Common use of Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2

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Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Hausratversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A B 3.3.1.2

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2

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Samples: Glasversicherung, Hausratversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossen- schaftlichen Sicherheitsvorschriften. Als gesetzliche oder behörd- liche Sicherheitsvorschriften gelten auch alle von Bau- und Ord- nungsbehörden oder von sonstigen staatlichen Stellen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvon den jeweiligen Berufsgenossenschaften geforderten Schadenver- hütungs- und Sicherheitsmaßnahmen; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2Obliegen- heiten.

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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 B3-3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2; c) die Auswahl des Organisators oder von beauftragten Dienstleistern hat mit höchst möglicher Sorgfalt zu erfolgen; d) sämtliche Verträge, die die versicherte Hochzeit betreffen, sind in schriftlicher Form zu schließen; e) versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten; Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.

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Samples: Hochzeitsversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossenschaft- lichen Sicherheitsvorschriften. Als gesetzliche oder behördliche Sicherheits- vorschriften gelten auch alle von Bau- und Ordnungsbehörden oder von son- stigen staatlichen Stellen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvon den jeweiligen Berufsgenossenschaften geforderten Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.

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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A D 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A D 3.3.1.2

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossen- schaftlichen Sicherheitsvorschriften. Als gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften gelten auch alle von Bau- und Ordnungsbehörden oder von sonstigen staatlichen Stellen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvon den jeweiligen Berufs- genossenschaften geforderten Schadenverhütungs- und Sicherheits- maßnahmen; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.

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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 10.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten vereinbarten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.

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Samples: Internet Schutzbrief

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A B 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvereinbarten Sicherheits- vorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2.

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Samples: Hausratversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. A 3.3.1.1 B3-3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hathaben, sind: a(1) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- barten Sicherheitsvorschriftenvereinbarten Si- cherheitsvorschriften; b(2) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. A 3.3.1.2B3-3.1.2

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Fahrradversicherung