Nutzungsvoraussetzungen Musterklauseln

Nutzungsvoraussetzungen. (1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat.
Nutzungsvoraussetzungen. Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.
Nutzungsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Nutzung von DGTV ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei NEW zu beauf- tragender FTTH-Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes.
Nutzungsvoraussetzungen. Um die Online-Plattform nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nutzungsvoraussetzungen. 5.1 Die Dienste stehen in Mercedes-Benz- oder smart-Kraftfahrzeugen neuerer Baureihen zur Verfügung, die mit einem integrierten Kommunikationsmodul ausgestattet sind. Einige der Dienste setzen eine zusätzliche Sonderausstattung im Fahrzeug voraus. Einzelheiten und etwaige weitere Nutzungsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Dienstbeschreibung. Zudem stehen bestimmte Dienste über den Adapter in Kraftfahrzeugen älterer Baureihen zur Verfügung. Informationen über die Baureihen, in denen die Dienste zur Verfügung stehen, erhält der Kunde bei teilnehmenden Partnern. Für bestimmte Funktionen und Dienste muss das Fahrzeug über eine Mobilfunk-Datenverbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Backend sowie dem kompatiblen Endgerät des Kunden verfügen. Zudem muss das Fahrzeug über ein Infotainmentsystem verfügen. Zur Nutzung der Dienste über den Adapter muss außerdem eine aktive Bluetooth-Verbindung zwischen dem Adapter und dem kompatiblen Endgerät bestehen. Für die Navigationsmöglichkeiten mancher Adapter-Dienste sowie die Datenübermittlung an das CAC ist es erforderlich, dass das kompatible Endgerät des Kunden GPS-fähig und GPS aktiviert ist. Darüber hinaus gehende Nutzungsvoraussetzungen oder Abweichungen können sich aus der Beschreibung des jeweiligen Dienstes ergeben.
Nutzungsvoraussetzungen. 6.1. Das Führen von Fahrzeugen ist nur Kunden gestattet, die
Nutzungsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Nutzung von NyNET Feernsehn ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei SWN zu beauftragender FTTH-Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes.
Nutzungsvoraussetzungen. 3.1. Um den Service nutzen zu können, muss der Kunde entsprechende Hardware von Wandelbots oder einem autorisierten Vertriebspartner erworben haben.
Nutzungsvoraussetzungen a. Für die Nutzung der Online-Inhalte sind technische Voraussetzungen des Kunden zu erfüllen. Grundlegend sind • eine durchgängig funktionierende Verbindung ins Internet mit mindestens DSL ab 3 Mbit/s oder eine 3G-Mobilfunkverbindung • ein aktueller Webbrowser, wie z.B. Google Chrome ab Version 40, Firefox ab Version 39, Apple Safari ab Version 8, Opera ab Version 27 oder Internet Explorer ab Version 10 • ein aktiviertes JavaScript und die Erlaubnis, Cookies zu setzen und auszulesen • Lautsprecher für die Tonwiedergabe oder Kopfhörer, Maus- oder Touch-Eingabegeräte und eine Tastatur • ein PC, Mac oder Linux • beim mobilen Einsatz wird der Einsatz über das Apple iPhone ab Version 5 oder das Apple iPad ab Version 2
Nutzungsvoraussetzungen. Technische Grundlage der Vertragsdurchführung ist ein IP-basiertes Netz, in dem der TK-Anbieter Telekommunikationsdienste bereitstellt (sogenanntes „All-IP“). Nutzungsvoraussetzung ist ein Anschluss das das Telekommunikationsnetz des TK-Anbieters und ein kompatibles Kundenendgerät. Der vom TK-Anbieter an- gebotene Router erfüllt diese Voraussetzung. Die Verwendung kundeneigener Router erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Funktionalität und Kompatibilität des Gerätes im Netz des TK-Anbieters. Je nach Funktionsumfang des eigenen Routers können die hier genannten Leistungen von den tatsächlich zur Verfügung stehenden Leistungen abweichen. Die Telekommunikationsdienstleistungen des TK-Anbieters, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Netzabschluss- sowie Kundenendgeräten mit einer durch den Kunden bereitgestellten Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Kundenendgeräte sowie des Netzabschlussgerätes über das Telekommunikationsnetz des TK-Anbieters ist nicht möglich.