PayPal-Sammelzahlungen Musterklauseln

PayPal-Sammelzahlungen. Wenn Sie PayPal-Sammelzahlungen verwenden, gelten die Nutzungsbedingungen für PayPal-Sammelzahlungen. Sobald Sie Zugang zu Kontoauszügen oder anderen von PayPal für Ihr Geschäftskonto bereitgestellten Informationen zu Kontoaktivitäten erhalten haben, können Sie PayPal innerhalb von 60 Tagen schriftlich über Fehler oder Unstimmigkeiten bei von PayPal erhobenen Preisen oder anderen Gebühren informieren. Wenn Sie PayPal nicht innerhalb dieser Frist benachrichtigen, akzeptieren Sie die betreffenden Informationen als zutreffend, und PayPal ist nicht verpflichtet, Korrekturen vorzunehmen. Für die Zwecke dieser Bestimmung unterscheiden sich solche Fehler oder Unstimmigkeiten bei Gebühren wie hierin dargelegt von nicht genehmigten Transaktionen und anderen Fehlern bei elektronischen Überweisungen, für die jeweils abweichende Anzeigefristen gelten.
PayPal-Sammelzahlungen. Sie können die PayPal-Dienste für Sammelzahlungen nutzen, um Sammelzahlungen an mehrere Empfänger in einem Batch zu senden, z.B. für Provisionen, Rabatte, Prämien, Anreize und geschäftliche Massenzahlungen. Um diese Dienste nutzen zu können, müssen Sie: • über ein beanstandungsfreies PayPal-Geschäftskonto ohne Abbuchungslimits verfügen • die Nutzung dieser Dienste beantragt und die Berechtigung dafür von uns erhalten haben. Der Betrag, den Sie uns für diese Dienste bezahlen, unterscheidet sich abhängig davon, welchen der Dienste für Sammelzahlungen Sie nutzen und wie und in welcher Währung Sie die Sammelzahlungen senden. Diese Gebühren finden Sie in der Tabelle der Gebühren für PayPal- Sammelzahlungen. Wenn der vorgesehene Empfänger einer Sammelzahlung kein PayPal-Konto hat, kann er zum Anfordern der Sammelzahlung eines eröffnen. Alle Sammelzahlungen, die vom vorgesehenen Empfänger nicht innerhalb von 30 Tagen angefordert werden, werden Ihnen zurückerstattet. Wir haften nicht für Beträge, die fälschlicherweise über Dienste für Sammelzahlungen gesendet wurden, und wir sind nicht für die Rückbuchung von Sammelzahlungen verantwortlich. Die Dienste für Sammelzahlungen dürfen nur für mehrere oder Massenzahlungen verwendet werden. Wenn Sie einzelne Zahlungen senden möchten, nutzen Sie bitte die zu diesem Zweck vorgesehenen PayPal-Dienste. Die Dienste für Sammelzahlungen dürfen nicht für Gehaltszahlungen, den Verkauf von Produkten, Geldsendungen an Freunde und Familie, die Bezahlung eines Händlers für einen Einkauf oder den Kauf von Entsperrcodes oder für jegliche Nutzung verwendet werden, bei der wir erachten, dass das Risiko höher als akzeptabel ist. Wir können jederzeit nach eigenem Ermessen weitere Einschränkungen hinzufügen. Sie sind allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass jeder Ihrer Sammelzahlungsempfänger sich für den Empfang von Zahlungen von Ihnen über die entsprechenden Dienste entschieden hat und zugestimmt hat, gegebenenfalls per E-Mail oder SMS kontaktiert zu werden. Durch die Nutzung der Dienste für Sammelzahlungen erklären und garantieren Sie, dass die E-Mails oder Telefonnummern, die Sie verwenden, um Ihre Kunden zu kontaktieren, Ihnen von jedem Sammelzahlungsempfänger zur Verfügung gestellt wurden und dass Ihre Nutzung der Dienste zur Kontaktaufnahme mit Ihren Kunden die geltenden Gesetze und Vorschriften erfüllt. Sie erkennen an, dass die Dienste für Sammelzahlungen nur dazu dienen, Massenzahlungen und - transaktionen zu erleichtern, ...
