Common use of Nutzungsvoraussetzungen Clause in Contracts

Nutzungsvoraussetzungen. (1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- tität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- ten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- über der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die persön- liche Geheimzahl [PIN – insbesondere als Internetbanking PIN, mobile PIN oder Telebanking PIN] oder ein Passwort), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. mobiles Endgerät, das für die Nutzung der Banking to go App durch den Kunden registriert ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGenerator), oder • Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Finger- abdruck als biometrisches Merkmal des Kunden). (4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt.

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Samples: Direkt Depot Und Extra Konto Geschäftsbedingungen, Girokonto Geschäftsbedingungen

Nutzungsvoraussetzungen. (1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking Internetbanking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- tität Identität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- ten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Kunden Kun- den überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- über gegenüber der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die persön- liche Geheimzahl persönliche Geheim- zahl [PIN – insbesondere als Internetbanking PIN, mobile PIN oder Telebanking PIN] oder ein Passwort), • ]) › Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. mobiles Endgerät, das für die Nutzung der Banking to go App durch den Kunden registriert ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern Transaktions- nummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGeneratorTAN-Generator), oder Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Finger- abdruck Fingerabdruck als biometrisches bio- metrisches Merkmal des Kunden). (4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen Anforde- rungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt.

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Samples: Immobilienfinanzierung

Nutzungsvoraussetzungen. (1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- tität Identität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten vereinbar- ten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- ten perso- nalisierten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- über gegenüber der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen Infor- mationen zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die persön- liche Geheimzahl [PIN – insbesondere als Internetbanking PIN, mobile PIN oder Telebanking PIN] oder ein Passwort), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. mobiles Endgerät, das für die Nutzung der Banking to go App durch den Kunden registriert ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGenerator), oder • Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Finger- abdruck als biometrisches Merkmal des Kunden). (4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt.

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Samples: Komfort Depot Geschäftsbedingungen

Nutzungsvoraussetzungen. (1) Der Kunde kann das Internet- Internet­ und Telebanking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- Iden­ tität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- personalisier­ ten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- gegen­ über der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die persön- persön­ liche Geheimzahl [PIN – insbesondere als Internetbanking PIN, mobile PIN oder Telebanking PIN] oder ein Passwort), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. mobiles Endgerät, das für die Nutzung der Banking to go App durch den Kunden registriert ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGenerator), oder • Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Finger- Finger­ abdruck als biometrisches Merkmal des Kunden). (4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen