Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind: 16.1.1 die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; 16.1.2 die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten
Appears in 3 contracts
Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungs- falls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten gesetzlichen und behörd- lichen Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten ObliegenheitenSicherheitsvorschriften und sonstigen Verhaltensan- forderungen zur Vermeidung eines Versicherungs- falls;
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck, Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 (1) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich ver- traglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 (2) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten ObliegenheitenOb- liegenheiten.
Appears in 2 contracts
Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 2 contracts
Samples: Betriebssachversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 die : (a)⇒die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 die ; (b)⇒die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. 3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer Sie vor Eintritt Ein- tritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hathaben, sind:
16.1.1 (1) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 (2) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten vereinbar- ten Obliegenheiten.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 : die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 ; die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 2 contracts
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsschein
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 (a) ⇒ die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 (b) ⇒ die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 1 contract
Samples: Maschinenversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich Weitere vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 18.2.1 die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen behördli- chen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;Sicherheitsvor- schriften,
16.1.2 18.2.2 die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt Ein- tritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 die : (a)⇒die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten vereinbar- ten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 die ; (b)⇒die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; bei Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht nach Ziffer 16.2 und seine Leistungsfreiheit nach Ziffer 16.4;
16.1.2 die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 (1) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 (2) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten ObliegenheitenObliegen- heiten.
Appears in 1 contract
Samples: Pferde Op Versicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsfall zu erfüllen hat, sind:
16.1.1 a. die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
16.1.2 b. die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Appears in 1 contract