Common use of Pay Clause in Contracts

Pay. 2.8.1. Über das Modul Pay hat der Betreiber die Möglichkeit, seinen Kunden verschiedene Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr anzubieten. Für die Nutzung des Moduls Pay ist der Abschluss eines separaten Vertrages für elektronische Zahlungsverkehrsterminals mit dem Anbieter erforderlich, der Einzelheiten zu den Konditionen und Nutzungsbedingungen enthält. 2.8.2. Schließt der Betreiber einen Vertrag für elektronische Zahlungsverkehrsterminals mit dem Anbieter ab, ist er verpflichtet, seinen Kunden die darin aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Zahlungen von Kunden per Kreditkarte werden vom Betreiber ausschließlich über den vom Anbieter darin benannten Zahlungsdienstleister (Acquirer) abgewickelt. Hierzu ist der Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Betreiber und diesem Zahlungsdienstleister erforderlich. Für jegliche Kartenzahlungen (einschließlich Zahlungssysteme wie Apple Pay oder Google Pay), die über das Modul Pay abgewickelt werden, nutzt der Betreiber ausschließlich vom Anbieter gemietete Zahlungsterminals. 2.8.3. Sofern der Betreiber eine SIM-Karte für Zahlungsterminals vom Anbieter mietet oder erhält, dient diese ausschließlich der Daten-Kommunikation zwischen dem Payment-Terminal und dem Zahlungsdienstleister. Der Betreiber stellt sicher, dass die für die Nutzung des Moduls Payment bereitgestellten SIM-Karten-Dienste nur für den Vertragszweck und nicht auf irgendeine andere Art und Weise genutzt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung haftet der Betreiber gegenüber dem Anbieter für etwaige Schäden und hält ihn von Ansprüchen Dritter frei. 2.8.4. Voraussetzung zur Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung von der Vectron POS

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Samples: Saas Agreement, Saas Agreement, Saas Agreement

Pay. 2.8.1. Über das Modul Pay hat der Betreiber die Möglichkeit, seinen Kunden verschiedene Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr anzubieten. Für die Nutzung des Moduls Pay ist der Abschluss eines separaten Vertrages für elektronische Zahlungsverkehrsterminals mit dem Anbieter erforderlich, der Einzelheiten zu den Konditionen und Nutzungsbedingungen enthält. 2.8.2. Schließt der Betreiber einen Vertrag für elektronische Zahlungsverkehrsterminals mit dem Anbieter ab, ist er verpflichtet, seinen Kunden die darin aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Zahlungen von Kunden per Kreditkarte werden vom Betreiber ausschließlich über den vom Anbieter darin benannten Zahlungsdienstleister (Acquirer) abgewickelt. Hierzu ist der Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Betreiber und diesem Zahlungsdienstleister erforderlich. Für jegliche Kartenzahlungen (einschließlich Zahlungssysteme wie Apple Pay oder Google Pay), die über das Modul Pay abgewickelt werden, nutzt der Betreiber ausschließlich vom Anbieter gemietete Zahlungsterminals. 2.8.3. Sofern der Betreiber eine SIM-Karte für Zahlungsterminals vom Anbieter mietet oder erhält, dient diese ausschließlich der Daten-Kommunikation zwischen dem Payment-Terminal und dem Zahlungsdienstleister. Der Betreiber stellt sicher, dass die für die Nutzung des Moduls Payment bereitgestellten SIM-Karten-Dienste nur für den Vertragszweck und nicht auf irgendeine andere Art und Weise genutzt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung haftet der Betreiber gegenüber dem Anbieter für etwaige Schäden und hält ihn von Ansprüchen Dritter frei. 2.8.4. Voraussetzung zur Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung von der Vectron POSPOS 6.4.0.0 oder höher, Duratec POS Gastronomie Deutschland 2.1.5.0 oder höher bzw. Duratec POS Multibusiness Deutschland 1.5.0.0 oder höher.

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Samples: Saas Agreement

Pay. 2.8.12.7.1. Über das Modul Pay hat der Betreiber die Möglichkeit, seinen Kunden verschiedene Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr anzubieten. Für die Nutzung des Moduls Pay ist der Abschluss eines separaten Vertrages für elektronische Zahlungsverkehrsterminals mit dem Anbieter erforderlich, der Einzelheiten zu den Konditionen und Nutzungsbedingungen enthält. 2.8.22.7.2. Schließt der Betreiber einen Vertrag für elektronische Zahlungsverkehrsterminals mit dem Anbieter ab, ist er verpflichtet, seinen Kunden die darin aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Zahlungen von Kunden per Kreditkarte werden vom Betreiber ausschließlich über den vom Anbieter darin benannten Zahlungsdienstleister (Acquirer) abgewickelt. Hierzu ist der Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Betreiber und diesem Zahlungsdienstleister erforderlich. Für jegliche Kartenzahlungen (einschließlich Zahlungssysteme wie Apple Pay oder Google Pay), die über das Modul Pay abgewickelt werden, nutzt der Betreiber ausschließlich vom Anbieter gemietete Zahlungsterminals. 2.8.32.7.3. Sofern der Betreiber eine SIM-Karte für Zahlungsterminals vom Anbieter mietet oder erhält, dient diese ausschließlich der Daten-Kommunikation zwischen dem Payment-Terminal und dem Zahlungsdienstleister. Der Betreiber stellt sicher, dass die für die Nutzung des Moduls Payment bereitgestellten SIM-Karten-Dienste nur für den Vertragszweck und nicht auf irgendeine andere Art und Weise genutzt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung haftet der Betreiber gegenüber dem Anbieter für etwaige Schäden und hält ihn von Ansprüchen Dritter frei. 2.8.42.7.4. Voraussetzung zur Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung von der Vectron POS

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Samples: Saas Agreement