Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Versicherungsbedingungen, Wohngebäudeversicherung
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche erhoben wurden.
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Samples: Photovoltaikversicherung
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche erhoben wurden. Das Gleiche gilt, wenn gegen den Versicherungsnehmer Haftpflichtan- sprüche geltend gemacht werden.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung