Common use of Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Clause in Contracts

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> und Fristvor> schriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzan> spruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmer. § f5 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungs- fall

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Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung Be- achtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich erfor- derlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlichvorsätz- lich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit Obliegen- heit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersiche- rungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis 1.Kündigungsrecht Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach dem Versicherungs- fallAuszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Frist- vorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatz- anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durchset- zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahr- lässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtVersiche- rer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersicherungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der Ersatzan- spruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer Versiche- rer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer Versiche- rer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit Oblie- genheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung Lei- stung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> Ver- schuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmer. § f5 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungs- fallVersicherungsnehmer.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses die- ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Frist- vorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer Versi- cherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirkenmitzu- wirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer Versiche- rer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit Oblie- genheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmer. § f5 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungs- fallVersi- cherungsnehmer.

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Samples: Betriebsschließungsversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs An- spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtVersi- cherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> Nichtvorlie- gen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersicherungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis 16 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. a) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der Ersatz- anspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit Obliegen- heit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit Oblie- genheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> Versicherungs- nehmer. b) Es liegt keine Obliegenheitsverletzung gem. § f5 Rechtsverhältnis 12 vor, wenn der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls im Rahmen des üblichen auf Ersatzansprüche verzichtet. § 24 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes dienen- des Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich erfor- derlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit inso- weit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersicherungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungs- fall15

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. a) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der Ersatz- anspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit Obliegen- heit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit Oblie- genheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersicherungsneh- mer. b) Es liegt keine Obliegenheitsverletzung gem. § f5 Rechtsverhältnis 11 vor, wenn der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls im Rahmen des üblichen auf Ersatzansprüche verzichtet. § 24 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer Versi- cherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz Er- satz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis Verhält- nis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersicherungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis 15 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang Über- gang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durchset- zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahr- lässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> Versicherungs- nehmer. § f5 Rechtsverhältnis 33 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Hausratversicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtetver- pflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersicherungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis 15 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Elektronik Versicherung

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung Si- cherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> gelten- den Form- und Fristvor> schriften Fristvorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des Ersatzan> spruchs Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge des- sen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi> gen fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be> rechtigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersiche- rungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis 13 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch o> der oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form> und FristvorFrist> schriften vorschriften zu wahren wahren, und nach Übergang des ErsatzanErsatz> spruchs anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung Durchset> zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässifahr> gen lässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer beVersiche> rechtigtrer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver> schuldens Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden entspre> chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorlie> gen Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs> nehmerVersicherungsnehmer. § f5 Rechtsverhältnis f4 Kündigung nach dem Versicherungs- fallVersicherungsfall

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen