We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Common use of Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versiche- rungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen: a. Obliegenheit zur Schadenabwendung und -minderung Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi- cherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsneh- mer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.

Appears in 5 contracts

Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung (Thv Hund 2020), Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht