Common use of Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Clause in Contracts

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Den R+v Geräteschutz

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer B § 15 Kündigung nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.dem Versicherungsfall

Appears in 3 contracts

Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.. § 14 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung, Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronik Versicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer § 15 Kündigung nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.dem Versicherungsfall

Appears in 3 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Fristvorschrif- ten zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 2 contracts

Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung Beach- tung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 2 contracts

Samples: Maschinenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Fristvorschrif- ten zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen des- sen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe Maß- gabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (Ambub 2011)

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist so kann der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. Absatz 2 VVG leistungsfreileistungsfrei sein.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Policy

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer Versi- cherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 2 contracts

Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer § 14 Kündigung nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.dem Versicherungsfall

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bauleistungsversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durchset- zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 2 contracts

Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.. § 8 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Leasing Framework Agreement

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Anspruchsdienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist so kann der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 86, Absatz 2, VVG leistungsfreileistungsfrei sein.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen Zur R+v Cyberrisk Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur R+v Cyberrisk Versicherung (Multiline)

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang Über- gang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durch- setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.. § 14 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Appears in 1 contract

Samples: Verbraucherinformation Für Versicherungen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes die- nendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang Über- gang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit so- weit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder o> der ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- Form> und Fristvorschriften Fristvor> schriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs Ersatzan> spruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe Maß>gabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.. § f4 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Appears in 1 contract

Samples: Forderungsdifferenzversicherung (Gap)

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Frist- vorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs Ersatz- anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer § 33 Kündigung nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.dem Versicherungsfall

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder Oder ein zur Sicherung Siche- rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- FOrm- und Fristvorschriften FristvOrschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs Ersatz- anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich Ver- sicherer sOweit erfOrderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirkenmit- zuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Bauleistungsversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Anspruchsdienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist so kann der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei67, Absatz 1, VersVG leistungsfrei sein.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang Über- gang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durch- setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Maschinen Und Kaskoversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherte Kunde hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherte Kunde diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Agreement

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs An- spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren wah- ren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den R+v Geräteschutz

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs Ersatzan- spruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Heizungsversicherung – Technische Versicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses die- ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherung Von Maschinen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 67 Abs. 2 VVG 1 VersVG leistungsfrei.. § 14 Kündigung nach dem Versicherungsfall‌

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Ihrer Versicherungspolice

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang Über- gang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durch- setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Stand 01.01.2008 Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer Versi- cherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- Form> und Fristvorschriften Frist> vorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs Ersatz> anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer Versicherer, soweit erforderlich mitzuwirkenerforderlich, mitzuwir> ken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG VVG>E leistungsfrei.. § f4 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Appears in 1 contract

Samples: Bauleistungsversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder o> der ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- Form> und Fristvorschriften Fristvor> schriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs Ersatzan> spruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe MaSgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.. § f4 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Appears in 1 contract

Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses die- ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Frist- vorschriften zu wahren und nach Übergang Über- gang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer Versi- cherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese ObliegenheitOb- liegenheit, ist so kann der Versicherer nach Maßgabe Maß- gabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfreileistungsfrei sein.

Appears in 1 contract

Samples: Transportversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Frist- vorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs Er- satzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durch- setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfreimit- zuwirken.

Appears in 1 contract

Samples: Transportversicherung – Werkverkehr Plus Versicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung Si- cherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden gel- tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. Absatz 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Maschinenversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- Form> und Fristvorschriften Frist> vorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs Ersatz> anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG VVG>E leistungsfrei.. § f4 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Appears in 1 contract

Samples: Bauleistungsversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Frist- vorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherung Von Biogasanlagen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. Absatz 2 VVG leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Policy Terms and Conditions

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG VVG-E leistungsfrei.

Appears in 1 contract

Samples: Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung