Common use of Optionsgeschäfte Clause in Contracts

Optionsgeschäfte. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, wäh- rend einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimm- ten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermö- gensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbe- trags zu verlangen, oder auch entsprechende Optionsrech- te zu erwerben. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Ver- kaufsoptionen kaufen und verkaufen sowie mit Options- scheinen handeln. Die Optionsgeschäfte müssen sich auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, Zinssätze, Wech- selkurse oder Währungen sowie auf Finanzindizes bezie- hen, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt linear von der positiven oder negati- ven Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswerts abhängen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

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Optionsgeschäfte. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, wäh- rend während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimm- ten bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vorn- herein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermö- gensgegenständen Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbe- trags Differenzbetrags zu verlangen, oder auch entsprechende Optionsrech- te Optionsrechte zu erwerbener- werben. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Ver- kaufsoptionen Verkaufsoptionen kaufen und verkaufen sowie mit Options- scheinen Optionsscheinen handeln. Die Optionsgeschäfte müssen sich auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, Zinssätze, Wech- selkurse Wechselkurse oder Währungen sowie auf Finanzindizes bezie- henbeziehen, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. wer- den.2 Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt linear von der positiven oder negati- ven negativen Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswerts abhängen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

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Optionsgeschäfte. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sonder- vermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Verkaufsoptionen auf Wertpa- piere und Geldmarktinstrumente sowie auf Fi- nanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richt- linie 2007/16/EG,, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen und verkaufen sowie mit Opti- onsscheinen handeln. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, wäh- rend während einer bestimmten be- stimmten Zeit oder am Ende eines bestimm- ten Zeitraums bestimmten Zeit- raums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermö- gensgegenständen Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbe- trags Differenzbetrags zu verlangen, oder auch entsprechende Optionsrech- te entspre- chende Optionsrechte zu erwerben. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Ver- kaufsoptionen kaufen und verkaufen sowie mit Options- scheinen handeln. Die Optionsgeschäfte müssen sich auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, Zinssätze, Wech- selkurse oder Währungen sowie auf Finanzindizes bezie- hen, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während wäh- rend der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt linear von ein Bruchteil oder ein Vielfaches der positiven oder negati- ven Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswerts abhängen darstellen und null werdenwer- den, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

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Optionsgeschäfte. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, wäh- rend einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimm- ten bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermö- gensgegenständen Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbe- trags Differenzbetrags zu verlangen, oder auch entsprechende Optionsrech- te Optionsrechte zu erwerben. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Ver- kaufsoptionen Verkaufsoptio- nen kaufen und verkaufen sowie mit Options- scheinen Optionsscheinen handeln. Die Optionsgeschäfte müssen sich auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, Zinssätze, Wech- selkurse Wechselkurse oder Währungen sowie auf Finanzindizes bezie- henbeziehen, die hinreichend hinrei- chend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. werden.5 Die Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt linear von der positiven oder negati- ven negativen Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswerts abhängen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Optionsgeschäfte. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt wird, wäh- rend während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimm- ten bestimmten Zeitraums zu einem von vornherein vereinbarten Preis (BasispreisBasis- preis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermö- gensgegenständen Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbe- trags Differenzbetrages zu verlangenver- langen, oder auch entsprechende Optionsrech- te Optionsrechte zu erwerben. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Fonds im Rahmen Rah- men der Anlagegrundsätze Kaufoptionen und Ver- kaufsoptionen Verkaufsoptionen kaufen und verkaufen sowie mit Options- scheinen handelnOptionsscheinen han- deln. Die Optionsgeschäfte müssen sich auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, Zinssätze, Wech- selkurse Wechselkurse oder Währungen sowie auf diese Basiswerte nachbildende Finanzindizes bezie- henbeziehen, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Be- zugsgrundlage Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Die Optionen oder Optionsscheine Options- scheine müssen eine Ausübung während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt linear von der positiven oder negati- ven negativen Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Basiswerts abhängen und null werden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.

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