Nutzungsverbot Musterklauseln

Nutzungsverbot. Die Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt, wenn dadurch gegen geltendes Recht verstoßen wird oder das Beschädigungsrisiko steigt, dies ist insbesondere auch der Fall: • bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen • zur Weitervermietung oder Leihe • zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen • zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; • für Fahrschulübungen, Geländefahrten • für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände • Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind • außerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die nicht zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 150 Euro ohne Nachfrage beim Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zugrundeliegenden Defekt den Vorgaben dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend haftet. Darüber hinaus hat der Mieter für die Erstattung die Pflicht, die Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.
Nutzungsverbot. Die Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt, wenn dadurch gegen geltendes Recht verstoßen wird oder wenn das Beschädigungsrisiko steigt, dies ist insbesondere der Fall: − bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; − bei der Beförderung gefährlicher Stoffe; − bei der Weitervermietung oder Leihe; − bei der gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; − bei der Nutzung zu Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen; − bei der Nutzung für Fahrschulübungen und/oder Geländefahrten; − für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen; − bei der Nutzung auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände; − Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Notwendige Reparaturen, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen bzw. zu erhalten, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 150 € ohne Nachfrage bei dem Vermieter bei einer Fachwerkstatt beauftragt werden. Anderweitige Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Erstattung genehmigter Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den Defekt der der Reparatur zugrunde liegend entsprechend den Vermieterbedingungen haftet. Desweitern ist für die Erstattung der angefallenen Kosten die Abgabe der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist. Der Mieter darf keine Veränderungen technischer oder sonstiger Art dem Fahrzeug vornehmen. Optische Veränderungen sind untersagt, insbesondere darf das Fahrzeug nicht mit Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien versehen werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.