Fahrer Musterklauseln

Fahrer. 9.1. Das Führen der Fahrzeuge ist ausschließlich Personen über 21 Jahren gestattet, die im Mietvertrag als Fahrer benannt sind (nachfolgend die "Fahrer") und einen gültigen Führerschein mit einem Mindestalter von drei (3) Jahren besitzen (außer, dass für bestimmte Fahrzeuge oder Vertragstypen ein höheres Alter erforderlich ist), und unter der Voraussetzung, dass sie die anderen in diesen AGB und in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Anforderungen erfüllen. 9.2. Der Kunde kann einen Hauptfahrer (nachfolgend "Hauptfahrer") und einen zusätzlichen Fahrer ohne zusätzliche Kosten benennen. Für die Benennung weiterer Zusatzfahrer ist der in der Anlage 2 angegebene Betrag zu entrichten. Der Kunde stellt für jeden der Fahrer (im Folgenden: “berechtigte Dritte” oder”Fahrer”) die erforderlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung. 9.3. Grundsätzlich sind allerdings Familienmitglieder des Kunden und der berechtigten Fahrer, nämlich Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Ehepartner oder nichteheliche Lebensgefährten zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt (im Folgenden: “berechtigte Dritte” oder”Fahrer”). 9.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Fahrer die im Vertrag festgelegten Pflichten erfüllen. Der Kunde haftet daher, unbeschadet der persönlichen Haftung der Fahrer, für die Handlungen oder Unterlassungen der Fahrer und insbesondere für die Zahlung etwaiger Bußgelder oder Strafen, für Schäden, die von den Fahrern während der Laufzeit des Vertrags verursacht werden, sowie für die Zahlung des anwendbaren Preises oder der Gebühr an F2M.
Fahrer. Die Fahrer müssen im Mietvertrag in Verbindung mit dem Übergabeprotokoll angegeben sein und im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein. Für die Vermietung ist ein gültiger Führerschein mind. der Klasse 3 oder B (bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht) in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Es sind ausschließlich Fahrer zum Führen des Fahrzeugs berechtigt, welche im Übergabeprotokoll vermerkt sind.
Fahrer. 5.1 Der AN bzw. deren Erfüllungsgehilfe (Fahrer) muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der ihn ermächtigt, ein Fahrzeug zuführen, dass ein ordnungsgemäße, termin- und fachgerechte Transportabwicklung unter Berücksichtigung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. 5.2 Mithin sind bei dem Transport vom AN bzw. deren Erfüllungsgehilfen ein gültiger Pass und, soweit erforderlich, eine Arbeitserlaubnis und Visum mitzuführen. Zudem muss der Fahrer im Besitz von notwendigen Ausbildungsbescheinigungen sein, die erforderlich sind, um die vereinbarten Transporte durchführen zu können. Die Dokumente müssen während des Transportes mitgeführt werden. 5.3 Folgendes muss der Fahrer in Eigenverantwortung mit sich führen bzw. während der Durchführung des Transportes tragen. - Warnweste (gem. EN 471) - Sicherheitsschuhe (CE-Kennzeichnung gem. EN 345 oder ISO 20345) - Sicherheitshelm (CE-Kennzeichnung gem. EN 397) Die Sicherheitsausrüstung muss in benutzbarem Zustand sein und angewendet werden, wenn es erforderlich oder vorgeschrieben ist. 5.4 Der Fahrer des AN ist gegenüber Dritten und vor allem gegenüber dem Kunden verpflichtet höflich, sauber und respektvoll aufzutreten. Er hat sich an die geltenden Richtlinien der Kunden, die im Zuge des Transportes für die Spedition Rodewald OHG besucht werden, zu halten. 5.5 Während und fünf Stunden vor der Durchführung des Auftrages für die Spedition Rodewald OHG , ist es nicht erlaubt, Alkohol, narkotische oder illegale euphorisierende Substanzen sowie den Verkehr gefährdende Medizin einzunehmen oder davon beeinflusst zu sein. Im Verbot sind auch Pausen inbegriffen. Sollte der Fahrer schuldhaft hiergegen verstoßen, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € pro Verstoß zu zahlen. 5.6 Der Fahrer des AN hat die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausnahmslos zu beachten. Insbesondere hat er vor Fahrtbeginn die Verkehrssicherheit des LKW zu überprüfen. Er hat die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Die Überladung der LKW ist untersagt. Bei unterwegs auftretenden technischen Mängeln, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen (z. B. Mängel an Bremsen, Bereifung, Lenkung, Beleuchtung etc.) ist die Spedition Rodewald OHG sofort zu verständigen. 5.7 Bei Altpapier Transporten gilt § 55 d. Kreislaufwirtschaftsgesetz! Danach dürfen nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung wie Altpapier gewerbsmäßig nur noch dann befördert werden, wenn der Beförde...
Fahrer. 3.1 Der Unternehmer darf für die Schülerbeförderung nur geeignete Fahrer einsetzen, deren persönliche Zuverlässigkeit dem Schulaufwandsträger / Aufgabenträger durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachgewiesen ist. Der Unternehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass die gegebenenfalls zur Beförderung erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen vorliegen. 3.2 Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung eingesetzten Fahrer § 9 BOKraft einhalten. Auf Verlangen des Schulaufwandträgers / Aufgabenträgers hat der Unternehmer ärztliche Zeugnisse für die im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung eingesetzten Fahrer vorzulegen, die nachweisen, dass eine ansteckungsfähige Tuberkulose der Atmungs- organe nicht vorliegt. 3.3 Auf Verlangen des Schulaufwandträgers / Aufgabenträgers darf der Unternehmer bestimmte Fahrer nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit des Fahrers sprechen. 3.4 Für die Schulung der Fahrer gilt das anliegende Merkblatt für die Schulung von Fahr- zeugführern bei der Beförderung von Schulkindern (Anlage B); dieses ist Bestandteil dieses Vertrages. 3.5 Der Unternehmer hat die Fahrer zur erhöhten Vorsicht und zu einer defensiven Fahrweise anzuhalten und auf die besonderen Gefahren und Eigenheiten, die sich bei der Schülerbeförderung ergeben, hinzuweisen. 3.6 Im Fahrdienst muss ein absolutes Rauchverbot eingehalten werden.
Fahrer a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den zusätzlichen Fahrern gesteuert werden, die in der Verleihstation eingetragen wurden. Der Mieter muss als Fahrer des Fahrzeugs eingetragen werden. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für alle vom zusätzlichen Fahrer verursachten Schäden. Alle im Vertrag genannten Fahrer müssen bei der Übergabe anwesend sein. b) Der Mieter und jeder Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Sowohl der Mieter als auch der Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren einen Führerschein der Klasse B oder gegebenenfalls die entsprechende nationale oder internationale Fahrerlaubnis besitzen. Falls sie ihren Wohnsitz nicht in der EU haben, benötigen sie einen internationalen Führerschein. c) Der Mieter versichert, dass weder er noch einer der im Mietvertrag aufgeführten Fahrer des Fahrzeugs einem Fahrverbot unterliegen oder ihnen der Führerschein entzogen wurde, wobei unerheblich ist, in welcher Phase sich das Verbots- oder Entzugsverfahren befindet. d) Sollte der Mieter bei Aushändigung des Fahrzeugs nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, behält sich der Vermieter das Recht vor, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
Fahrer. Das Fahrzeug wird benutzt von ............................................................................................ ................................................................................................................................................ Alle Fahrer sind im Besitz eines gültigen Führerscheines für den Fahrzeugtyp.
Fahrer. 5.1 Der AN bzw. deren Erfüllungsgehilfe (Fahrer) muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der ihn ermächtigt, ein Fahrzeug zuführen, dass ein ordnungsgemäße, termin- und fachgerechte Transportabwicklung unter Berücksichtigung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. 5.2 Mithin sind bei dem Transport vom AN bzw. deren Erfüllungsgehilfen ein gültiger Pass und, soweit erforderlich, eine Arbeitserlaubnis und Visum mitzuführen. Zudem muss der Fahrer im Besitz von notwendigen Ausbildungsbescheinigungen sein, die erforderlich sind, um die vereinbarten Transporte durchführen zu können. Die Dokumente müssen während des Transportes mitgeführt werden. 5.3 Folgendes muss der Fahrer in Eigenverantwortung mit sich führen bzw. während der Durchführung des Transportes tragen. 5.4 Der Fahrer des AN ist gegenüber Dritten und vor allem gegenüber dem Kunden verpflichtet höflich, sauber und respektvoll aufzutreten. Er hat sich an die geltenden Richtlinien der Kunden, die im Zuge des Transportes für ADS besucht werden, zuhalten. 5.5 Während und fünf Stunden vor der Durchführung des Auftrages für ADS, ist es nicht erlaubt, Alkohol, narkotische oder illegale euphorisierende Substanzen sowie den Verkehr gefährdende Medizin einzunehmen oder davon beeinflusst zu sein. Im Verbot sind auch Pausen inbegriffen. Sollte der Fahrer schuldhaft hiergegen verstoßen, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € pro Verstoss zu zahlen. Dem AN wird ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 5.6 Der Fahrer des AN hat
Fahrer. Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur vom Mieter selbst bzw. dem/n berechtigten Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen (Sofern der Mieter nicht berechtigt ist das Fahrzeug zu führen ist auch die Anwesenheit eines Fahrers bei der Abholung erforderlich). Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter vor Überlassung des Fahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Außerdem hat der Mieter die Pflicht, den/die Fahrer über die Geltung und den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
Fahrer. Der Lenker des Fahrzeuges muss mindestens 23 Jahre alt sein und mindestens 2 Jahre über einen gültigen Fahrzeugausweis der Kat. B verfügen. Spätestens bei der Fahrzeugübergabe (vor Mietantritt) hat der Kunde den Führerausweis zu zeigen. Ist der Fahrer nicht mit dem Mieter identisch, muss dessen Name spätestens bei Vertragsabschluss dem Vermieter bekannt gegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Adressen aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und jeweils eine Kopie des Führerscheins und des Passes oder ID zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.
Fahrer. Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben werden und mindestens 8 Monate im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein.