Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vertrag- lich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;
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Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.Sicherheitsvorschriften gemäß § 24,
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.;
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten., (siehe insbesondere im Teil A (Gebäude) § 18 und Teil B (Hausrat) § 20)
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Samples: Versicherungsbedingungen
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) 10.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - :
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - ;
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
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Samples: Internet Schutzbrief
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: - aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
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Samples: Glasversicherung