Nutzungsvoraussetzungen. Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.
Nutzungsvoraussetzungen. (1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat.
(2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- tität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- ten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- über der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen).
(3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die persön- liche Geheimzahl [PIN – insbesondere als Internetbanking PIN, mobile PIN oder Telebanking PIN] oder ein Passwort), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. mobiles Endgerät, das für die Nutzung der Banking to go App durch den Kunden registriert ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGenerator), oder • Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Finger- abdruck als biometrisches Merkmal des Kunden).
(4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt.
Nutzungsvoraussetzungen. Um die Online-Plattform nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Sie sind Eigentümer oder dauerhaft rechtmäßiger Besitzer (z.B. Pächter) der im Bestellschein genannten vilisto Heizungssteuerung oder vom Eigentümer bzw. rechtmäßigem Besitzer zur Nutzung der Online-Plattform beauftragt oder ermächtigt (z.B. als Gebäudemanager).
b) Falls Sie nicht selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind: Der datenschutzrechtlich Verantwortliche hat Ihnen seine Zustimmung zur Nutzung der Online-Plattform erteilt und Sie haben mit dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen alle etwaig erforderlichen Datenschutz-Vereinbarungen geschlossen (z.B. nach Art. 28 oder 26 DSGVO). „Datenschutzrechtlich Verantwortlicher“ ist die Stelle, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Anwesenheit von Personen in Räumen) durch die Online-Plattform entscheidet. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist in der Regel das Unternehmen oder die Stelle, deren Beschäftigte die Räume nutzen, in denen die Thermostate installiert sind (z.B. gewerblicher Mieter der Immobilie).
c) Die Gateways und die Thermostate wurden korrekt installiert und konfiguriert.
d) Die Gateways sind an das Internet angeschlossen und der Internetanschluss funktioniert.
e) Sie erfüllen die weiteren technischen Voraussetzungen (Internetanschluss/Internetrouter) und Systemanforderungen (siehe Ziffer 4.2).
Nutzungsvoraussetzungen. 5.1 Die Dienste stehen in Mercedes-Benz- oder smart-Kraftfahrzeugen neuerer Baureihen zur Verfügung, die mit einem integrierten Kommunikationsmodul ausgestattet sind. Einige der Dienste setzen eine zusätzliche Sonderausstattung im Fahrzeug voraus. Einzelheiten und etwaige weitere Nutzungsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Dienstbeschreibung. Zudem stehen bestimmte Dienste über den Adapter in Kraftfahrzeugen älterer Baureihen zur Verfügung. Informationen über die Baureihen, in denen die Dienste zur Verfügung stehen, erhält der Kunde bei teilnehmenden Partnern. Für bestimmte Funktionen und Dienste muss das Fahrzeug über eine Mobilfunk-Datenverbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Backend sowie dem kompatiblen Endgerät des Kunden verfügen. Zudem muss das Fahrzeug über ein Infotainmentsystem verfügen. Zur Nutzung der Dienste über den Adapter muss außerdem eine aktive Bluetooth-Verbindung zwischen dem Adapter und dem kompatiblen Endgerät bestehen. Für die Navigationsmöglichkeiten mancher Adapter-Dienste sowie die Datenübermittlung an das CAC ist es erforderlich, dass das kompatible Endgerät des Kunden GPS-fähig und GPS aktiviert ist. Darüber hinaus gehende Nutzungsvoraussetzungen oder Abweichungen können sich aus der Beschreibung des jeweiligen Dienstes ergeben.
