Nutzungsordnung Musterklauseln

Nutzungsordnung. Pflichten der NutzerIn Quernutzung
Nutzungsordnung a) Die Mieter sind verpflichtet, die ihrem Zweck entsprechende Herrichtung der Räume selbst vorzunehmen. Zusätzliche Befestigungen (Nägel, Reißbrettstifte, Klebeband, Haken etc.) dürfen nicht vorgenommen werden.
Nutzungsordnung. 1 Vertragsgegenstand, Zweck
Nutzungsordnung. Die beigefügte Benutzerordnung ist Teil des Vertrags. Die Regeln dieser Benutzerordnung sind soweit zutreffend zu befolgen.
Nutzungsordnung. Die Stadt Laufen überlässt dem Benutzer zu den Bedingungen der Benutzungs- und Entgeltordnung die Stadthalle einschließlich Zugängen und Nebenräume. Die Preisliste sowie die Hausordnung wird Bestandteil des Vertrags. Die Räumlichkeit ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ver- bindlich zu reservieren. Der Benutzer übt insofern im Auftrag der Stadt das Hausrecht während des Überlassungszeitraums aus.
Nutzungsordnung. 6 Mieträume
Nutzungsordnung. Die Stadt Burladingen überlässt dem Benutzer zu den Bedingungen der Benutzungs- und Entgeltordnung die Stadthalle einschließlich Zugänge und Nebenräume. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird Bestandteil des Vertrags. Die Räumlichkeiten sind spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung verbindlich zu reservieren. Der Benutzer übt insofern im Auftrag der Stadt das Hausrecht während des Überlassungszeitraumes aus.
Nutzungsordnung. Die Nutzungsordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Fördervereins und ist zwingend einzuhalten und für jeden Besucher verbindlich. Auf dem gesamten Gelände ist von jedem Besucher auf Sauberkeit und Ordentlichkeit zu achten. Das Gelände, das Gebäude, sowie sämtliche Einrichtungen sind zweckmäßig und so zu behandeln, dass keine Schäden und Verschmutzungen entstehen. Verschmutzungen und Schäden sind per E-Mail zu melden. Fundsachen und Wertsachen sind beim Empfang abzugeben. Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot. Das Ballspielen ist nur auf den Sportplätzen erlaubt. In sämtlichen Räumen ist das Spielen verboten. Bei Nichteinhaltung kann es zu einem Verweis führen. Das Klettern an den Netzen, sowie das Hängen an Netzen und Toren ist strengstens untersagt. Das Gleiche gilt für das Besteigen der Banden. Das Betreten des Fußballplatzes ist nur mit sauberen und vorschriftsmäßigen Schuhen erlaubt. Die Plätze dürfen nicht mit Schraub- oder Metallstollen betreten werden. Für daraus resultierende Schäden haftet der Besucher.
Nutzungsordnung. Die Nutzungsordnung ist die „Nutzungsordnung des NAKO e. V. zur Nutzung von Daten und Proben- material der NAKO ‚Use and Access Policy‘“ in der letzten von der Mitgliederversammlung des NAKO e. V. beschlossenen Fassung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt die Version vom 21.03.2019.
Nutzungsordnung