Option System Health Check(s) Musterklauseln

Option System Health Check(s). IBM wird, sofern diese Option im Bestellformular ausgewählt ist, bis zu vier (4) Systemstatusprüfungen („System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an LPARs (sofern auf den berechtigten Maschinen installiert) durchführen. Der System Health Check Service umfasst die folgenden Aufgaben: • Prüfung der System- und AIX-Konfiguration; • Analyse des Fehlerprotokolls; • Prüfung von Mikrocode- und Firmware-Levels; • Prüfung der Plattenkonfiguration für die Root Volume Group (rootvg); • Prüfung von Plattenplatz und Plattenauslastung für die berechtigten DAS-Systeme, wenn die Option DAS-Support ausgewählt wurde; • Prüfung der Konfiguration des Service Agent; • Prüfung des Status der Dump-Konfiguration; • Prüfung des Status der Systemadapterkonfiguration; • Prüfung der Hauptspeicher- und CPU-Konfiguration/-Definition; • Prüfung von Netzwerkoptionen. Die für die Analyse im Rahmen der Option „System Health Check“ erforderlichen Daten werden per Fernzugriff erfasst Nach Abschluss der Aktivitäten im Rahmen der Option „System Health Check“ wird das rAAT die erfassten Daten auswerten und dem Kunden mit dem nächsten planmässigen ETS-Statusreport die Ergebnisse der Analyse und etwaige zusätzliche Empfehlungen für eine mögliche Optimierung der beim Kunden installierten berechtigten Maschinen und AIX-Betriebssysteme, die durch die Option „System Health Check“ abgedeckt werden, bereitstellen. Die zusätzliche Gebühr für die Option „System Health Check“ basiert auf der Anzahl an LPARs und System Health Checks pro LPAR und Vertragsjahr, so wie in der Serviceliste aufgeführt. Bei unterjähriger Aufnahme der Option in ein laufendes Vertragsjahr reduziert sich die Anzahl der zu leistenden Checks anteilig. Der System Health Check Service beinhaltet keine Unterstützung für folgende Aufgaben: • Entwurf und Entwicklung von Anwendungen; • Nutzung der Programme durch den Kunden in einer anderen als der spezifizierten Betriebsumgebung; • Beratungsaktivitäten; und • Performanceanalysen.
Option System Health Check(s). Der Kunde wird • dem rAAT die berechtigten LPARs entsprechend der abgeschlossenen Anzahl benennen, die Gegenstand des optionalen System Health Check Services sind; • einen Intel/AMD Server mit der erforderlichen Mindestkonfiguration (siehe xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxx.xxxx) und den benötigten Zugriffsrechten, wie von IBM definiert, für die Dauer der Laufzeit dieser Serviceoption bereitstellen, wenn der IBM Data Collector Agent nicht auf den LPARs der berechtigten Maschinen installiert werden soll; • den IBM Data Collector Agent nach den Anweisungen von IBM auf der/den berechtigten LPAR(s) der berechtigten Maschine(n) bzw. auf dem separaten Server aktivieren; • sicherstellen, dass IBM Zugriff auf die berechtigten Maschinen zum Zweck der Abfrage der benötigten Systemdaten hat, oder, sofern das rAAT dies für möglich hält, sicherstellen, dass der Kunde dem rAAT die von IBM angegebenen benötigten Systemdaten bereitstellt; • die Nutzung von Programmen genehmigen, die IBM die Abfrage der Mikrocode Servicestände und der benötigten Daten ermöglichen, und bestätigen, dass der Kunde die alleinige Verantwortung für die Sicherheit des Netzwerks trägt; • die Verantwortung für alle Daten und den Inhalt jeder Datenbank, die der Kunde IBM in Verbindung mit dieser Serviceoption zur Verfügung stellt, sowie für die Auswahl und Implementierung von Verfahren und Steuerungen für den Zugriff auf diese Daten und deren Sicherheit, Verschlüsselung, Verwendung und Übertragung und für die Sicherung und Wiederherstellung der Datenbank und aller gespeicherten Daten übernehmen; • den Software-Code des IBM Data Collector Agents nach den Anweisungen von IBM von der/den LPAR/s der berechtigten Maschine/n bzw. vom separaten Server entfernen, wenn die Option der System Health Checks aus irgendeinem Grund aus dem Vertrag gekündigt wird oder die Laufzeit der Serviceoption endet; • zur Kenntnis nehmen, dass IBM den IBM Data Collector Agent zur Erbringung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Services verwenden wird. IBM behält sich das Recht vor, dieses Tool zu ersetzen/aufzurüsten oder zusätzliche Tools und Prozesse zu verwenden, um die Services während der Laufzeit der Serviceoption zu erbringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den IBM Data Collector Agent zu verwenden oder in irgendeiner Form Kopien des IBM Data Collector Agents anzufertigen. Der Kunde darf den IBM Data Collector Agent weder vollständig noch teilweise rückumwandeln (reverse assemble/reverse compile...
Option System Health Check(s). IBM wird eine bestimmte Anzahl Systemstatusprüfungen („System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an berechtigten LPARs der berechtigten Maschinen durchführen. Der System Health Check Service umfasst die folgenden Aufgaben: 1. Prüfung der System- und AIX-Konfiguration; 2. Analyse des Fehlerprotokolls; 3. Prüfung von Mikrocode- und Firmware-Levels; 4. Prüfung der Plattenkonfiguration für die Root Volume Group (rootvg); 5. Prüfung von Plattenplatz und Plattenauslastung für die berechtigten DAS-Systeme, wenn die Option DAS-Support ausgewählt wurde; 6. Prüfung der Konfiguration des Service Agents; 7. Prüfung des Status der Dump-Konfiguration; 8. Prüfung des Status der Systemadapterkonfiguration; 9. Prüfung der Hauptspeicher- und CPU-Konfiguration/-Definition; 10. Prüfung von Netzwerkoptionen. Die für die Analyse im Rahmen der Option „System Health Check“ erforderlichen Daten werden per Fernzugriff erfasst. Nach Abschluss der Aktivitäten im Rahmen der Option „System Health Check“ wird das rAAT die erfassten Daten auswerten und dem Kunden mit dem nächsten planmäßigen ETS-Statusreport die Ergebnisse der Analyse und etwaige zusätzliche Empfehlungen für eine mögliche Optimierung der beim Kunden installierten berechtigten Maschinen und AIX-Betriebssysteme, die durch die Option „System Health Check“ abgedeckt werden, bereitstellen. Die zusätzliche Gebühr für die Option „System Health Check“ basiert auf der Anzahl an LPARs und System Health Checks pro LPAR und Vertragsjahr, so wie in der Serviceliste aufgeführt. Bei unterjähriger Aufnahme der Option in ein laufendes Vertragsjahr reduziert sich die Anzahl der zu leistenden Checks anteilig.

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  • Tarife Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Identität des Versicherers Continentale Sachversicherung AG Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)