5.2 Um die Dienste für ein Fahrzeug nutzen zu können, muss das Fahrzeug verknüpft werden. Die Verknüpfung erfolgt bei teilnehmenden Partnern vor Ort oder online über das Benutzerkonto. Weitere Informationen hierzu erhält der Kunde auf dem Kundenportal oder bei teilnehmenden Partnern. Erst mit der Verknüpfung des Fahrzeugs können Dienste im Fahrzeug aktiviert und genutzt werden. Jedem Fahrzeug kann stets nur ein Kunde als Hauptnutzer zugeordnet werden. Ist der Kunde Unternehmer, können davon abweichend mehrere Hauptnutzer pro Fahrzeug angelegt werden. Weitere Fahrzeugnutzer können als „Mitnutzer“ im Sinne von Ziffer 10.1 angemeldet werden. Die Entknüpfung eines Fahrzeugs erfolgt, indem der Kunde entweder das Fahrzeug aus seinem Benutzerkonto entfernt oder einen teilnehmenden Partner oder das in Ziffer 16.2 genannte Mercedes-Benz bzw. smart Customer Assistance Center („CAC“) in Textform (einschließlich E-Mail) um Entknüpfung bittet. Mit der Entknüpfung werden die Dienste in dem betroffenen Fahrzeug für den Kunden deaktiviert. Hinweis: Etwaige Verpflichtungen zur Zahlung der Gebühren für Kostenpflichtige Dienste bleiben von einer Entknüpfung unberührt.
5.3 Für die Nutzung mancher Dienste ist a...
Nutzungsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Nutzung von NyNET Feernsehn ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei SWN zu beauftragender FTTH-Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes.
Nutzungsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Nutzung von DGTV ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei NEW zu beauf- tragender FTTH-Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes.
Nutzungsvoraussetzungen. 6.1. Das Führen von Fahrzeugen ist nur Kunden gestattet, die
6.1.1. das für das Fahrzeugmodell bzw. die gebuchte Line festgelegte und unter xxx.xxxx-xxxxxxxx.xx einsehbare Mindestalter erfüllen,
6.1.2. mindestens seit der für die Fahrzeugklasse vorgesehenen und unter xxx.xxxx-xxxxxxxx.xx einsehbare Zeit im Besitz einer zur Führung des Kraftfahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind und
6.1.3. nicht unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten, die geeignet sind, die Fähigkeit das Fahrzeug sicher zu führen, und/oder Alkohol stehen (Null-Promillegrenze) und
6.1.4. ihren gültigen Führerschein bei sich tragen und alle darin aufgeführten Auflagen erfüllen.
6.2. Wird dem Kunden die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt diese, wird diese für ungültig erklärt verfällt diese, wird diese gesperrt oder ist gegen den Kunden ein Fahrverbot angeordnet oder ist dieser aus sonstigen Gründen nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt („Führerscheinentzug“), ist dem Kunden die Nutzung der Fahrzeuge untersagt. Dies gilt für die Dauer des Führerscheinentzuges.
6.3. Dritte sind fahrberechtigt, sofern sie das Fahrzeug mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden führen. Die Dritten nutzen das Fahrzeug ausschließlich auf Kosten und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt vor jedem Fahrtantritt der Dritten sicher, dass die Dritten die jeweiligen Voraussetzungen, die auch an ihn gestellt werden, erfüllen.
6.4. Mitarbeiter des Firmenkunden sind über Ziffer 6.3 hinaus berechtigt, unter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden unter Nutzung seiner Registrierung ein Fahrzeug des Mobilitätsanbieters zu buchen und auf Grund dieser Buchung zu nutzen. Die Anwesenheit des Kunden bzw. eines Vertretungsberechtigten ist hierfür nicht Voraussetzung.
6.5. Der Kunde hat die Fahrtüchtigkeit und die Voraussetzungen entsprechend Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 vor jedem Fahrtantritt zu überprüfen und sicherzustellen.
6.6. Der Kunde haftet bei Gebrauch des Fahrzeugs durch einen Dritten (Ziffer 6.3) bzw. Mitarbeiter (Ziffer 6.4) mit seiner Zustimmung, gegenüber dem Mobilitätsanbieter für das dem Dritten bzw. Mitarbeiter zur Last fallende Verschulden wie für eigenes Verschulden. Der Kunde muss zudem jederzeit den Nutzerkreis gegenüber dem Mobilitätsanbieter benennen können. Für den wiederholten Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung behält sich der Mobilitätsanbieter vor, den Kunden zu sperren.
