Common use of Ordnungswidrigkeiten Clause in Contracts

Ordnungswidrigkeiten. 8.1 Soweit bei dem Vermieter aufgrund von mit der Mietsache im ruhenden oder fließenden Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten behördliche Zeugenbefragungs- oder Anhörungsschrei- ben in einem Bußgeld- oder Verwarnungsverfahren eingehen, ist der Vermieter berechtigt, den Vor- und Nachnamen bzw. die Firma des Mieters sowie die Adresse mit dem Hinweis der Verwaltungs- behörde mitzuteilen, dass das Kraftfahrzeug zum Tatzeitpunkt an den vorbezeichneten Xxxxxx vermietet war. Gleiches gilt in Verfahren mit in- oder ausländischen Stellen und Behörden bei Verstößen gegen Mautzahlungs- oder Vignettenpflichten, sowie Anfragen von Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit Straftaten. Soweit die Mietsache wegen einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr ordnungsbehördlich oder durch private Abschleppunternehmer im behördlichen Auftrag sichergestellt wird, hat der Mieter die Mietsache unverzüglich unter Begleichung der erhobenen Gebühren und Auslagen wieder auszulösen.

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Ordnungswidrigkeiten. 8.1 9.1. Soweit bei dem Vermieter aufgrund von mit der Mietsache im ruhenden oder fließenden fließen- den Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten behördliche Zeugenbefragungs- oder Anhörungsschrei- ben Anhö- rungsschreiben in einem Bußgeld- oder Verwarnungsverfahren eingehen, ist der Vermieter berechtigt, den Vor- und Nachnamen bzw. die Firma des Mieters und dessen Inhaber sowie die Adresse mit dem Hinweis der Verwaltungs- behörde Verwaltungsbehörde mitzuteilen, dass das Kraftfahrzeug die Mietsache zum Tatzeitpunkt an den vorbezeichneten Xxxxxx Mieter vermietet war. Gleiches gilt bei zivilrechtlichen Forderungen wegen Parkverstößen auf Flächen privater Dritter sowie in Verfahren mit in- oder ausländischen Stellen und Behörden bei Verstößen gegen Mautzahlungs- oder Vignettenpflichten, sowie Anfragen von Ermittlungsbehörden Ermitt- lungsbehörden im Zusammenhang mit Straftaten. Soweit die Mietsache wegen einer Ordnungswidrigkeit Ord- nungswidrigkeit im ruhenden Verkehr ordnungsbehördlich oder durch private Abschleppunternehmer im behördlichen Auftrag sichergestellt wird, hat der Mieter ist die Mietsache unverzüglich unter Begleichung der erhobenen Gebühren und Auslagen wieder auszulösen.

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