PayPal-Sammelzahlungen. Für Sammelzahlungen ("PayPal Mass Payments") erhebt PayPal eine Gebühr in Höhe von 2,00% des jeweiligen Transaktionsbetrags ("Sammelzahlungsgebühr"). Für die Sammelzahlungsgebühr gelten jeweils die nachfolgend aufgeführten Gebührenobergrenzen für inländische bzw. alle weiteren Sammelzahlungen je nach Währung, in der die Sammelzahlung vorgenommen wird: Australischer Dollar AUD 16,00 AUD 100,00 Brasilianische Real BRL 24,00 BRL 150,00 Britisches Pfund GBP 10,00 GBP 60,00 Kanadische Dollar: CAD 14,00 CAD 90,00 Tschechische Kronen CZK 280,00 CZK 1.700,00 Dänische Krone DKK 84,00 DKK 500,00 Euro EUR 12,00 EUR 70,00 Hongkong-Dollar HKD 110,00 HKD 660,00 Ungarische Forint: HUF 3.080,00 HUF 18.500,00 Israelische Schekel ILS 50,00 ILS 320,00 Japanische Yen JPY 1.200,00 JPY 8.000,00 Malaysische Ringgit MYR 50,00 MYR 300,00 Mexikanische Pesos MXN 170,00 MXN 1.080,00 Neue Taiwan-Dollar TWD 440,00 TWD 2.700,00 Neuseeland-Dollar NZD 20,00 NZD 120,00 Norwegische Kronen NOK 90,00 NOK 540,00 Philippinische Pesos PHP 640,00 PHP 3.800,00 Polnische Zloty PLN 46,00 PLN 280,00 Russische Rubel RUB 480,00 RUB 2.800,00 Schwedische Kronen 100,00 SEK SEK 640,00 Schweizer Franken CHF 16,00 CHF 100,00 Singapur-Dollar SGD 20,00 NZD 120,00 Thailändische Baht THB 460,00 RUB 2.800,00 US-Dollar USD 14,00 USD 90,00
PayPal-Sammelzahlungen. Für Sammelzahlungen („PayPal Mass Payments“) erhebt PayPal eine „Sammelzahlungsgebühr“ in Höhe von 2,00 % des jeweiligen Transaktionsbetrags. Für die Sammelzahlungsgebühr gelten jeweils die nachfolgend aufgeführten Gebührenobergrenzen für inländische bzw. alle weiteren Sammelzahlungen je nach Währung, in der die Sammelzahlung vorgenommen wird: Australischer Dollar AUD 16,00 AUD 100,00 Brasilianische Real BRL 24,00 BRL 150,00 Britische Pfund Sterling GBP 10,00 GBP 60,00 Dänische Krone DKK 84,00 DKK 500,00 Euro EUR 12,00 EUR 70,00 Hongkong-Dollar HKD 110,00 HKD 660,00 Japanische Yen JPY 1.200,00 JPY 8.000,00 Kanadische Dollar CAD 14,00 CAD 90,00 Malaysische Ringgit MYR 50,00 MYR 300,00 Mexikanische Pesos MXN 170,00 MXN 1.080,00 Neue Taiwan-Dollar TWD 440,00 TWD 2.700,00 Neuseeland-Dollar NZD 20,00 NZD 120,00 Norwegische Kronen NOK 90,00 NOK 540,00 Philippinische Pesos PHP 640,00 PHP 3.800,00 Polnische Zloty PLN 46,00 PLN 280,00 Russische Rubel RUB 480,00 RUB 2.800,00 Schwedische Kronen 100,00 SEK SEK 640,00 Schweizer Franken CHF 16,00 CHF 100,00 Singapur-Dollar SGD 20,00 NZD 120,00 Thailändische Baht THB 460,00 RUB 2.800,00 Tschechische Kronen CZK 280,00 CZK 1.700,00 Ungarische Forint HUF 3.080,00 HUF 18.500,00 Wenn Sie Informationen anfordern, warum wir einen angemessenen Grund hatten, Ihren Zahlungsauftrag abzulehnen, berechnet PayPal dafür eine Gebühr in Höhe von 12,00 EUR pro angefordertem Dokument („Dokumentengebühr“). Wir berechnen keine Dokumentengebühr für Unterlagen, die im Zusammenhang mit gutgläubigen Meldungen zu einem Fehler in Ihrem PayPal angefordert werden. Wenn eine von Ihnen initiierte Abbuchung von Ihrem PayPal-Konto auf Ihr Bankkonto aufgrund falscher oder unvollständiger Bankdaten fehlschlägt, berechnet PayPal eine Gebühr in Höhe des von Ihrem Geldinstitut PayPal in Rechnung gestellten Betrags. Im Falle einer Rückbuchung oder einer fehlgeschlagenen Lastschriftzahlung gemäß Klausel 10.1. erhebt PayPal eine Gebühr in Höhe des Betrags, der PayPal von Ihrem Kreditinstitut in Rechnung gestellt wird. PayPal bietet gemeinnützigen Organisationen vorbehaltlich einer Gemeinnützigkeitsprüfung durch PayPal niedrigere Preise an („Preise für gemeinnützige Organisationen“). Dabei handelt es sich um eine variable Gebühr in Höhe von 1,90 % zuzüglich einer Festgebühr für Inlandstransaktionen. Die Gebühren für den Empfang von grenzüberschreitenden Transaktionen gelten gemäß Klausel A3.1.4. entsprechend.
PayPal-Sammelzahlungen. Wenn Sie PayPal-Sammelzahlungen verwenden, gelten die Nutzungsbedingungen für PayPal-Sammelzahlungen. Eine bei Ihnen eingegangene Zahlung kann zurückgezahlt oder zurückgebucht werden. Wir können Ihnen gestatten, dem Zahlenden eine Rückzahlung zu senden. Unter bestimmten Umständen können wir eine Rückbuchung Ihrer Zahlung vornehmen. Weitere Informationen finden Sie im Rest dieses Abschnitts.
PayPal-Sammelzahlungen. Wenn Sie PayPal-Sammelzahlungen verwenden, gelten die Nutzungsbedingungen für PayPal-Sammelzahlungen.
PayPal-Sammelzahlungen. Wenn Sie PayPal-Sammelzahlungen verwenden, gelten die Nutzungsbedingungen für PayPal-Sammelzahlungen. Sobald Sie Zugang zu Kontoauszügen oder anderen von PayPal für Ihr Geschäftskonto bereitgestellten Informationen zu Kontoaktivitäten erhalten haben, können Sie PayPal innerhalb von 60 Tagen schriftlich über Fehler oder Unstimmigkeiten bei von PayPal erhobenen Preisen oder anderen Gebühren informieren. Wenn Sie PayPal nicht innerhalb dieser Frist benachrichtigen, akzeptieren Sie die betreffenden Informationen als zutreffend, und PayPal ist nicht verpflichtet, Korrekturen vorzunehmen. Für die Zwecke dieser Bestimmung unterscheiden sich solche Fehler oder Unstimmigkeiten bei Gebühren wie hierin dargelegt von nicht genehmigten Transaktionen und anderen Fehlern bei elektronischen Überweisungen, für die jeweils abweichende Anzeigefristen gelten. Rückzahlungen und Rückbuchungen‌ Eine bei Ihnen eingegangene Zahlung kann zurückgezahlt oder zurückgebucht werden. Wir können Ihnen gestatten, dem Zahlenden eine Rückzahlung zu senden. Unter bestimmten Umständen können wir eine Rückbuchung Ihrer Zahlung vornehmen. Weitere Informationen finden Sie im Rest dieses Abschnitts. Rückzahlungen‌ Sie allein (und nicht PayPal) sind verantwortlich für: • Ihre Rechts- und Vertragspflichten gegenüber dem Zahlenden für alle Beträge, die Sie an den Zahlenden zurücksenden, und • jede Differenz zwischen den Kosten, die dem Zahlenden für die ursprüngliche Zahlung entstehen, und dem Wert des an den Zahlenden zurückgezahlten Betrags (z.B. aufgrund von Wechselkursschwankungen der Transaktion). Davon ausgenommen sind Rückzahlungen aufgrund eines Fehlers (siehe Abschnitt Klären von Problemen). Unter Gebühren finden Sie weitere Informationen zu den Gebühren, die Sie als Empfänger der ursprünglichen Zahlung gezahlt haben. Wir behalten diese ein, wenn Sie die spezielle Funktion für die Rückabwicklung geschäftlicher Transaktionen in Ihrem PayPal-Konto nutzen. Davon ausgenommen sind Rückzahlungen aufgrund eines Fehlers (siehe Abschnitt Klären von Problemen).

Related to PayPal-Sammelzahlungen

  • Abschlagszahlungen 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

  • Zuzahlungen Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten

  • Vorauszahlungen 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum von diesen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet. 3.2 Die Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist insbesondere gegeben: a) bei zweimaliger unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, b) bei zweimal erfolgter und berechtigter Mahnung durch den Versorger im laufenden Vertragsverhältnis, c) bei Zahlungsrückständen aus einem vorhergehenden Lieferverhältnis zum Versorger, wenn diesbezüglich ein Fall von lit. a) oder b) vorliegt, oder d) nach einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung fälliger Beträge für die Unterbrechung der Versorgung und deren Wiederherstellung. 3.3 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Versorger Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. 3.4 Ist ein Fall nach Ziffer 3.2 gegeben und verlangt der Versorger berechtigterweise Vorauszahlungen, so entfällt die Verpflichtung des Kunden zur Leistung von Vorauszahlungen erst, wenn der Kunde sämtliche Rückstände gegenüber dem Versorger einschließlich gesetzlicher Zinsen vollständig gezahlt hat und seine laufenden Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten in voller Höhe und pünktlich erfüllt. 3.5 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Versorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme errichten. In diesem Fall ist der Versorger berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten dem Kunden gesondert nach tatsächlichem Anfall oder nach einer Pauschale zu berechnen.

  • Zahlungen 1. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels unbar zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von drei (3) Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn der Kunde weist das Gegenteil nach. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug, soweit nicht die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die geschuldete Zahlungsleistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 3. Bei Zahlungsverzug oder wenn erkennbar wird, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, (i) die vereinbarte Zahlungsweise durch entsprechende Mitteilung in Textform einseitig auf Vorkasse umzustellen, (ii) die betreffenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, (iii) eine Sicherheit eines Dritten (z.B. Bankbürgschaft einer deutschen Großbank) für die Wiederaufnahme der Lieferung bzw. Leistung zu verlangen oder (iv) mit sofortiger Wirkung - gegebenenfalls nach Fristsetzung - vom Liefervertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei Ausübung des Rücktrittsrechts bleiben unberührt. 4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Ansprüche, die charakteristisch für das Austauschverhältnis von Hauptleistung und Gegenleistung des Vertrages sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist auf Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis beschränkt.

