Common use of Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.allstern.com, allstern.com

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

Appears in 1 contract

Samples: degenia.de

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;

Appears in 1 contract

Samples: www.swu.de

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten ObliegenheitenObliegenheiten gemäß Nr. 25.

Appears in 1 contract

Samples: allstern.com

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.aig.de

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgenSicherheitsvorschriften gemäß Nr. 28, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten ObliegenheitenObliegenheiten gemäß Nr. 28.

Appears in 1 contract

Samples: www.allstern.com

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind: aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;

Appears in 1 contract

Samples: www.lvm.de

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind: aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.lvm.de

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;

Appears in 1 contract

Samples: www.heb.de