Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Maschinenversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Der Versicherungsnehmer hat die Betriebsvorschriften des Herstellers für Bedienung, Aufbau und Wartung zu befolgen.
c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigtbe- rechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Insurance Product Information
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Ver> sicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten Ob> liegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten ge> nannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe MaSgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigtberech> tigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang Zu> gang wirksam.
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Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) A. Der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherte Kunde hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.;
b) B. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherte Kunde eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Insurance Agreement
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalles
1) eine gänzliche Unterbrechung der Arbeiten auf dem Baugrundstück oder eines Teils davon dem Versicherer unverzüglich anzu- zeigen;
2) alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Ver> sicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten Ob> liegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten ge> nannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigtberech> tigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang Zu> gang wirksam.
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Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhaltenein- zuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Maschinenversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor vOr Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten ObliegenheitenObliegenhei- ten, so sO ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung Kündi- gung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungs- falles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten ObliegenheitenOblie- genheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vertrag- lich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten vereinbar- ten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten ver- einbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer Ver- sicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungs- falles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten ObliegenheitenOb- liegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Maschinen Und Kaskoversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG 6 Xxxx.XX zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Ihrer Versicherungspolice