  • Prämienzahlung 2.1 Was haben Sie bei der Prämienzahlung zu beachten und was ist vereinbart? 2.1.1 Die Prämien zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Ein- malprämie) oder durch jährliche Prämienzahlungen (Jahresprämien) entrichten. Die Jahresprämien wer- den zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Im Falle eines Rumpfbeginnjahres wird die erste Jah- resprämie anteilig fällig. 2.1.2 Gemäß Vereinbarung können Sie Jahresprä- mien auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Hierfür erheben wir Ratenzahlungszuschläge. Diese betragen bis zu 1,8 % bei halbjährlicher, bis zu 2,3 % bei vierteljährlicher und bis zu 2,9 % bei monat- licher Zahlung. 2.1.3 Die Art der Beitragszahlung und die jeweilige Fälligkeit sind über eine Vereinbarung im Versiche- rungsschein festgelegt. 2.1.4 Die erste oder einmalige Prämie (Einlösungs- prämie) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbar- ten im Versicherungsschein angegebenen Versiche- rungsbeginn. Alle weiteren Prämien sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstermin an uns zu zahlen. 2.1.5 Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit die Prämie bei uns eingeht. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zah- lung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem in 2.1.4 genannten Termin eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens zu verlangen. 2.1.6 Die Übermittlung Ihrer Prämien erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. 2.1.7 Für eine Stundung der Prämien ist eine schriftli- che Vereinbarung mit uns erforderlich. Die Stundung setzt einen entsprechenden Rückkaufswert (siehe 5.4.2) voraus. 2.1.8 Im Versicherungsfall (bei Tod der versicherten Person bzw. im Erlebensfall) werden wir etwaige Prämienrückstände mit der Versicherungsleistung verrechnen. 2.2 Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen? 2.2.1 Wenn Sie die Einlösungsprämie nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht be- wirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärzt- lichen Untersuchungen verlangen, sofern wir sie getragen haben. 2.2.2 Ist die Einlösungsprämie bei Eintritt des Versi- cherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 2.2.3 Anstelle des Rücktritts können wir, wenn Sie die Einlösungsprämie schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, die Prämien des ersten Versicherungsjahres - auch bei Vereinbarung von unterjährigen Prämienzahlun- gen - sofort verlangen.

  • Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag 10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be- stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit- raums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi- cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebe- nen Zeitpunkt erfolgt. 10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechts- folgen angibt, die nach den Ziffern 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. 10.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde. 10.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versiche- rungsnehmer danach innerhalb eines Monats den ange- mahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versiche- rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versi- cherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 10.3 bleibt unberührt.

  • Bezahlung 1. Sofern im Vertrag bzw. den ergänzenden Bestimmungen keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb 14 Tagen nach Anfang der Bedenkzeit, oder falls keine Bedenkzeit festgelegt wurde, innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist an dem Tag an, nachdem der Verbraucher vom Unternehmer die Bestätigung des Empfangs der Angebotsannahme erhalten hat. 2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat. 3. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Fehler in Zahlungsangaben zu melden. 4. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, hat dieser, nachdem er vom Unternehmer über seinen Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde und dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachzukommen und die Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist dennoch nicht erfolgt, über den fälligen Betrag zudem die gesetzlichen Zinsen zu zahlen und ist der Unternehmer dazu berechtigt, ihm die anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15% über die fälligen Beträge bis € 2.500,--; 10% über die nächsten € 2.500,-- und 5% über der nächsten € 5.000,--. Die Mindestkosten betragen € 40,--. Es steht dem Unternehmer zu, zugunsten des Verbrauchers andere Beträge und Prozentsätze zu verwenden.

  • Zahlungsmodalitäten 8.1 inside digital ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschul- deten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind. 8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seines Werbemittels, wird der an- teilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von inside digital vor. 8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Be- reich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. 8.4 Bei Xxxx der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Ein- reicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift infor- miert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Xxxx von inside digital auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass inside digital die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt. 8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet inside digital eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein er- neuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die inside digital aufwandsbezogen gesondert berech- nen kann. 8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich inside digital vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist inside digital berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.

  • Jahressonderzahlung Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.