Organisationskontrolle Musterklauseln

Organisationskontrolle a) Es wird ein externer Datenschutzbeauftragter durch den Auftragnehmer bestellt.
Organisationskontrolle. Die innerbetriebliche Organisation ist so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.
Organisationskontrolle. Der Auftragnehmer muss seine interne Organisation dergestalt führen, dass sie den Anforderungen dieses Vertrages genügt. Dies geschieht durch:
Organisationskontrolle. Die innerbetriebliche Organisation ist so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Maßnahmen sind: • In einer Richtlinie sind die Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die Regelungen zur Erfüllung der EU-DSGVO und der Nutzung von IT-Systemen verbindlich geregelt • Die Intellior AG hat gemäß Art. 37 EU-DSGVO einen fachkundigen und unabhängigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Kontaktdaten: Xxxxxxx Xxxxxxxx, Sielminger Xxxxxxxx. 00/0, 00000 Xxxxxxxxxxx, Tel: 0000-000 00 00, Mail: xxxxxxx.xxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx • Der Beauftragte für den Datenschutz führt ein Verzeichnis über die eingesetzten Verarbeitungstätigkeiten • Alle Beschäftigte sind gemäß Art. 32, Abs. 4 auf das Datengeheimnis und darüber hinaus arbeitsvertraglich zum vertraulichen Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. • Alle Beschäftigten werden im Zusammenhang mit der Verpflichtung auf das Datengeheimnis über die Themen Datenschutz und Datensicherheit informiert. • Beschäftigte mit Zugang zu Vermittlungs- bzw. Telefonanlagen werden auf das Fernmeldegeheimnis nach §88 TKG verpflichtet und entsprechend unterwiesen • Alle Mitarbeiter werden regelmäßig zu aktuellen Themen des Datenschutzes informiert. • Die Mitarbeiter werden jährlich zu Themen des Datenschutzes geschult. Das Curriculum der Schulung plant der Beauftragte für den Datenschutz
Organisationskontrolle. Die innerbetriebliche Organisation ist so zu gestaltet, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Folgende Maßnahmen bestehen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen sind organisatorisch durch Abteilungen geregelt. Eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter findet regelmäßig statt, die MA sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Auftragnehmer hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Name: Xxxxx Xxxxx Kontaktdaten: ituso GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx, Tel.: 00000-0000000, xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx
Organisationskontrolle. Es müssen auf organisatorischer Ebene Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung bestehen. Maßnahmen zur Organisationskontrolle der Sicherheit der Datenverarbeitung: • Datenschutz-Management • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten • Datenschutzteam • Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO sowie zur Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB • Schulungen zum Datenschutz
Organisationskontrolle. Folgende Maßnahmen sind betroffen: Es gibt Regelungen über ⌧ Zutrittsberechtigungen ⌧ Zugangsberechtigungen ⌧ Zugriffsberechtigungen ⌧ Datenübertragung ⌧ Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) ⌧ Einhaltung der Grundsätze zur Funktionstrennung und klare Verantwortungsbereiche Anweisung und Richtlinien zur Anwendungsentwicklung und Produktion ⌧ Entwicklungs-, Ergebnis- und Systemdokumentation ⌧ Trennung von Test und Produktion ⌧ Regelungen zu Test und Freigabe ⌧ Datensicherungskonzept, -plan, -katalog ⌧ Dokumentation von IT-Verfahren, Software, IT-Konfiguration ⌧ Notfallkonzept
Organisationskontrolle. Sollvorgabe: Das Personal des Auftragnehmers ist auf das Datengeheimnis und die Einhaltung der Verschwiegenheitsvorschriften zu verpflichten. Die Tatsache der Verpflichtung sollte zum Zweck eines jederzeitigen Nachweises in der Personalakte dokumentiert werden.
Organisationskontrolle. (1)Es wird immer die aktuelle Version des Fernwartungsprogramms eingesetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Datenschutz- und Sicherungsmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Organisationskontrolle. Alle IT Prozesse erfolgen in Abstimmung mit dem IT-Dienstleister und dem Datenschutzbeauftragten. Sie werden dokumentiert und reglementiert. Es werden regelmäßig Risikobewertungen vorgenommen und Schutzmechanismen überprüft. Die Standardisierung von Prozessen im IT-Bereich wird vorangetrieben. Funktionale Unternehmensintegration des Datenschutzbereiches. Etablierung datenschutzrechtlicher Grundlagenprozesse. Unternehmensweite Aufgaben- und Funktionstrennung bei gleichzeitiger stichprobenartiger Überprüfung der Funktionsweisen.