Nutzungsvoraussetzungen. (1) Vor und nach der vereinbarten Nutzungszeit hat der Nutzer die Sportstätte auf ggf. vorliegende Schäden, Verunreinigungen u. Ä. zu überprüfen bzw. sich zu versichern, dass die Sportstätte ordnungsgemäß verlassen wurde. Besondere Vorkommnisse (Unfälle, Schäden und dergl.) sind spätestens am Morgen des darauf folgenden Werktages der Stadt, Amt für Kultur und Sport, Fachdienst Sport - Sportbüro, telefonisch unter 235-2869 oder per E-Mail unter xxxxx@xxxxx-xxxxxxxxx.xx mitzuteilen. Bei außergewöhnlichen Vorfällen oder Schäden, die eine Gefahrenlage darstellen (z.B. Feuer, Sturmschäden, Wasserrohrbruch), insbesondere wenn dadurch Personenschäden oder größere Sachschäden eintreten könnten, ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren (Tel.-Nr. 112).
(2) Die Teilnahme an den Übungszeiten ist grundsätzlich nur Gruppenmitgliedern gestattet. Der Übungsleiter stellt sicher, dass keine unbefugten Personen an den Übungszeiten teilnehmen.
1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit lediglich die männliche Form verwendet, obwohl stets beide Geschlechter gemeint sind.
(3) Bei der Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Spielbetrieb, Meisterschaften, Turniere o. Ä.) auf bzw. in der Sportstätte, ist die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) unbedingt zu beachten. Die Pflichten des Betreibers werden nach § 38 Absatz 1 bis 4 der NVStättVO in der zurzeit gültigen Fassung auf den Nutzer übertragen, wobei für den baulichen Zustand weiterhin die Stadt zuständig bleibt.
Nutzungsvoraussetzungen. 1.1. Mündliche und schriftliche Anmeldungen für eine Veranstaltung bei High Spirits sind verbindlich. Mit Zugang einer Anmeldebestätigung (mündlich oder schriftlich) von High Spirits kommt der Teilnahmevertrag zustande.
1.2. Jeder Teilnehmer muss die AGB vor Betreten des Hochseilgarten durchlesen. Mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes bestätigt der Teilnehmer, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos mit ihnen einverstanden ist.
1.3. Minderjährige müssen vor der Nutzung des Hochseilgartens eine unterschrieben Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, um den Hochseilgartens ohne Erziehungsberechtigten betreten zu dürfen. Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.
1.4. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern sind für die Aufsicht während des Besuches und für die Begleitung während des Begehens des Hochseilgartens alleine verantwortlich.
1.5. Der Kinderparcours von High Spirits kann von Teilnehmern mit einem Mindestalter von fünf Jahren und einer Mindestkörpergröße von 1,10 m genutzt werden. Bei Kindern unter zehn Jahren muss ein Erwachsener die Kinder vom Boden aus beaufsichtigen (maximal zehn Kinder pro Erwachsenen). Für die übrigen Parcours muss der Teilnehmer eine Mindestgröße von 1,40 m haben und darf nicht schwerer als 110 kg sein. Kleinere Teilnehmer können Teile der jeweiligen Anlage in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
1.6. Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.
1.7. Schwangere Personen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht klettern.
1.8. Der Teilnehmer bestätigt mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige oder körperliche Verfassung einschränkenden Mittel (z.B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, sonstige Drogen) konsumiert hat, dass er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigungen leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgarten eine Gefahr für die eigene Person und Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen kann.
1.9. High Spirits behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so hat er dies den Mitarbeitern von H...
Nutzungsvoraussetzungen. (1) Systemvoraussetzungen: MS Internet Explorer 10 oder höher, Arbeitsplatzrechner mit MS Windows 7 (32 bit) mit MS EXCEL 2007, 2010 und 2013 oder MS Windows 8 oder 8.1 (64 bit) mit MS EXCEL 2010 und 2013, Prozessor ab Pentium 4 >= 2 GHz, Arbeitsspeicher min. 2 GB RAM, mind. 5 GB Disk Space;
(2) Zugriff über (Datennetz): Internet DSL-Leitung.