Nutzungsvoraussetzungen Musterklauseln

Nutzungsvoraussetzungen. Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.
Nutzungsvoraussetzungen. (1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- tität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- ten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- über der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die persön- liche Geheimzahl [PIN – insbesondere als Internetbanking PIN, mobile PIN oder Telebanking PIN] oder ein Passwort), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. mobiles Endgerät, das für die Nutzung der Banking to go App durch den Kunden registriert ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGenerator), oder • Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Finger- abdruck als biometrisches Merkmal des Kunden). (4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt.
Nutzungsvoraussetzungen. 5.1 Die Dienste stehen in Mercedes-Benz- oder smart-Kraftfahrzeugen neuerer Baureihen zur Verfügung, die mit einem integrierten Kommunikationsmodul ausgestattet sind. Einige der Dienste setzen eine zusätzliche Sonderausstattung im Fahrzeug voraus. Einzelheiten und etwaige weitere Nutzungsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Dienstbeschreibung. Zudem stehen bestimmte Dienste über den Adapter in Kraftfahrzeugen älterer Baureihen zur Verfügung. Informationen über die Baureihen, in denen die Dienste zur Verfügung stehen, erhält der Kunde bei teilnehmenden Partnern. Für bestimmte Funktionen und Dienste muss das Fahrzeug über eine Mobilfunk-Datenverbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Backend sowie dem kompatiblen Endgerät des Kunden verfügen. Zudem muss das Fahrzeug über ein Infotainmentsystem verfügen. Zur Nutzung der Dienste über den Adapter muss außerdem eine aktive Bluetooth-Verbindung zwischen dem Adapter und dem kompatiblen Endgerät bestehen. Für die Navigationsmöglichkeiten mancher Adapter-Dienste sowie die Datenübermittlung an das CAC ist es erforderlich, dass das kompatible Endgerät des Kunden GPS-fähig und GPS aktiviert ist. Darüber hinaus gehende Nutzungsvoraussetzungen oder Abweichungen können sich aus der Beschreibung des jeweiligen Dienstes ergeben. 5.2 Um die Dienste für ein Fahrzeug nutzen zu können, muss das Fahrzeug verknüpft werden. Die Verknüpfung erfolgt bei teilnehmenden Partnern vor Ort oder online über das Benutzerkonto. Weitere Informationen hierzu erhält der Kunde auf dem Kundenportal oder bei teilnehmenden Partnern. Erst mit der Verknüpfung des Fahrzeugs können Dienste im Fahrzeug aktiviert und genutzt werden. Jedem Fahrzeug kann stets nur ein Kunde als Hauptnutzer zugeordnet werden. Ist der Kunde Unternehmer, können davon abweichend mehrere Hauptnutzer pro Fahrzeug angelegt werden. Weitere Fahrzeugnutzer können als „Mitnutzer“ im Sinne von Ziffer 10.1 angemeldet werden. Die Entknüpfung eines Fahrzeugs erfolgt, indem der Kunde entweder das Fahrzeug aus seinem Benutzerkonto entfernt oder einen teilnehmenden Partner oder das in Ziffer 16.2 genannte Mercedes-Benz bzw. smart Customer Assistance Center („CAC“) in Textform (einschließlich E-Mail) um Entknüpfung bittet. Mit der Entknüpfung werden die Dienste in dem betroffenen Fahrzeug für den Kunden deaktiviert. Hinweis: Etwaige Verpflichtungen zur Zahlung der Gebühren für Kostenpflichtige Dienste bleiben von einer Entknüpfung unberührt. 5.3 Für die Nutzung mancher Dienste ist a...
Nutzungsvoraussetzungen. Um die Online-Plattform nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Sie sind Eigentümer oder dauerhaft rechtmäßiger Besitzer (z.B. Pächter) der im Bestellschein genannten vilisto Heizungssteuerung oder vom Eigentümer bzw. rechtmäßigem Besitzer zur Nutzung der Online-Plattform beauftragt oder ermächtigt (z.B. als Gebäudemanager). b) Falls Sie nicht selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind: Der datenschutzrechtlich Verantwortliche hat Ihnen seine Zustimmung zur Nutzung der Online-Plattform erteilt und Sie haben mit dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen alle etwaig erforderlichen Datenschutz-Vereinbarungen geschlossen (z.B. nach Art. 28 oder 26 DSGVO). „Datenschutzrechtlich Verantwortlicher“ ist die Stelle, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Anwesenheit von Personen in Räumen) durch die Online-Plattform entscheidet. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist in der Regel das Unternehmen oder die Stelle, deren Beschäftigte die Räume nutzen, in denen die Thermostate installiert sind (z.B. gewerblicher Mieter der Immobilie). c) Die Gateways und die Thermostate wurden korrekt installiert und konfiguriert. d) Die Gateways sind an das Internet angeschlossen und der Internetanschluss funktioniert. e) Sie erfüllen die weiteren technischen Voraussetzungen (Internetanschluss/Internetrouter) und Systemanforderungen (siehe Ziffer 4.2).
Nutzungsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Nutzung von NyNET Feernsehn ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei SWN zu beauftragender FTTH-Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes.
Nutzungsvoraussetzungen. 6.1. Das Führen von Fahrzeugen ist nur Kunden gestattet, die 6.1.1. das für das Fahrzeugmodell bzw. die gebuchte Line festgelegte und unter xxx.xxxx-xxxxxxxx.xx einsehbare Mindestalter erfüllen, 6.1.2. mindestens seit der für die Fahrzeugklasse vorgesehenen und unter xxx.xxxx-xxxxxxxx.xx einsehbare Zeit im Besitz einer zur Führung des Kraftfahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaub- nis sind und 6.1.3. nicht unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten, die geeignet sind, die Fähigkeit das Fahrzeug sicher zu führen, und/oder Alkohol ste- hen (Null-Promillegrenze) und 6.1.4. ihren gültigen Führerschein bei sich tragen und alle darin aufge- führten Auflagen erfüllen. 6.2. Wird dem Kunden die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt diese, wird diese für ungültig erklärt verfällt diese, wird diese gesperrt oder ist gegen den Kunden ein Fahrverbot angeordnet oder ist dieser aus sonstigen Gründen nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt („Führerschein- entzug“), ist dem Kunden die Nutzung der Fahrzeuge untersagt. Dies gilt für die Dauer des Führerscheinentzuges. 6.3. Dritte sind fahrberechtigt, sofern sie das Fahrzeug mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden führen. Die Dritten nutzen das Fahr- zeug ausschließlich auf Kosten und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt vor jedem Fahrtantritt der Dritten sicher, dass die Dritten die jeweiligen Voraussetzungen, die auch an ihn gestellt werden, erfüllen. 6.4. Mitarbeiter des Firmenkunden sind über Ziffer 6.3 hinaus berechtigt, unter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden unter Nutzung seiner Re- gistrierung ein Fahrzeug des Mobilitätsanbieters zu buchen und auf Grund dieser Buchung zu nutzen. Die Anwesenheit des Kunden bzw. eines Vertretungsberechtigten ist hierfür nicht Voraussetzung. 6.5. Der Kunde hat die Fahrtüchtigkeit und die Voraussetzungen ent- sprechend Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 vor jedem Fahrtantritt zu überprüfen und sicherzustellen. 6.6. Der Kunde haftet bei Gebrauch des Fahrzeugs durch einen Dritten (Ziffer 6.3) bzw. Mitarbeiter (Ziffer 6.4) mit seiner Zustimmung, gegen- über dem Mobilitätsanbieter für das dem Dritten bzw. Mitarbeiter zur Last fallende Verschulden wie für eigenes Verschulden. Der Kunde muss zudem jederzeit den Nutzerkreis gegenüber dem Mobilitätsanbie- ter benennen können. Für den wiederholten Fall der schuldhaften Zuwi- derhandlung behält sich der Mobilitätsanbieter vor, den Kunden zu sper- ren.
Nutzungsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Nutzung von DGTV ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei NEW zu beauf- tragender FTTH-Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes.
Nutzungsvoraussetzungen. Technische Grundlage der Vertragsdurchführung ist ein Telekommunikationsnetz, in dem die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH Telekommunikationsdienste bereitstellt. Nutzungsvoraussetzung ist ein Glasfaseranschluss, das Tele- kommunikationsnetz der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH und ein kompatibles Kundenendgerät. Der von der Stadt- werke Winsen (Luhe) GmbH angebotene Router erfüllt diese Voraussetzung. Die Verwendung kundeneigener Router erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Funktionalität und Kompatibilität des Gerätes im Netz der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH. Je nach Funktionsumfang des eigenen Routers können die hier genannten Leistungen von den tatsächlich zur Verfügung stehenden Leistungen abweichen. Die Telekom- munikationsdienstleistungen der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Netzabschluss- sowie Kundenendgeräten mit einer durch den Kunden bereitgestellten Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Kundenendgeräte sowie des Netzabschlussgerätes über das Telekommunikationsnetz der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH ist nicht möglich. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text die männliche Form gleichbedeutend mit der weiblichen Form verwendet.
Nutzungsvoraussetzungen. Der*Die Mieter*in verpflichtet sich die Nutzungsregelung und die Hausordnung einzuhalten. Gegenseitiges Vertrauen und Offenheit sind wesentliche Bestandteile fur die kostenlos uberlassene Nutzung. Zu Beginn der Nutzung wird schriftlich mitgeteilt, welche Personen zur nutzenden Gruppe gehören und an welchem/welchen Wochentag/en eine Belegung stattfindet. Änderungen sind im Voraus oder sofort an eine*n hauptberufliche*n Mitarbeitenden des Jugendzentrums mitzuteilen.
Nutzungsvoraussetzungen. 1. Jeder Untermieter:in werden vor dem Betreten des Q Space diese AGB mit den Sicherheitshinweisen zur Einsicht bereitgestellt und übergeben. Sie müssen vor dem Betreten des Q Space durchgelesen werden. 2. Jede Untermieter:in und weitere Personen, die die Untermieter:in begleiten, müssen vor der Benutzung des Q Space an der von der Verwenderin veranstaltenden Sicherheitseinweisung teilnehmen.