Option System Health Check(s) Musterklauseln

Option System Health Check(s). IBM wird eine bestimmte Anzahl Systemstatusprüfungen („System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an berechtigten LPARs der berechtigten Maschinen durchführen. Der System Health Check Service umfasst die folgenden Aufgaben:
Option System Health Check(s). IBM wird, sofern diese Option im Bestellformular ausgewählt ist, bis zu vier (4) Systemstatusprüfungen („System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an LPARs (sofern auf den berechtigten Maschinen installiert) durchführen. Der System Health Check Service umfasst die folgenden Aufgaben: • Prüfung der System- und AIX-Konfiguration; • Analyse des Fehlerprotokolls; • Prüfung von Mikrocode- und Firmware-Levels; • Prüfung der Plattenkonfiguration für die Root Volume Group (rootvg); • Prüfung von Plattenplatz und Plattenauslastung für die berechtigten DAS-Systeme, wenn die Option DAS-Support ausgewählt wurde; • Prüfung der Konfiguration des Service Agent; • Prüfung des Status der Dump-Konfiguration; • Prüfung des Status der Systemadapterkonfiguration; • Prüfung der Hauptspeicher- und CPU-Konfiguration/-Definition; • Prüfung von Netzwerkoptionen. Die für die Analyse im Rahmen der Option „System Health Check“ erforderlichen Daten werden per Fernzugriff erfasst Nach Abschluss der Aktivitäten im Rahmen der Option „System Health Check“ wird das rAAT die erfassten Daten auswerten und dem Kunden mit dem nächsten planmässigen ETS-Statusreport die Ergebnisse der Analyse und etwaige zusätzliche Empfehlungen für eine mögliche Optimierung der beim Kunden installierten berechtigten Maschinen und AIX-Betriebssysteme, die durch die Option „System Health Check“ abgedeckt werden, bereitstellen. Die zusätzliche Gebühr für die Option „System Health Check“ basiert auf der Anzahl an LPARs und System Health Checks pro LPAR und Vertragsjahr, so wie in der Serviceliste aufgeführt. Bei unterjähriger Aufnahme der Option in ein laufendes Vertragsjahr reduziert sich die Anzahl der zu leistenden Checks anteilig. Der System Health Check Service beinhaltet keine Unterstützung für folgende Aufgaben: • Entwurf und Entwicklung von Anwendungen; • Nutzung der Programme durch den Kunden in einer anderen als der spezifizierten Betriebsumgebung; • Beratungsaktivitäten; und • Performanceanalysen.
Option System Health Check(s). Der Kunde wird • dem rAAT die berechtigten LPARs entsprechend der abgeschlossenen Anzahl benennen, die Gegenstand des optionalen System Health Check Services sind; • einen Intel/AMD Server mit der erforderlichen Mindestkonfiguration (siehe xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxx.xxxx) und den benötigten Zugriffsrechten, wie von IBM definiert, für die Dauer der Laufzeit dieser Serviceoption bereitstellen, wenn der IBM Data Collector Agent nicht auf den LPARs der berechtigten Maschinen installiert werden soll; • den IBM Data Collector Agent nach den Anweisungen von IBM auf der/den berechtigten LPAR(s) der berechtigten Maschine(n) bzw. auf dem separaten Server aktivieren; • sicherstellen, dass IBM Zugriff auf die berechtigten Maschinen zum Zweck der Abfrage der benötigten Systemdaten hat, oder, sofern das rAAT dies für möglich hält, sicherstellen, dass der Kunde dem rAAT die von IBM angegebenen benötigten Systemdaten bereitstellt; • die Nutzung von Programmen genehmigen, die IBM die Abfrage der Mikrocode Servicestände und der benötigten Daten ermöglichen, und bestätigen, dass der Kunde die alleinige Verantwortung für die Sicherheit des Netzwerks trägt; • die Verantwortung für alle Daten und den Inhalt jeder Datenbank, die der Kunde IBM in Verbindung mit dieser Serviceoption zur Verfügung stellt, sowie für die Auswahl und Implementierung von Verfahren und Steuerungen für den Zugriff auf diese Daten und deren Sicherheit, Verschlüsselung, Verwendung und Übertragung und für die Sicherung und Wiederherstellung der Datenbank und aller gespeicherten Daten übernehmen; • den Software-Code des IBM Data Collector Agents nach den Anweisungen von IBM von der/den LPAR/s der berechtigten Maschine/n bzw. vom separaten Server entfernen, wenn die Option der System Health Checks aus irgendeinem Grund aus dem Vertrag gekündigt wird oder die Laufzeit der Serviceoption endet; • zur Kenntnis nehmen, dass IBM den IBM Data Collector Agent zur Erbringung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Services verwenden wird. IBM behält sich das Recht vor, dieses Tool zu ersetzen/aufzurüsten oder zusätzliche Tools und Prozesse zu verwenden, um die Services während der Laufzeit der Serviceoption zu erbringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den IBM Data Collector Agent zu verwenden oder in irgendeiner Form Kopien des IBM Data Collector Agents anzufertigen. Der Kunde darf den IBM Data Collector Agent weder vollständig noch teilweise rückumwandeln (reverse assemble/reverse compile...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.