Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2
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Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Hausratversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A B 3.3.1.2
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2
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Samples: Glasversicherung, Hausratversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossen- schaftlichen Sicherheitsvorschriften. Als gesetzliche oder behörd- liche Sicherheitsvorschriften gelten auch alle von Bau- und Ord- nungsbehörden oder von sonstigen staatlichen Stellen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvon den jeweiligen Berufsgenossenschaften geforderten Schadenver- hütungs- und Sicherheitsmaßnahmen;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2Obliegen- heiten.
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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 B3-3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2;
c) die Auswahl des Organisators oder von beauftragten Dienstleistern hat mit höchst möglicher Sorgfalt zu erfolgen;
d) sämtliche Verträge, die die versicherte Hochzeit betreffen, sind in schriftlicher Form zu schließen;
e) versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten; Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
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Samples: Hochzeitsversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossenschaft- lichen Sicherheitsvorschriften. Als gesetzliche oder behördliche Sicherheits- vorschriften gelten auch alle von Bau- und Ordnungsbehörden oder von son- stigen staatlichen Stellen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvon den jeweiligen Berufsgenossenschaften geforderten Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.
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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A D 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A D 3.3.1.2
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossen- schaftlichen Sicherheitsvorschriften. Als gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften gelten auch alle von Bau- und Ordnungsbehörden oder von sonstigen staatlichen Stellen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvon den jeweiligen Berufs- genossenschaften geforderten Schadenverhütungs- und Sicherheits- maßnahmen;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 10.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.
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Samples: Internet Schutzbrief
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles zu erfüllen hat, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvereinbarten Sicherheits- vorschriften;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.
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Samples: Hausratversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 B3-3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hathaben, sind:
a(1) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvereinbarten Si- cherheitsvorschriften;
b(2) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2B3-3.1.2
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Fahrradversicherung