattung). Die zu schaffenden Räumlichkeiten sind abhängig von der Anzahl der am Ganztagesbetrieb teilnehmenden Xxxx, mindestens jedoch rd. 400 m² Programmfläche. Darüber hinaus wird in der Regel das Außengelände auf die Bedarfe der Ganztagesgrundschule abgestimmt und entsprechend umgestaltet.
Räumlichkeiten. 2.2.1. Änderungen oder Schäden: Sie haften für Schäden, die Sie oder Personen, die sich mit Ihrer ausdrücklichen oder impliziten Genehmigung im Center aufhalten, einschließlich aber nicht begrenzt auf alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Bevollmächtigte, verursachen.
Räumlichkeiten. Fußboden, Wände, Säulen, Türen und Fenster sowie sonstige Einrichtungen des Veranstaltungsortes dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Entstandene Schäden gehen zu Lasten des Standmieters und werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Bodenbeläge dürfen nur mit Doppelklebeband und nur auf zunächst vorgeklebtem Kreppklebeband befestigt werden.
Räumlichkeiten. Für schwerbehinderte Beschäftigte sind die jeweils bestmöglichen räumlichen und technischen Arbeitsbedingungen zu schaffen, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu fördern. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sind die Belange schwerbehinderter Beschäftigter zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit ist bei Bedarf ein Sozialraum einzurichten.
Räumlichkeiten. Der Zustand der Unterrichtsräume, der Arbeitsmatuenridaldieenr Dachterrasse beeinflusst das Wohlbefinden von Studenten un Lehrern und ist die Visitenkarte der Schule. AmEndedes Tages ist der Arbeitsplatzsauber zu hinterlassen. BeatneurtiaztlienArb sind gesäubert zu verstauen.
Räumlichkeiten. 1. Bis das Zentrum in den in Absatz 3 vorgesehenen Gebäuden untergebracht worden ist, stellt die Regierung dem Zentrum, vorbehaltlich der zu Lasten des Zentrums gehenden Kosten gemäß Absatz 3 des Teils I des Anhangs, der Bestandteil dieses Abkommens ist, weiterhin unentgeltlich die Räumlichkeiten zur Verfügung, deren Lage, Beschreibung und Nutzungsbedingungen in Teil I dieses Anhangs näher angegeben sind.
Räumlichkeiten. Der Auftraggeber stellt einen für die Erbringung der Leistung nach Größe und Lage geeigneten Raum. In diesem Raum muss es möglich sein, eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner zu installieren und zu betreiben sowie Reinigungsgeräte abzustellen. Unsere Haftung ist darüber hinaus der Höhe nach mit EUR 10.000.000,-- begrenzt. Wir haben eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in dieser Höhe abgeschlossen, um den Auftraggeber und uns in jeder Richtung schadlos zu halten. Die Versicherungspolizze kann jederzeit zum Nachweis vorgelegt werden. Jede Änderung des Versicherungsvertrages, die eine Minderung der Versicherungssumme mit sich bringt, wird dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt.
Räumlichkeiten. 5a. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschaffung von Räumlichkeiten Ihnen selbst obliegt.
Räumlichkeiten. Der Zustand der Unterrichtsräume und Arbeitsmaterialien beeinflusst das Wohlbefinden von Xxxxxx und Lehrern und ist die Visitenkarte der Schule. Am Ende des Tages ist der Arbeitsplatz sauber zu hinterlassen. Benutzte Arbeitsmaterialien sind gesäubert zu verstauen. Unerlaubtes Aneignen von Schulmaterialien oder die mutwillige Zerstörung von Schuleigentum führt zur fristlosen Kündigung.
Räumlichkeiten. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschaffung von Räumlichkeiten Ihnen selbst obliegt, es sei denn, dass zwischen uns etwas anderes vereinbart wurde.