Common use of Optionsgeschäfte Clause in Contracts

Optionsgeschäfte. Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten gegen Entgelt (Op- tionsprämie) das Recht eingeräumt wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem von vorn- herein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Zahlung eines Differenzbe- trags zu verlangen, oder auch entsprechende Optionsrechte zu er- werben. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anla- gegrundsätze am Optionshandel teilnehmen. In Optionen auf Schuldscheindarlehen gem. § 198 Nr. 4 KAGB wird aktuell nicht investiert.

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