Obliegenheiten des Mieters. Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst geführt werden. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Es ist untersagt das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kosten.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsReifendruckes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / -ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entgangene / Zuwider-handlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietvertrag, Vermietvertrag, Allgemeine Vermietbedingungen Für Wohnmobile
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeit punkt der Nutzung in einem fahr- tüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere Fahr- zeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahr- zeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässig. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter Über Verkehrsvorschriften und Vermieter erfolgen. Die Erstattung Gesetze der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet Mietdauer besuchten Länder sowie der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere insbe- sondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. .
g) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
h) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen.
i) Die Mitnahme von Hunden ist nur in ausgewählten Modellen erlaubt und muss mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt Vermieter abgesprochen werden.
j) Bei nicht erfolgter Innenreinigung bei Rückgabe des Fahrzeuges inkl. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage Toilette wird eine Gebühr je nach Aufwand berechnet mindestens jedoch 150,00 €.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe,Brei- te) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / -ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Miet verhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietbedingungen Für Wohnmobile, Vermietbedingungen Für Wohnmobile
Obliegenheiten des Mieters. Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst geführt werden. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen 7.1 Die Nutzung des Fahrzeugs die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfenist untersagt, dass sich wenn dadurch gegen geltendes Recht verstoßen wird oder das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Es Beschädigungsrisiko steigt, dies ist untersagt das Fahrzeug u. a. zu verwenden insbesondere der Fall: - für Fahrzeugtestes und zur bei Teilnahme an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- Zollvergehen und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihegewerblicher Personenbeförderung; - für den Gebrauchsonstige Nutzung, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf das Befahren von hierzu nicht zum Befahren vorgesehenen vorgesehenem Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - bei Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher Kriegsgebieten.
7.2 Das Fahrzeug ist schonend und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt sachgemäß zu behandeln und nicht zulässig. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter bis jeweils ordnungsgemäß zu einer Höhe von 250,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informierenverschließen. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung hat beim Verlassen des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht Fahrzeugpapiere an sich zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter nehmen und Vermieter erfolgenfür Unbefugte unzugänglich auf zu bewahren. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (BatterienMietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Als Treibstoff ist ausschließlich Diesel zu verwenden.
7.3 Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Sofern dies nicht eingehalten wird, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Sonderreinigung durch eine Fachfirma zu übernehmen.
7.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Austauschteile/Altteile Mitnahme von Tieren jeglicher Art nicht gestattet. Wurden nachweislich Tiere mitgenommen, hat der Mieter die Sonderreinigung durch eine Fachfirma zu übernehmen.
7.5 Bei der Benutzung von Fähren bzw. Autozügen außerhalb von Europa ist eine Autozug- bzw. Fährversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolice ist dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und spätestens vor Reisebeginn vorzulegen bzw. beim Vermieter bei Übergabe abzuschließen. Auf Fähren oder Autozügen werden Schäden oder der Rücktransport zumutbar isTotalverlust des Fahrzeugs durch Untergang durch die Vollkaskoversicherung des Vermieters nicht übernommen. Reifenschäden Sofern der Mieter keine Autozug- bzw. Fährversicherung abschließt sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen sämtliche Kosten eines Unfalls oder Totalverlustes des Fahrzeugs durch Untergang vom Mieter getragen werdenzu tragen.
7.6 Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitzen (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen. Kinder unter 3 Jahren dürfen das Hubbett nicht benutzen.
7.7 Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kosten.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zu- stand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und WasserstandesWasserstandes sowie des Reifendruckes, Verwen- dung des vorgeschriebenen Kraftstoffes), sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, sowie Zuladungsbestimmungen und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
d) Der Mieter ist verpflichtet, beim Abstellen des Fahrzeuges dieses jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs , die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig hat sicher zu überprüfenstellen, dass sich beim Abstellen das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Lenk-Schloss arretiert und/oder die Wegfahrsperre aktiviert wird.
e) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist lediglich auf den Bereich der öffentlichen und geteerten Straßen beschränkt. Eine Nutzung auf unbefestigten Straßen, in Geländestrecken, Parcours oder auf Rennstrecken ist untersagt. Das Fahrzeug ist so zu bewegen, dass beide Räder immer am Boden sind und sich mit gleicher Geschwindigkeit drehen. Das heißt, sogenannte „Burnouts“, „Wheelies“ und „Stoppies“ sind strengstens untersagt.
f) Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder Kriegsgebiete sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässigunzulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Xxxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Zypern (inkl. Nordzypern) oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen und nicht zulässigvorherigen Einwilligung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
g) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher schriftlicher und schriftlicher vorheriger Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern so- fern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe)handelt. Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
h) Der Mieter darf an dem Fahrzeug – sowohl an Hardware als auch Software – keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. .
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Miet- verhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werdenVermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und verwenden: • zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - Stoffen;• zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - • zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; • zur Weitervermietung gewerblichen Personen- oder leiheFernverkehrsbeförderung; - • für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; • für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 50 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie Sie für ihn Ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen /- einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Xxxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Zypern (inkl. Nord-Zypern) oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. .
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu tragen. Alle technischen Defektestellenden, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt zulässigen Sicherungsvorrichtungen / - einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Zypern (inkl. Nord-Zypern) oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. Fahrzeugs
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu tragen. Alle technischen Defektestellenden, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt zulässigen Sicherungsvorrichtungen / - einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Obliegenheiten des Mieters. Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Wohnmobil darf nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Das Mietfahrzeug Etwas anderes gilt nur im Notfall. Der Mieter ist schonend verpflichtet, die Namen und sachgemäß Anschriften aller Fahrer des Wohnmobils dem Vermieter bekannt zu behandeln (hierzu gehört insbesondere geben und von diesen Kopien des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses zu hinterlegen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrer über die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß Geltung und den Vorgaben entsprechend Inhalt der AGB zu bedieneninformieren. Bevor der Mieter das Wohnmobil einem berechtigten Fahrer überlässt, sowie jeweils ordnungsgemäß hat er sich zu verschließenvergewissern, dass sich dieser in einem fahrtüchtigen Zustand befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Bei der Mitnahme von Personen, insbesondere von Kindern sind vom Mieter und dem jeweiligen Fahrer die Gurtpflicht und die Pflicht zur Verwendung von Kindersitzen/Sitzerhöhung zwingend zu befolgen. Die Ladung im Innenraum ist vorschriftmäßig gegen Verrutschen zu sichern. Die Ladung am Wohnmobil (insbesondere Fahrräder) ist ebenfalls vorschriftsmäßig zu sichern. Dachlasten sind zu beachten. Der Mieter hat das Wohnmobil während seiner Abwesenheit mit den vorhandenen Vorrichtungen gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere ist das Lenkradschloss einzurasten, Fenster und Türen zu schließen und das Wohnmobil ordnungsgemäß zu versperren. Die Fahrzeugpapiere und Schlüssel für das Wohnmobil sind vom Mieter beim Verlassen des Fahrzeugs die Fahrzeugschlüssel Wohnmobils mitzuführen und die Fahrzeugpapiere an sich vor unbefugtem Zugriff zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfenschützen, dass sich soweit das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Es ist untersagt das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf Wohnmobil nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werdenbeaufsichtigt wird. Der Mieter darf an dem Fahrzeug am Wohnmobil keine technischen und optischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt das Fahrzeug optisch verpflichtet, sich über die geltenden Vorschriften der jeweils bereisten Länder zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren informieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostengesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
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Obliegenheiten des Mieters. 9.1 Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Fahrzeug darf nur von dem vom Mieter selbst und der im Mietvertrag Buchungsbestätigung angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer geführt werden. Das Mietfahrzeug Der Mieter muss persönlich bei der Übergabe / Rücknahme des Fahrzeugs anwesend sein.
9.2 Der Mieter ist schonend und sachgemäß verpflichtet, das Wohnmobil ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet das Wohnmobil bei extremen Wetterbedingungen (hierzu gehört insbesondere z.B. Xxxxx, Xxxxx, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend zu Sichern, das Wohnmobil bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus entsprechend zu sichern.
9.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Hinweise im Bordbuch, die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller Auf- und Einbauten zu beachten. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierzu gehören insbesondere: Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, sowie Kontrolle des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs)Kraftstoffes, ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließenFüllstand von AdBlue. Der Mieter hat 9.4.Das Fahrzeug muss beim Verlassen des Fahrzeugs die immer ordnungsgemäß verschlossen werden. Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere hat der Mieter an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeugs eingerastet sein. Die für die Fahrzeugbenutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, insbesondere die Prüfung der zulässigen Hinterachslast, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten.
9.5 Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig sich, während der Mietdauer täglich vor jeder Abfahrt das Fahrzeug dahingehend zu überprüfenprüfen, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Es ist untersagt das Fahrzeug u. a. Insbesondere sind die Fahrzeuganbauteile, wie Fahrradträger, Fahrräder, Sandbleche, Reservekanister auf festen Sitz zu verwenden - prüfen. Technische Mängel müssen unmittelbar nach Feststellen an den Vermieter gemeldet werden. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter eigenständig zu informieren.
9.6 Der Mieter hat bei der Benutzung von mautpflichtigen Straßen für Fahrzeugtestes die rechtzeitige und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, vollständige Entrichtung der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. Reparaturenanfallenden Mautgebühr zu sorgen.
9.7 Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die während der Mietzeit notwendig werden um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenbestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.
9.8 Dem Mieter ist es nicht erlaubt, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen technische und optische Veränderungen vornehmenvorzunehmen. Der Mieter Es ist nicht dazu befugt ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. .
9.9 Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter Änderungen seiner Anschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage unaufgefordert mitzuteilen.
9.10 Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten weitere Anmietungen durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenverweigern.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Fahrzeug darf nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist ver- pflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und die Führerscheins vorzuzeigen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Mietfahrzeug Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere ins- besondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß ) und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß ordnungs- gemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Die für die Fahrzeugschlüssel Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahrenWartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
b) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und » zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - » zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen sonst ge- fährlichen Stoffen; - » zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - » zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - » für den GebrauchNutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - » zur Erledigung von Wohnungsumzügen. » Außerhalb asphaltierter Straßen, mit Ausnahme von Campingplätzen bzw. deren Zufahrten.
c) Fahrten in nicht Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in andere unter Ziffer 5.2 Punkt 4. c) genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. .
d) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwie- derherzustellen, oder auch regelmäßig auszuführende Wartungen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € ohne nur unter Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt Vermieter in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen Reparaturen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters per Email oder SMS in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat Die Rückerstattung der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter dadurch angefallenen und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im OriginalOriginal (mit Rechnungsanschrift des Vermieters) und gleichzeitiger Vorlage der Austauschteile/Altteile, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
e) Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben während der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter eigenständig zu informieren und die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. jeweils geltenden Verkehrsvor- schriften einzuhalten.
f) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen versehen oder bereits angebrachte zu entfernen.
g) Die Mitnahme von Tieren ist nur nicht gestattet. Reinigungskosten, die durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch die Nichtbeachtung entgangene entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom gehen zu Lasten des Mieters.
h) Der Mieter zu tragen. Alle hat alle technischen Defekte, Schäden Defekte oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenanzuzeigen.
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Samples: Mietbedingungen Für Die Anmietung Eines Campingmobils Oder Wohnwagens
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug Fahrzeug darf, — ausgenommen in Notfällen, Notfällen — nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. .
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen .
h. Die Mitnahme von Hunden, Katzen oder sonstigen Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässigdem Mieter grundsätzlich nicht gestattet. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragenBei Nichtachtung werden die anfallenden Kosten für eine Spezialreinigung mindestens aber 250,00 Euro fällig.
i. Im Wohnmobil besteht absolutes Rauchverbot. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Bei Nichtachtung werden die anfallenden Kosten für eine Spezialreinigung mindestens aber 250,00 Euro fällig.
j. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
k. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
l. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zu- stand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung Verwen- dung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkrad- schloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Brei- te) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustim- mung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenstän- dig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters Ver- mieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern so- fern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Si- cherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / -ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Ver- mieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Miet- verhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fah- rers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazugeeig- neten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
Appears in 1 contract
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Fahrzeug darf nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeugs erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von dieses eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Mietfahrzeug Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- Öl und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß ) und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Die für die Fahrzeugschlüssel Benutzung maßgeblicher Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahrenWartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
b) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- Zoll und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes Tatort mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - für den GebrauchNutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte .
c) Folgende Länder sind dürfen Sie mit dem Wohnmobil bereisen: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, (Griechenland nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung Absprache des Vermieters zulässigVermieters), Irland, Italien, Kroatien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Xxx Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich, zusätzliche Länder nur mit Absprache des Vermieters. Fahrten in Kriegsgebiete oder mit innerer Unruhe sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. unzulässig.
d) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden waren, um die Betriebs- und/oder Betriebs und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 100,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat Die Rückerstattung der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter dadurch angefallenen und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im OriginalOriginal und gleichzeitiger Vorlage der Austauschteile / Altteile, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
e) Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben während der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter eigenständig zu informieren und die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen .
g) Die Mitnahme von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche bei ausgewählten Fahrzeugen und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entgangene entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragenLasten des Mieters.
h) Bei der Benutzung von Autozügen bzw. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Fähren ist eine Autozug bzw. Fährversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolice ist beim Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl 14 Tage vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kosteneinzureichen.
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Samples: Mietbedingungen
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung und Rückgabe des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Israel, Iran, Marokko, Türkei, Tunesien, Ukraine. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Höhere Reparaturaufwendungen sind nur mit vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informierenzulässig. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparaturist i.d.R. immer unter E-Mail. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Tel.: +00 (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen0) 00000000000 erreichbar. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich Alt Teile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile Alt Teile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / - ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Agb Der Wohnmobilvermietung
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Fahrzeug darf nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem(n) im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Mietfahrzeug Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß ) und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Die für die Fahrzeugschlüssel Benutzung maßgeblichen Vorschriften und die Fahrzeugpapiere an sich technischen Regeln sind zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahrenbeachten. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfen, dass ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
b) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. u.a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen; Veranstaltungen und Fahrzeugtests - zur zu Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; Stoffen - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - sind zur Weitervermietung oder leihe; - Leihe für den GebrauchNutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; . - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. - das Fahrzeug ist nur für die private Nutzung zu verwenden.
c) Fahrten sind nur in folgender Länder zulässig: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritanien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien und nicht zulässig. ReparaturenSpanien, In andere Länder darf der Mieter nur durch schriftliche Freigabe des Vermieters fahren.
d) Reparaturen die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € 100,-€ ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat Die Rückerstattung der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter dadurch angefallenen und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im OriginalBelege, sofern der die Mieter nicht für den Schaden haftet.
e) Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben während der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es Mietdauer besuchten Länder hat sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter zu informieren und die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen .
g) Die Mitnahme von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. Der Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entgangene entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Mieters.
h) Das Rauchen ist in dem Fahrzeug nicht erlaubt, Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen ein dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese KostenMieters.
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Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. Fahrzeugs
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten .
h. Haustiere sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. nicht gestattet.
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes und ggf. Ad Blues), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Länge, Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. Bei Trikes ist das Tragen von Helmen und festem Schuhwerk Pflicht.
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. u.a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Ländern sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer ausgewiesenen Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen Darüber hinaus gehende Reparaturen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn den Mieter verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen/-einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit- /Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/- ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§ 21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen. Das Fahrzeug darf nur mit dem in Ein nach § 21 StVO gültiger Kindersitz kann, sofern verfügbar, kurzfristig bei der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt Vermietstation vor Ort gegen Aufpreis dazu gemietet werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage .
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Fahrzeug darf nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeugs erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von dieses eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Mietfahrzeug Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- Öls und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß ) und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Die für die Fahrzeugschlüssel Benutzung maßgeblicher Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahrenWartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
b) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Konzerte, Großveranstaltungen genutzt werden, und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- Zoll und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes Tatort mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - für den GebrauchNutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte .
c) Folgende Länder sind dürfen Sie mit dem Wohnmobil bereisen: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, (Griechenland nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung Absprache des Vermieters zulässigVermieters), Irland, Italien, Kroatien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Xxx Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich, zusätzliche Länder nur mit Absprache des Vermieters. Fahrten in Kriegsgebiete oder mit innerer Unruhe sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. unzulässig.
d) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden waren, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 100,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat Die Rückerstattung der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter dadurch angefallenen und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im OriginalOriginal und gleichzeitiger Vorlage der Austauschteile / Altteile, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
e) Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben während der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter eigenständig zu informieren und die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen .
g) Die Mitnahme von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche bei ausgewählten Fahrzeugen und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entgangene entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragenLasten des Mieters.
h) Bei der Benutzung von Autozügen bzw. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Fähren ist einen Autozug bzw. Fährversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolice ist beim Vermieter sofort angezeigt werden. 14 Tage vor Reisebeginn einzureichen.
i) Der Mieter ist verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter Mehr-Kilometer dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragenmitzuteilen, sofern diese 50 Kilometer überschreiten. Sollte dies von Xxxxxxxxx nicht eingehalten werden und es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllenkommt zu einer späteren Abrechnung, trägt der Mieter auch diese Kostenfallen Gebühren i.H.v. 15,00 Euro an.
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Samples: Nutzungsbedingungen Mietbedingungen & Kaufbedingungen
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Fahrzeug darf nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) (maximal 2 Fahrer) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeugs erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Mietfahrzeug Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß ) und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Die für die Fahrzeugschlüssel Benutzung maßgeblicher Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahrenWartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
b) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes zur Beteiligung und zur Teilnahme Besuch an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes Tatort mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - für den GebrauchNutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen.
c) Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte ost- und außereuropäische Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete die europäischen Länder, die „problematisch“ sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. (Diebstähle, Aufbrüche, u. a.) sind mit der Vermieter vorher abzustimmen.
d) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden waren, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat Die Rückerstattung der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter dadurch angefallenen und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im OriginalOriginal und gleichzeitiger Vorlage der Austauschteile / Altteile, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
e) Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der Reparatur während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter eigenständig zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet informieren und es die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten sowie sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. das notwendige zusätzliche Equipment zu sorgen.
f) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern Dazu zählen auch Veränderung des Wohnbereiches durch Anbringen diverser Gegenstände durch Bekleben oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen Bohren.
g) Die Mitnahme von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nach einem persönlichem Gespräch zwischen Xxxxxx und Vermieter zulässig. Der Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entgangene entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand Lasten des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese KostenMieters.
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Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Vermieter bleibt berechtigt, zusätzlich die Vorlage der Originaldokumente zu verlangen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und verwenden: zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen oder eines Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sindsonstigen Straftaten; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Ländern sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer haben sich der Mieter und die Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € 150,- Euro ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter Kann eine schriftliche Einwilligung im Einzelfall aus tatsächlichen Gründen nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden, kann die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgenEinwilligung auch fernmündlich erteilt werden. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt nach den Vorgaben der Vermietbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen /-einrichtungen mitgenommen werden. Der Wenn nichts anderes vereinbart wird, wird bei Mitnahme eines Haustiers eine Gebühr von 59,50 Euro fällig. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer selbst verantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, dies gilt bereits dann, wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/- ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat. Dies gilt insbesondere bei jedem TankvorgangSchadenfällen, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffean denen der Fahrer beteiligt war.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren, die während der Mietdauer entstehenkleiner als 150 cm sind, trägt der Mieterist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§ 21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werdenGeeignete Kindersitze sind von den Mietern selbst zu beschaffen. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen Dabei ist zu beachten, dass die von ihm bereits genutzten Kindersitze (z.B. Isofix) nicht betankt werdenfür ein Wohnmobil geeignet sein können. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum Der Mieter hat dies selbst zu entnehmen istüberprüfen. Auf Anfrage Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. 10.1 Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
10.2 Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
10.3 Das Mietfahrzeug ist schonend schonend, pfleglich und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
10.4 Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
10.5 Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
10.6 Vor allen Reparaturen ist der Vermieter zu benachrichtigen. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar isist. Reifenschäden sind grundsätzlich von Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug (z.B. Fiat, Citroen, Mercedes, Ford) muss die Servicenummer des Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen Service-Zentrale eingehalten werden. Hält der Mieter sich nicht an die Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.
10.7 Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. .
10.8 Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen .
10.9 Die Mitnahmen und Unterbringung von Tieren ist nur in den Reisemobilen nicht gestattet und führt zu einer sofortigen Beendigung des Mietvertrages. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000,00 EUR geltend machen. Reinigungskosten, die durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
10.10 Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
10.11 Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen grundsätzlich verboten. Das Fahrzeug darf Bei Zuwiderhandlung werden 100,00 € von der Kaution einbehalten.
10.12 Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
10.13 Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zu- stand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung Verwen- dung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkrad- schloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Brei- te) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Bulga- rien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustim- mung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenstän- dig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters Ver- mieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern so- fern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Si- cherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / -ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Ver- mieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Miet- verhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fah- rers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazugeeig- neten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Albanien, Serbien, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Zypern (inkl. Nord-Zypern) oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. Gleiches gilt für jeweils geltende Pandemievorschriften und Regelungen.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. .
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit jedweder Art von Beschriftungen, Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen.
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen /-einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Das Mitführen von Tieren ist nur Haustieren führt automatisch zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Zypern (inkl. Nord-Zypern) oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. .
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu tragen. Alle technischen Defektestellenden, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt zulässigen Sicherungsvorrichtungen / - einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, darf nur zu den Camping üblichen Zwecken benutzt werden. Die Nutzung von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten ist nicht gestattet.
b) Das Mietfahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, nachzuweisenden Notfällen – nur von dem Vermieter selbst bzw. dem/den im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges den Vermieter bekanntzugeben und von diesen eine Kopie der Fahrerlaubnis und des Personalausweises/amtliches Ausweisdokumentes zu hinterlegen.
c) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Vermietbedingungen zu informieren.
d) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), Kraftstoffes etc.) ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Mietfahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zulassungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (insbesondere Fahrzeughöhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
e) Es ist untersagt das Fahrzeug u. a. unter anderem zu verwenden - für Fahrzeugtestes und verwenden: − zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - − zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - Stoffen − zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes Tatorts mit Strafe bedroht sind; - − zur Weitervermietung Weitervermietung, Untervermietung oder leiheLeihe; - − zu Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; − zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; − zu Fahrschulübungen, Geländefahrten; − für den GebrauchNutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf ein nicht zum Befahren vorgesehenen vorgesehenes Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen.
f) Fahrten in Kriegsgebiete und Krisengebiete sind unzulässig. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte europäische Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters grundsätzlich zulässig, es sei denn es handelt sich um Fahrten nach Xxxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Island, Grönland, kanarischen Inseln, Madeira, Zypern (inklusive Nordzypern) oder Azoren. Fahrten in Kriegsgebiete außereuropäische Länder sind ausdrücklich untersagt grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. ReparaturenÜber Verkehrsvorschriften, die Zollvorschriften und Gesetze der während der Mietzeit Mietdauer besuchten Länder sowie Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
g) Reparaturen die notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenFahrzeuges wiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters Vermieters, die zumindest in Textform vorliegt, in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt entsprechend den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus Darüberhinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
h) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kosten.
Appears in 1 contract
Samples: Vermietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst geführt werden. a) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes). Bei der Betankung des Fahrzeugs ist darauf zu achten, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffsdass ausschließlich der vorgeschriebene Kraftstoff verwendet wird und der Tankdeckel ordnungsgemäß zu verschließen ist. Der Mieter verpflichtet sich (soweit gesetzlich zulässig), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend dass Fahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 120 km/h zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließenbewegen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel Fahrzeug- schlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte Unbe- fugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeb- lichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe/Breite) und technische Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfenprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. .
b) Es ist untersagt ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug u. a. Wohnmobil zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen; Veranstaltungen und Fahrzeug- tests - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven radio- aktiven oder ähnlich sonstigen gefährlichen Stoffen; Stoffen - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; sind - zur Weitervermietung oder leihe; Leihe - zu Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung - für den GebrauchFahrschulübungen und Geländefahrten - für Nutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; befahrbarem Gelände - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Kriegsgebiete
c) Fahrten in Europäische Länder sind nur mit ausdrücklicher zulässig, jedoch in Osteuropäische Länder bedürfen sie der vorherigen Einwilligung des Vermieters und schriftlicher der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes.
d) Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt Vermieters.
e) Über Verkehrsvorschriften und nicht zulässig. Gesetze der während der Mietdauer besuchten Ländern sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvor- schriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenund Ver- kehrsvorschriften einzuhalten und wiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 € 50 ohne Nachfrage beim Vermiter bei Zustimmung des Vermie- ters in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat Die Er- stattung der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter dadurch angefallenen und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten genehmigten Reparatur- kosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen dieser Ver- mietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. haftet.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere nicht mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässigmit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen/Einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf-, und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Die Mitnahme von Haustieren führt – soweit nicht explizit ein „Hundemobil“ angemietet wurde – zu einer kostenpflichtigen Son- derreinigung. Die Gebühr für die Sonder(nach)reinigung beträgt 50 €, wenn das Fahrzeug sonst im gereinigten Zustand (vgl. Nr. 8) zu- rückgegeben wird. Wenn das mit Haustieren benutzte Fahrzeug im Innenraum ungereinigt zurückgegeben, wird eine Reinigungsgebühr von 130 € fällig. Sollten im Fahrzeug bei der Rückgabe Tierausscheidungen vor- zufinden sind, so wird eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 500 € fällig. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung eines ordnungsgemäßen Umgangs mit dem Fahrzeug entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragenLasten des Mieters. Alle technischen DefekteWerden Tiere ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters im Fahrzeug mitgenommen, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werdenwerden die tatsächlichen anfallenden Rei- nigungskosten mindestens jedoch aber € 500 in Rechnung gestellt.
i) Das Rauchen in den Fahrzeugen ist ausnahmslos verboten. Bei Zuwiderhandlung gilt eine Vertragsstrafe von 500 € vereinbart.
j) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadensfällen des Fahrers.
k) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter, Gewicht gewähltem Kindersitz (§ 21 StVO) auf geeigneten und zulässigen Sitzplätzen.
l) Beim Rangieren mit dem in Wohnmobil hat sich der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werdenFahrer aus Sicherheitsgründen, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprecheninsbesondere bei unübersichtlichen Platzver- hältnissen, bei der dem Etikett im Motorraum Einweisung einer Hilfsperson zu entnehmen ist. Auf Anfrage kann bedienen.
m) Bei Verstößen des Mieters gegen die Obliegenheitspflichten hat der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind ein Recht zum sofortigen Rücktritt vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese KostenVertrag.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes und ggf. Ad Blues), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Länge, Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. Bei Trikes ist das Tragen von Helmen und festem Schuhwerk Pflicht.
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. u.a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Ländern sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer ausgewiesenen Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen Darüber hinaus gehende Reparaturen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn den Mieter verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen/-einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/ Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/- ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§ 21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen. Das Fahrzeug darf nur mit dem in Ein nach § 21 StVO gültiger Kindersitz kann, sofern verfügbar, kurzfristig bei der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt Vermietstation vor Ort gegen Aufpreis dazu gemietet werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage .
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietung Von Wohnmobilen/Trikes
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, sowie des Reifendrucks, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsReifendruckes), ordnungsgemäß und den Wohnwagen-Garage Xxxxxx Xxxxxxx +00 000 00 00 000 Deutsche Bank Steuernummer: 25724411277 Beckenpfad 1 xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xxx XX00 0000 0000 0000 0000 00 Inhaber 00000 Xxxxxxxx xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xxx BIC: XXXXXXXX000 Xxxxxx Xxxxxxx Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und verwenden: – zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - – zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - – zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - – zur Weitervermietung oder leiheLeihe; – zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; – zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; – für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / -ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entgangene / Zuwider-handlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. 8.1 Das Mietfahrzeug darf, ausgenommen in Notfällen, Allradreisemobil darf nur von dem vom Mieter selbst und der im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer geführt werden. Das Mietfahrzeug Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Allradreisemobils erscheinen. Der Mieter ist schonend verpflichtet, die Namen und sachgemäß Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
8.2 Der Mieter verpflichtet sich, vor Überlassung des Allradreise- mobils an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser zum Zeit- punkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Darüber hinaus hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Miet- bedingungen (AMB) zu informieren.
8.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Hinweise im Bordbuch, die Betriebsanleitungen des Allradreisemobils sowie aller Auf- und Einbauten zu beachten. Ferner hat der Mieter das Allradreisemobil sorgsam zu behandeln (hierzu gehört insbesondere und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierzu gehören insbesondere: • Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, sowie Wasserstandes • Kontrolle des Reifendrucks, Reifendruckes • Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter hat Kraftstoffes • Füllstand von AdBlue
8.4 Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeugs die Allradreismobils eingerastet sein. Das Allradreisemobil muss beim Verlassen stets ordnungsgemäß verschlossen werden. Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere -papiere hat der Mieter an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, während der Mietdauer regelmäßig zu überprüfen, dass ob sich das Fahrzeug Allradreisemobil in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. Technische Mängel müssen unmittelbar nach Feststellen an den Vermieter gemeldet werden.
8.5 Es ist untersagt ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug u. a. Allradreisemobil zu verwenden - für Fahrzeugtestes und ver- wenden: • zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonstigen gefährlichen Stoffen; - • zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - • zur Weitervermietung Weitervermietung; • um es an Dritte auszuleihen; • zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Allradreisemobils führen; • für gewerblichen Personen- oder leiheFernverkehrsbeförderung; - • für den GebrauchFahrschulübungen; • für Nutzungen, der die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen vor- gesehenen Gelände; - zur Erledigung .
8.6 Auslandsfahrten sind nur in Länder erlaubt, die auf der grünen Versicherungskarte angegeben sind. Ausnahmen von Wohnungsumzügendiesen Vor- gaben bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter eigenständig zu informieren.
8.7 Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher Krisen- und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt und nicht zulässig. Reparaturenunzulässig.
8.8 Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.
8.9 Bei notwendigen Reparaturen während der Mietzeit notwendig werden um die Mietzeit, darf der Mieter zur Wiederherstellung der Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellen, dürfen vom Mieter Allradreisemobils Reparaturen bis zu einer Höhe von 250,00 150,00 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen Weitergehende Reparaturen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben beauftragt werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. .
8.10 Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten angefallenen und genehmigten Reparatur- kosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen Allgemeinem Mietbedingungen (AMB) entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Austausch- bzw. Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegennotwendig, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
8.11 Der Mieter darf an dem Fahrzeug Allradreisemobil keine technischen und optischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter Es ist nicht dazu befugt ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere Allradreisemobil mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung .
8.12 Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustim- mung des Vermieters zulässigund in dafür geeigneten Allradreisemobilen mitgenommen werden. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Für den Einsatz der dafür notwendigen, zulässigen Sicherungsvorrichtungen oder -einrichtungen hat der Mieter zu tragensorgen. Alle technischen DefekteFür die Einhaltung der entsprechenden Tier- schutz-, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werdenBeförderungs-, Impf-, Transit- und Einreisebestimmungen ist der jeweilige Mieter verantwortlich. Die Mitnahme von Haustie- ren kann zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste führen.
8.13 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter Änderungen seiner Anschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Xxxxxx, Namen und die Adresse des Fahrers mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, z. B. bei jedem TankvorgangSchadenfällen.
8.14 Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, spätestens nach 1.000,- km den Ölstand des Motors zu kontrollieren Alter und gegebenenfalls aufzufüllen. Kosten für Kraft-, Schmier- Gewicht gewähl- ten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt der Mieter. Das Fahrzeug darf nur mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
8.15 Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten weitere Anmietungen durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenverweigern.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und verwenden: − zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - − zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - − zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - − zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - − zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; − zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; − für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; − für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen.
h. Generell ist die Mietnahme von Haustieren nicht gestattet. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen / - einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs- , Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / - ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Zypern (inkl. Nord-Zypern) oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind gegen Aufpreis wie im Vertrag niedergelegt und nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter Mieter/Fahrer zu tragen. Alle technischen Defektestellenden, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt zulässigen Sicherungsvorrichtungen /-einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Vermietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / -ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a) Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d) Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden verwenden: - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme Beteiligung an motorsportlichen VeranstaltungenVeranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder ähnlich sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Artsonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leiheLeihe; - zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; - zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; - für den GebrauchFahrschulübungen, der Geländefahrten; - für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehthinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. .
e) Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Ländern sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f) Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 100 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h) Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen / -einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare / - ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i) Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen.
k) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.
i) das Rauchen in unserem Fahrzeug ist grundsätzlich nicht gestattet, da das Fahrzeug u.a. Das Fahrzeug darf nur auch an Allergiker und Familien mit dem in der Beschreibung oder auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werdenKindern vermietet wird. Kraftstoffe wie Biodiesel und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt Sollte trotzdem im Innenraum geraucht werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen istberechnen wir hierfür eine Gebühr von 500 EUR. Auf Anfrage kann der Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese KostenWir bitten um Ihr Verständnis.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Reisepass oder Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Ländern sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Marokko, Tunesien, Island, Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellen. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austausch/Altteile erforderlich sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. .
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässignur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen /-einrichtungen mitgenommen werden. Der Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entgangene die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind vom Mieter gehen zu tragen. Alle technischen Defekte, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Lasten des Mieters.
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Obliegenheiten des Mieters. a. Das Mietfahrzeug darf, Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen, Notfällen – nur von dem vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Mieter/Xxxxxxx selbst Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.
b. Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
c. Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Wasserstandes sowie des ReifendrucksReifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen KraftstoffsKraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen, bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Fahrzeug Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren verkehrssicherem Zustand befindet. .
d. Es ist untersagt untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden - für Fahrzeugtestes und zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen; - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen giftigen, radioaktiven oder ähnlich gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und Straftaten sonstiger Art, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder leihe; - für den Gebrauch, der über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; - zur Erledigung von Wohnungsumzügen. Fahrten in nicht unter Ziffer 5.2 genannte Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. verwenden:
e. Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich untersagt unzulässig. Fahrten in europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und nicht zulässigschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
f. Reparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden werden, um die Betriebs- und/oder und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herzustellenwiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 250,00 150 € ohne Nachfrage beim Vermiter Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter die Verbringung des Fahrzeuges in eine Werkstatt zu informieren. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel eine angemessene Frist zur Reparatur. Eine firstlose Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist erst nach angemessener Reparaturfrist möglich. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises kann nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Die Erstattung der dem Mieter während der Mietzeit entstandenen dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zu Grunde zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet und es sich um Reparaturen handelt um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder herzustellenhaftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der AustauschAustauschteile/Altteile erforderlich erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar is. Reifenschäden sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen und müssen vom Mieter getragen werden. ist.
g. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Das Mitführen von Tieren ist nur durch ausdrückliche schriftliche .
h. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der durch Nichtbeachtung entgangene Gewinn durch zeitweise Nichtvermietbarkeit sowie dadurch entstandene Reinigungskosten sind nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter / Fahrer zu tragen. Alle technischen Defektestellenden, Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug müssen dem Vermieter sofort angezeigt zulässigen Sicherungsvorrichtungen / - einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs- , Impf- und Transit-/ Einreisebestimmungen ist der Mieter / Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und / oder Tierhaare /
i. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach 1.000,- km den Ölstand Abschluss des Motors zu kontrollieren Mietvertrages und gegebenenfalls aufzufüllenbis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten für Kraft-, Schmier- und andere Betriebs- und Hilfsstoffe, die während der Mietdauer entstehen, trägt Daneben verpflichtet sich der Mieter. Das Fahrzeug darf , den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.
j. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit dem in der Beschreibung oder amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dem Tankdeckel gekennzeichneten Kraftstoff betankt werden. Kraftstoffe wie Biodiesel dazu geeigneten und E10 dürfen nicht betankt werden. Muss Öl nachgefüllt werden, darf dieses keine Motorwaschfunktion besitzen und muss dem Typ entsprechen, der dem Etikett im Motorraum zu entnehmen ist. Auf Anfrage zugelassenen Sitzplätzen.
k. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter dem Mieter Motoröl vor Reisebeginn stellen. Bei Fehlverhalten durch den Mieter kann der Vermieter den entstandenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend machen. Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind vom Mieter zu tragen. Sollte es während der Mieterdauer notwendig sein Gas nachzufüllen, trägt der Mieter auch diese Kostenausgeschlossen werden.
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