PayPal-Käuferschutz Musterklauseln

PayPal-Käuferschutz. Wenn Sie etwas von einem Verkäufer kaufen, der PayPal akzeptiert, sind Sie möglicherweise berechtigt, im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes eine Rückzahlung zu erhalten. Gegebenenfalls berechtigt Sie der PayPal-Käuferschutz zum Erhalt einer Erstattung des vollen Kaufpreises des Artikels zuzüglich der von Ihnen gezahlten ursprünglichen Versandkosten. Wir legen nach eigenem Ermessen fest, ob Ihr Antrag unter den PayPal-Käuferschutz fällt. Diese Entscheidung ist zunächst endgültig, aber Sie können gegebenenfalls bei uns Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, wenn Sie neue oder zwingende Informationen haben, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses nicht vorlagen, oder Sie der Meinung sind, dass der Entscheidung ein Fehler zugrunde liegt. Der PayPal-Käuferschutz kann zur Anwendung kommen, wenn bei einer Transaktion die folgenden Probleme auftreten: • Sie haben Ihren Artikel von einem Verkäufer nicht erhalten ("Item Not Received") oder • Sie haben einen Artikel erhalten, aber der Artikel ist nicht das, was Sie bestellt haben ("Significantly Not As Described"). Wenn Sie der Meinung sind, dass eine über Ihr PayPal-Konto getätigte Transaktion nicht von Ihnen autorisiert wurde, ist dieses kein Fall von Käuferschutz; siehe dazu Haftung für nicht genehmigte Transaktionen und andere Fehler.
PayPal-Käuferschutz. Wenn Sie etwas von einem Verkäufer kaufen, der PayPal akzeptiert, können Sie die Zahlung unter Umständen im Rahmen des PayPal -Käuferschutzes zurückerhalten. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen haben Sie im Rahmen des PayPal- Käuferschutzes Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises für den Artikel zuzüglich der von Ihnen gezahlten ursprünglichen Versandkosten. Die Entscheidung, ob Ihr Antrag im Rahmen des PayPal-Käuferschutzs berechtigt ist, trifft PayPal nach eigenem Ermessen. Diese ursprüngliche Entscheidung von PayPal gilt als endgültig, Sie können allerdings dagegen bei PayPal Widerspruch einlegen, wenn Sie über neue oder stichhaltige Informationen verfüg en, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung noch nicht vorlagen, oder Sie der Meinung sind, dass die Entscheidungsfindung fehlerhaft war. Die Bedingungen des Programms sind auf der Seite des PayPal-Käuferschutzes festgelegt. Sie sind Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
PayPal-Käuferschutz. 14. Konflikte mit PayPal 15. Definitionen Die folgenden Nutzungsbedingungen stellen einen Vertrag dar zwischen Ihnen und (xx Folgenden "PayPal" oder "wir) (diese "Nutzungsbedingungen" oder "Bedingungen"). Diesen Nutzungsbedingungen müssen Sie bei der Eröffnung eines PayPal-Xxxxxx zustimmen oder sobald Sie andere Dienstleistungen, die PayPal außerhalb eines PayPal-Xxxxxx anbietet (z.B. Abwicklung von Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen, Rechnungskauf, Ratenkauf). Sie gelten für alle von PayPal angebotenen Dienstleistungen. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch, soweit PayPal in bestehende Vertragsverhältnisse, die Sie mit Dritten haben, im Wege des Forderungserwerbs eintritt (z.B. Rechnungskauf, Ratenzahlungskauf). Wir stellen Ihnen diese Nutzungsbedingungen auf Deutsch zur Verfügung – dementsprechend ist Deutsch die Vertragssprache. Teil dieser Nutzungsbedingungen sind außerdem folgende Bestimmungen: - Nutzungsrichtlinie - Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinie Jegliche zukünftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, die schon in dem Dokument Aktualisierte PayPal-Richtlinien auf der PayPal-Website unter dem Link "AGB" veröffentlicht sind, wenn Sie sich für ein PayPal-Konto anmelden, gelten als Teil dieser Nutzungsbedingungen und treten für Sie zu dem Datum in Kraft, das in den Aktualisierten PayPal-Richtlinien genannt ist. Die Nutzungsbedingungen und alle weiteren rechtlichen Bestimmungen oder Informationen in Bezug auf unsere Dienstleistungen stehen Ihnen jederzeit auf der PayPal-Website unter dem Link "AGB" zur Verfügung. Auf Wunsch können wir Ihnen diese auch zusenden. Wir weisen außerdem an relevanten Stellen auf der PayPal-Website noch einmal auf unsere Nutzungsbedingungen hin. Mehr über das Angebot von PayPal erfahren Sie in den Wesentlichen Hinweisen zu unserem Service.
PayPal-Käuferschutz. Wenn Sie etwas von einem Verkäufer kaufen, der PayPal akzeptiert, sind Sie möglicherweise im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes zum Erhalt einer Rückzahlung berechtigt. Gegebenenfalls berechtigt Sie der PayPal-Käuferschutz zum Erhalt einer Erstattung des vollen Kaufpreises des Artikels zuzüglich der von Ihnen gezahlten ursprünglichen Versandkosten. PayPal legt nach eigenem Ermessen fest, ob Ihr Antrag unter den PayPal-Käuferschutz fällt. Diese Entscheidung ist zunächst endgültig, aber Sie können gegebenenfalls bei PayPal Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, wenn Sie neue oder zwingende Informationen haben, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Bestimmung nicht verfügbar waren, oder Sie der Meinung sind, dass ein Fehler bei der Entscheidungsfindung vorliegt. Der PayPal-Käuferschutz kann zur Anwendung kommen, wenn bei einer Transaktion die folgenden Probleme auftreten: • Sie haben Ihren Artikel nicht von einem Verkäufer erhalten ("Item Not Received") oder • Sie haben einen Artikel erhalten, aber der Artikel ist nicht das, was Sie bestellt haben ("Significantly Not As Described"). Wenn Sie der Meinung sind, dass eine über Ihr PayPal-Konto getätigte Transaktion nicht von Ihnen autorisiert wurde, ist dies kein Fall von PayPal-Käuferschutz; siehe dazu Haftung für nicht genehmigte Transaktionen und andere Fehler. QR-Code-Transaktionen‌ Wenn Sie etwas vor Ort bei einem Händler unter Verwendung eines PayPal QR-Codes für Waren und Dienstleistungen kaufen, kann dieser Kauf vom PayPal-Käuferschutz abgedeckt sein. Käuferschutzantrag wegen nicht erhaltenen Artikeln‌ Sie haben im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes keinen Anspruch auf eine Rückzahlung für einen nicht erhaltenen Artikel, wenn: • Sie den Artikel persönlich abholen oder eine Abholung in Ihrem Namen veranlassen, auch dann, wenn Sie PayPal im Ladengeschäft eines Verkäufers verwenden (ausser Sie nutzen zur Bezahlung einen PayPal QR-Code für Waren und Dienstleistungen) oder • der Verkäufer einen Versandbeleg oder einen Lieferbeleg vorgelegt hat. Wenn der Verkäufer nachweist, dass er die Ware an Ihre Adresse geliefert hat, kann PayPal zugunsten des Verkäufers entscheiden, selbst wenn Sie behaupten, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Datenschutz 11.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Nutzer gemäß den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU-Datenschutz- Grundverordnung („DSGVO“). 11.2. Zur Nutzung von AutoLogg ist die Bereitstellung personenbezogener Daten des Kunden bzw. der Nutzer erforderlich. Der Kunde muss insbesondere sicherstellen, dass alle gemäß der DSGVO erforderlichen Hinweise und Informationen an Betroffene und eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer in gesetzlich zulässigem Umfang zu den im AutoLogg-Vertrag festgesetzten Zwecken während der Vertragslaufzeit zu ermöglichen. 11.3. Soweit der Auftragnehmer als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. der Nutzer verarbeitet, sind weitere Informationen zum Datenschutz unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx/ abrufbar. 11.4. Soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig wird, verarbeitet der Auftragnehmer diese personenbezogenen Daten gemäß den Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung („EBAV“), die unter EBAV abrufbar sind. 11.5. Für den Fall, dass der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Wunsch ein Gruppen- Management ermöglicht und/oder diesem bestimmte Daten und Auswertungen zur Nutzung von AutoLogg durch die Nutzer bereitstellt, gilt Folgendes: solche Daten können einzelne Nutzer eindeutig identifizieren und Auskunft über deren Aktivitäten geben (insbesondere letzte Position des Fahrzeuges, Km-Stand, Fahrzeit). Derartige Daten werden daher nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass für die Abgabe der notwendigen Erklärungen bzw. die Einholung notwendiger Zustimmungen und Einwilligungen durch die Nutzer zu jeglicher Nutzung dieser Daten ausschließlich der Kunde verantwortlich ist. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Verlusten, Haftungen, Schäden, Ansprüchen, Geldbußen, Strafen, Kosten und Aufwendungen frei, die dem Auftragnehmer als Folge von Ansprüchen Dritter oder Nutzer gegen den Auftragnehmer aufgrund bzw. im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Punktes seitens des Kunden entstehen.

  • Konzept- und Ideenschutz Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: 3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. 3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln und Gewichtung der Informationen. Die Regeln richten sich unter anderem nach unseren Annahmegrundsätzen, gesetzlichen und vertraglichen Regelungen sowie den vereinbarten Tarifen. Des Weiteren kommen versicherungsmathematische Kriterien und Kalkulationen je nach Entscheidung zur Anwendung. Wenn beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Bonitätsprüfung erfolgt, entscheidet unser System in bestimmten Fällen aufgrund der erhaltenen Informationen vollautomatisiert über das Zustandekommen des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über Modalitäten zu der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Wir nutzen die automatisierte Entscheidung im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung, um uns und die Versichertengemeinschaft vor möglichen Zahlungs- ausfällen und deren Folgen zu schützen. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten (z. B. zum Versicherungsumfang, Selbstbehaltsvereinbarungen, Prämienzahlung) sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht sowie der Höhe der Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf den zuvor beschriebenen Regeln. Soweit wir eine vollautomatisierte Einzelfallentscheidung in den zuvor beschriebenen Fällen ohne menschliche Einflussnahme abschließend durchgeführt haben, werden Sie mit unserer Mitteilung der Entscheidung darauf hingewiesen. Sie haben das Recht, zum Beispiel über unsere Service-Hotline, weitere Informationen sowie eine Erklärung zu dieser Entscheidung zu erhalten und sie durch einen Mitarbeiter von uns überprüfen zu lassen. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Vollautomatisierte Einzelfallentscheidungen, die ein Mitarbeiter von uns für seine abschließende Entscheidung nur zu einem untergeordneten Teil berücksichtigt hat, sind ebenfalls nicht betroffen.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.