Common use of Optionsgeschäfte Clause in Contracts

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 14 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen Ver- kaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung Aus- übung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt Aus- übungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 3 contracts

Samples: www.uraniumresourcesfund.li, solutions.vwdservices.com, solutions.vwdservices.com

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen Ver- kaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handelnhan- deln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während wäh- rend einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (BasispreisBa- sispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen ver- langen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt Ausübungs- zeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 3 contracts

Samples: dl.avl-investmentfonds.de, api.bwm.ch, Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen zwi- schen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Treuhandvertrag & Prospekt, Treuhandvertrag & Prospekt

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten vereinbartem Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.caiac.li

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen Kauf- optionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/162007/1G/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen zwi- schen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen Ver- kaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handelnhan- deln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während wäh- rend einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (BasispreisBa- sispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen ver- langen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt Ausübungs- zeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen Kauf- optionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes Finanzindi- zes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen Wäh- rungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten be- stimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen Ver- kaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels Art. 9 Absatz Abs. 1 der Richtlinie Richtli- nie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (BasispreisBasis- preis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen verlan- gen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt Ausübungs- zeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischem Anhang Und Prospekt

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen Opti- onen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen Ver- kaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung Aus- übung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt Aus- übungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischer Anhänge Und Prospekt

Optionsgeschäfte. Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des OGAW jeweiligen Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Anlage- grundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhaltenbe- inhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten verein- barten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil Bruch- teil oder ein Vielfaches der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswertes darstellen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

Appears in 1 contract

Samples: independent-capital.com