Common use of Obliegenheiten des Mieters Clause in Contracts

Obliegenheiten des Mieters. a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. dem(n) im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks) und ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

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Obliegenheiten des Mieters. a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. dem(n) dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtetver- pflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des die Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegenvorzuzeigen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere ins- besondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks) und ordnungsgemäß jeweils ordnungs- gemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachtenbeachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

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Obliegenheiten des Mieters. a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. dem(n) dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) (maximal 2 Fahrer) geführt werden. Der Mieter muss selbst persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges Mietfahrzeugs erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks) und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen maßgeblicher Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachtenbeachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

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Obliegenheiten des Mieters. a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. dem(n) dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges Mietfahrzeugs erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen dieses eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- Öl und Wasserstandes sowie des Reifendrucks) und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen maßgeblicher Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachtenbeachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

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Samples: www.campanda.de

Obliegenheiten des Mieters. a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. dem(n) dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Mietfahrzeuges Mietfahrzeugs erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen dieses eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- Öls und Wasserstandes sowie des Reifendrucks) und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen maßgeblicher Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachtenbeachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

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