Nutzungslizenz Musterklauseln

Nutzungslizenz. 2.1. Seculonia räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software ein. Diese Nutzungslizenz gilt ausschließlich für das vereinbarte Bestimmungsland der Software. Haben die Parteien hierüber keine Vereinbarung getroffen, gilt das Land, in dem der Kunde seinen Hauptgeschäftssitz hat, als bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 2.2. Der Kunde ist zu Vervielfältigungen der Software nur berechtigt, soweit dies für den vertragsgemäßen Gebrauch der Software erforderlich ist. 2.3. Zur Änderung, Erweiterung und sonstigen Umarbeitung der Software i.S.d. § 69 c URH und zur Dekompilierung gem. § 69 e UrhG ist der Kunde nur im gesetzlich notwendigen Umfang berechtigt.
Nutzungslizenz. Für die Nutzung des Web-Portals wird eine vom Anbieter erteilte, aufrechte sowie gültige Nutzungslizenz benötigt. Gemäß den nachstehenden Bedingungen gewährt der Anbieter dem Nutzer nach Abschluss dessen ordnungsgemäßer Registrierung im Web-Portal eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zum Zugriff auf das Web-Portal des Anbieters, die Nutzung seiner Dienste und den Zugriff auf die Inhalte der Produkte für den Zeitraum der Vertragsdauer zwischen Anbieter und Nutzer. Der Nutzer sagt zu, die Dienste nur zu dem ihm zugedachten Verwendungszweck und auf die gebotene Verwendungsart zu verwenden. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Nutzer die auf dem Web-Portal angebotenen Produkte und Dienste abrufen, ansehen, Messergebnisse hochladen und auswerten lassen. Der Umfang der Nutzung dieser Inhalte obliegt dem Nutzer in seinem eigenen freien Ermessen.
Nutzungslizenz. Mit Unterzeichnung der Zusatzanträge erwirbt der Benutzer eine Nutzungslizenz, welche von dem Benutzer uneingeschränkt für das eigene Unternehmen nutzbar ist. Die Lizenz ist zeitlich begrenzt, nicht exklusiv und nicht übertragbar. Die Vergütung von AirPlus richtet sich nach dem auswertbaren Umsatzvolumen, was im Detail in den Zusatzanträgen geregelt ist.
Nutzungslizenz. Für die Nutzung von myQiu wird eine vom Anbieter erteilte und gültige Nutzungslizenz benötigt. Gemäß den nachstehenden Bedingungen gewährt der Anbieter dem Nutzer nach Abschluss dessen ordnungsgemäßer Registrierung bei myQiu eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zum Zugriff auf das Web-Portal des Anbieters, die Nutzung seiner Dienste und den Zugriff auf die Inhalte der Produkte für den Zeitraum der Vertragsdauer zwischen Anbieter und Nutzer. Der Nutzer sagt zu, die Dienste nur zu dem ihnen zugedachten Verwendungszweck und auf die gebotene Verwendungsart zu verwenden. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Nutzer die auf dem Web- Portal angebotenen Produkte und Dienste abrufen und ansehen, Messungsergebnisse hochladen und auswerten lassen. Der Umfang der Nutzung dieser Inhalte obliegt dem Nutzer in seinem eigenen freien Ermessen.
Nutzungslizenz. Aufgrund dieser Nutzungsbedingungen und vorbehaltlich derselben gewährt Salto dem Benutzer eine gebührenfreie, persönliche, nicht kommerzielle, nicht übertragbare, widerrufliche, beschränkte und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der App, ausschließlich für den Zugriff auf die App und den Zugriff auf und die Nutzung der Funktionen und Dienste, die Salto über die App zur Verfügung stellt. Eine solche Lizenz wird ausschließlich gewährt und ist verfügbar, nachdem der Benutzer diese Nutzungsbedingungen gemäß dem in Abschnitt 2.2 beschriebenen Telematik-Akzeptanzmechanismus akzeptiert hat. Die genannte erlaubte Nutzung der App umfasst die vollständige oder teilweise Vervielfältigung der App ausschließlich zum Zweck ihrer Nutzung, des Downloads, der Ausführung und der Anzeige auf einem Gerät.
Nutzungslizenz. Mit Zustandekommen des Vertrages gewähren wir dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare, persönliche Recht, die Wing X MasterClass zu nutzen. Der Kunde erwirbt an den zur Verfügung gestellten Dateien der MasterClass kein Eigentum. Ein Anspruch auf Herausgabe der MasterClass Dateien außerhalb des Passwort-geschützten Bereichs, ist ausgeschlossen. Das Recht zur Benutzung der Wing X MasterClass ist grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Verschenken, Vermieten, Verleasen und Verleih des Online-Zugangs zur MasterClass sind ausdrücklich untersagt.
Nutzungslizenz. DerMECSModeleisenbahnclubStuvgarte.V.undderUrheberderPresebilderBernhard EmbergergestavendieVerwendung,ZurschaustelungoderÄnderungdesBildmaterials wiefolgt: ― NutzungimZusammenhangmitjournalistischerBerichterstavungüberdenMECS ModeleisenbahnclubStuvgarte.V.
Nutzungslizenz. 2.1 Ihre Zustimmung zu den Lizenzbedingungen dieser Vereinbarung vorausgesetzt und unter der Bedin- gung, dass Sie diese einhalten, gewährt Ihnen Fujitsu eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Li- zenz zur Installation und Nutzung der Software auf der von Ihnen erworbenen Anzahl von Lizenzplätzen. Soweit Sie keine zusätzlichen Lizenzen erwerben, dürfen Sie die Software nicht über die von Ihnen erwor- bene Maximalanzahl von Lizenzplätzen bzw. über den ggf. spezifizierten Hardwaretyp hinaus nutzen. Sie können eine Kopie der Software als Backup-Kopie zu Archivzwecken anfertigen, vorausgesetzt, dass Sie auf der jeweiligen Kopie, oder Teilkopie, der Software, auch den Copyright-Vermerk und sonstige Eigen- tumshinweise anbringen. 2.2 Es ist Ihnen nicht gestattet, - die Software oder Teile davon zu kopieren (außer zu Backup-Zwecken oder zur Installation im Rahmen dieser Vereinbarung), zu ändern, zu überarbeiten oder zu vertreiben, - die Software oder Teilen davon zurückzuübersetzen, zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu extrahieren, umzuwandeln oder in sonstiger Art und Weise zurück zu entwickeln, oder - die Software zu unterlizenzieren, ohne die dazugehörige Hardware weiterzuverkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder die Rechte an der Software oder Teilen davon, die gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden, zu übertragen, es sei denn, dass diese Maßnahmen unter bestimmten Umständen nach dieser Vereinbarung oder laut zwingend anzuwendendem Recht ausdrücklich zulässig sind. 2.3 Bei Erwerb dieser Software als Programm-Upgrade endet Ihre Nutzungsberechtigung hinsichtlich der Nutzung der alten Softwareversion automatisch mit der Installation der Upgrade-Version der Software. So- weit Teile der alten Softwareversion nicht durch das Upgrade ersetzt werden, gilt die Lizenz für die alte Softwareversion auch weiterhin, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die verbleibenden Bestandteile der alten Softwareversion ebenfalls ersetzt, deaktiviert oder in sonstiger Art und Weise stillgelegt werden. 2.4 Soweit durch Fujitsu nicht anderweitig schriftlich angegeben, berechtigt Sie die Lizenzierung einer Softwareversion bzw. eines Software-Releases nicht zum Erhalt neuer Releases (Updates) oder neuer Ver- sionen (Upgrades) oder zum Erhalt technischer Supportleistungen für die Software. Ergänzende Software- Supportverträge und Verträge über Wartungsleistungen, inklusive oder exklusive der Bereitstellung neuer Releases und neuer Versionen sowie der Erbringung weitergeh...

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  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

  • Nutzungssperre 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der Applikation kommt, die Prüfung im Rahmen des Zugriffs- und Authentifizierungsverfahrens wiederholt nicht positiv ausfällt oder die Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (z.B. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Trennungskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.