Common use of Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vertrag- lich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;

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Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.Sicherheitsvorschriften gemäß § 24,

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten., (siehe insbesondere im Teil A (Gebäude) § 18 und Teil B (Hausrat) § 20)

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Samples: Versicherungsbedingungen

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) 10.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - : a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - ; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

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Samples: Internet Schutzbrief

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

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Samples: Glasversicherung