Pensionsverpflichtungen. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied während der Laufzeit oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Ge- sellschaft ausscheidet, oder wenn während der Dauer des Vertrags eine dauernde Dienstunfähigkeit eintreten sollte. Beim Able- ben eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Seit 2012 ernannte Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage auf der Basis eines beitragsorientierten Systems. Die- ses sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt wird. Der Versorgungsfall tritt mit Ablauf des Monats, in dem das 62. bzw. 65. Lebensjahr vollendet wird, oder bei dau- ernder Dienstunfähigkeit ein. Gleichzeitig muss das Vorstandsmitglied mit Beendigung des Dienstvertrages bei der Fraport AG ausgeschieden sein. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % der gewährten Jahresbruttogrund- vergütung auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöht. Eine weitergehende An- passung findet nicht statt. Beträgt beim Eintritt des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versor- gungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Gleiches gilt für die Auszahlung des Versorgungskapitals an die Witwe beziehungsweise den Witwer im Falle des Ablebens des Vorstandsmitglieds ohne voran- gegangenen Versorgungsfall. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 % und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds, das vor 2012 in den Vorstand berufen wurde, bestimmt sich davon abweichend nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Be- stelldauer des Vorstandmitglieds jährlich um 2,0 %-Punkte bis auf maximal 75 % steigt. Für den Fall der Dienstunfähigkeit beträgt der Versorgungssatz mindestens 55 % der vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 12 % und Vollwaisen jeweils 20 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die Ruhegehälter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des ehemaligen Vor- standsmitglieds und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Pensionsverpflichtungen der im Berichtsjahr gegenwärtigen Vorstandsmitglieder gemäß IFRS: Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Prümm Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx
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Samples: Vergütungsbericht, Vergütungsbericht
Pensionsverpflichtungen. Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen leitenden Angestellten und ehe- maligen Geschäftsführern, die zwischen 1991 und 2001 für die Gesellschaft ihre Tätigkeit auf- genommen hatten. Der Barwert der Leistungsverpflichtung verteilt sich zum 31. Dezember 2015 auf die Gruppe der ausgeschiedenen Anwärter in einer Höhe von TEUR 3.465 sowie auf die Gruppe der Rentner und Hinterbliebenen in Höhe von TEUR 4.615. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgungdurchschnittliche Laufzeit der Zusagen beträgt für die Geschäftsführer 14,43 Jahre. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied während Zahlungen aus Altersvorsorgeplänen für 2016 werden in Höhe von TEUR 270 (Vj. TEUR 256) erwartet. Die Berechnung der Laufzeit oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Ge- sellschaft ausscheidet, oder wenn während der Dauer des Vertrags eine dauernde Dienstunfähigkeit eintreten sollte. Beim Able- ben eines Vorstandsmitglieds erhalten Pensionsrückstellungen für die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Seit 2012 ernannte Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage leistungsorientierten Versorgungssysteme erfolgt nach IAS 19 auf der Basis eines beitragsorientierten SystemsGrundlage versicherungsmathematischer Annahmen. Die- ses sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt wird. Der Versorgungsfall tritt In den Geschäfts- jahren wurden die folgenden Parameter angewendet: in % 2015 2014 Rechnungszins 2,00 1,80 Rententrend 1 2,00 2,00
1 Teilweise bestehen Zusagen mit Ablauf des Monats, in dem das 62. bzw. 65. Lebensjahr vollendet wird, oder bei dau- ernder Dienstunfähigkeit ein. Gleichzeitig muss das Vorstandsmitglied mit Beendigung des Dienstvertrages bei der Fraport AG ausgeschieden sein. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % der gewährten Jahresbruttogrund- vergütung auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem für die Bewertung Garantieverzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöhtp. a., dann wird kein weiterer Trend angesetzt Für die biometrischen Annahmen wurden die Richttafeln 2005G von Xx. Eine weitergehende An- passung findet nicht stattXxxxx Xxxxxxx verwendet. Beträgt beim Eintritt Für die leistungsorientierten Versorgungssysteme setzen sich die Aufwendungen in den Geschäftsjahren wie folgt zusammen: in TEUR 2015 2014 Dienstzeitaufwand 0 34 Zinsaufwand 146 211 Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hat sich in den entsprechenden Perioden wie folgt entwickelt: in TEUR 2015 2014 Laufender Dienstzeitaufwand 0 34 Zinsaufwand 146 211 Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen -257 -245 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste -50 1.310 Der versicherungsmathematische Verlust aus der Anpassung des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versor- gungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Gleiches gilt für die Auszahlung des Versorgungskapitals an die Witwe beziehungsweise den Witwer Rechnungszinses wurde erfolgs- neutral im Falle des Ablebens des Vorstandsmitglieds ohne voran- gegangenen Versorgungsfallsonstigen Ergebnis erfasst. Davon entfällt auf Erfahrungsanpassungen im laufenden Jahr ein Gewinn/Verlust von TEUR 183 (Vj. TEUR -81) sowie auf Änderungen finanzieller Annahmen ein Gewinn/Verlust von TEUR -233 (Vj. TEUR 1.391). Insgesamt weisen die kumulierten sons- tigen Rücklagen versicherungsmathematische Verluste vor latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.747 (Vj. TEUR 2.797) aus. Im Falle laufenden Jahr sind Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne in Höhe von TEUR 642 (Vj. TEUR 880) entstanden. Diese umfassen im Wesentlichen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ausgehend von den zu den Stichtagen bilanzierten Verpflichtungen hätte eine Änderung der einzelnen Parameter bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf den Barwert der Verpflichtung. Erhöhung der Annahme in TEUR Verminderung der Annahme in TEUR Rechnungszins 1,00 7.050 9.355 Rententrend 1 0,50 8.484 7.710 Rechnungszins 1,00 7.137 9.618 Rententrend 1 0,50 8.656 7.861 1 Teilweise bestehen Zusagen mit Garantieverzinsung von 1 % p. a., dann wird kein weiterer Trend angesetzt. Erhöhungen und Senkungen des Ablebens während Rechnungszinses, des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat Rententrends oder der Sterbewahrschein- lichkeit wirken sich bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen nicht mit dem gleichen ab- soluten Betrag aus. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss der Gesamt- betrag nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Witwe beziehungsweise Sensitivitäten eine Veränderung der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 % und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds, das vor 2012 in den Vorstand berufen wurde, bestimmt sich davon abweichend nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Be- stelldauer des Vorstandmitglieds jährlich um 2,0 %-Punkte bis auf maximal 75 % steigt. Für den Fall der Dienstunfähigkeit beträgt der Versorgungssatz mindestens 55 % der vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 12 % und Vollwaisen jeweils 20 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die Ruhegehälter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des ehemaligen Vor- standsmitglieds und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes Pensionsverpflichtungen nur für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung von Annahmen (beispielsweise 0,5 %) widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in Deutschland. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über einer anderen Größenordnung ändern, hat dies nicht notwendigerweise eine lineare Auswirkung auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen der im Berichtsjahr gegenwärtigen Vorstandsmitglieder gemäß IFRS: Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Prümm Xxxx. Xx. Xxxxxxxx XxxxxxxxxPensionsrückstellungen.
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Samples: Audit Report
Pensionsverpflichtungen. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied während der Laufzeit oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Ge- sellschaft Gesellschaft ausscheidet, oder wenn während der Dauer des Vertrags eine dauernde Dienstunfähigkeit eintreten sollte. Beim Able- ben Ableben eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Seit 2012 ernannte Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage auf der Basis eines beitragsorientierten Systems. Die- ses Dieses sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt wird. Der Versorgungsfall tritt mit Ablauf des Monats, in dem das 62. bzw. 65. Lebensjahr vollendet wird, oder bei dau- ernder dauernder Dienstunfähigkeit ein. Gleichzeitig muss das Vorstandsmitglied mit Beendigung des Dienstvertrages bei der Fraport AG ausgeschieden sein. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % der gewährten Jahresbruttogrund- vergütung Jahresbruttogrundvergütung auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöht. Eine weitergehende An- passung Anpassung findet nicht statt. Beträgt beim Eintritt des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versor- gungskapital Versorgungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Gleiches gilt für die Auszahlung des Versorgungskapitals an die Witwe beziehungsweise den Witwer im Falle des Ablebens des Vorstandsmitglieds ohne voran- gegangenen vorangegangenen Versorgungsfall. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 % und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds, das vor 2012 in den Vorstand berufen wurde, bestimmt sich davon abweichend nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Be- stelldauer Bestelldauer des Vorstandmitglieds jährlich um 2,0 %-Punkte bis auf maximal 75 % steigt. Für den Fall der Dienstunfähigkeit beträgt der Versorgungssatz mindestens 55 % der vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 12 % und Vollwaisen jeweils 20 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die Ruhegehälter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des ehemaligen Vor- standsmitglieds Vorstandsmitglieds und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Pensionsverpflichtungen der im Berichtsjahr gegenwärtigen Vorstandsmitglieder gemäß IFRS: Xx. Xxxxxx Xxxxxxx 6.457,9 –3.088,0 3.369,9 Xxxx Xxxxxx 1.691,0 +507,8 2.198,8 Xxxxx Xxxxxxxxxx 30,9 +202,4 233,3 Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Prümm 609,9 +256,4 866,3 Xxxx. Xx. Xxxxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxx 3.383,6 +552,7 3.936,3
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Samples: Ordentliche Hauptversammlung
Pensionsverpflichtungen. Im Geschäftsjahr 2020 übernahm BioNTech durch den Erwerb der BioNTech Manufacturing Marburg GmbH in Deutschland einen leistungsorientierten Pensionsplan ein. Der leistungsorientierte Pensionsplan ist ein Endgehaltsplan für Mitarbeiter in Deutschland, für den Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds zu leisten sind. Dieser Plan unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland und besteht aus einem fonds- basierten Basisplan und einem nicht fondbasierten Ergänzungsplan. Der Basisplan bei der Pensionskasse Hoechst ist ein gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber. Bei der Pensionskasse Höchst handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versicherungsgesellschaft, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegt. Plan- teilnehmer können einen prozentualen Anteil ihres Einkommens (zwischen 1,5% und 2,5% der Gehaltsbestand- teile bis zur Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrenze) einzahlen. Eine Einzahlung von €1 führt zu einem jährlichen Rentenanspruch von €0,42. In den genannten Beiträgen sind die Beiträge an die Pensionskasse Höchst in Höhe von €34 Tsd. enthalten. Für das nachfolgende Geschäftsjahr werden Beiträge in Höhe von €0,2 Mio. erwartet. Da die Verpflichtung der Trägerunternehmen nicht auf die Zahlung der Beiträge des Geschäftsjahres beschränkt ist, liegt ein leistungsorientierter gemeinschaftlicher Versorgungsplan mehrerer Arbeitgeber vor, der grundsätzlich anteilig als leistungsorientierter Altersversorgungsplan zu bilanzieren ist. Jedoch werden die Pen- sionsleistungen gemäß dem Bedarfsdeckungsverfahren finanziert. Folglich wird die versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt, um den Barwert der zukünftigen Beiträge auf der Grundlage des Barwerts der zukünf- tigen Leistungsverpflichtungen abzüglich des Planvermögens für alle Arbeitgeber auf der Ebene des Pensions- fondsportfolios zu bestimmen und nicht auf der Ebene des Risikos eines einzelnen Versicherers. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch Berechnung der Beitragssätze orientiert sich an der zukünftigen Deckung der Gesamtverpflichtung, so dass alle Trägerunter- nehmen den gleichen Beitragssatz auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgungdas jeweilige Einkommen leisten. Entsprechend wird der über die Pensi- Da das deutsche Betriebsrentengesetz auf die Pensionsverpflichtungen Anwendung findet, unterliegen die Pensionen mindestens alle drei Jahre Anpassungen hinsichtlich der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder der Entwicklung der Nettolöhne vergleichbarer Mitarbeitergruppen. Somit unterliegt die Pensionsverpflichtung dem Inflationsrisiko. Darüber hinaus besteht ein Langlebigkeitsrisiko, da die Pensionen lebenslang gezahlt wer- den. Ein Anspruch Teil der Verpflichtungen beruht auch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlichdem Gehaltsniveau, sodass die Verpflichtung sich ebenfalls erhöht, wenn sich die Gehälter stärker als erwartet entwickeln. Leistungen aus dem Planvermögen von Pensions- fonds werden verrechnet. In diesem Fall besteht das Vorstandsmitglied Risiko, dass der externe Vorsorgeanbieter nicht in der Lage ist, die Leistungen im erwarteten Umfang zu erbringen und sich die direkt vom Arbeitgeber zu leistenden Zah- lungen deshalb erhöhen. Die folgende Tabelle fasst die in den unter den langfristigen Rückstellungen ausgewiesenen leistungsori- entierten Pensionszusagen zusammen: (in Tausend) 31. Dezember 2020 Basisplan €2.140 Zusatzplan 2.125 Die folgende Tabelle fasst die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwen- dungen für Versorgungsleistungen für beide Pläne zusammen: (in Tausend) 2020 Laufender Dienstzeitaufwand Zinsaufwand €24 6 Der laufende Dienstzeitaufwand ist im Personalaufwand der verschiedenen Funktionsbereiche entspre- chend der Mitarbeiter enthalten, während der Laufzeit Nettozinsaufwand in den Finanzaufwendungen oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Ge- sellschaft ausscheidet, oder wenn während der Dauer des Vertrags eine dauernde Dienstunfähigkeit eintreten sollte. Beim Able- ben eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Seit 2012 ernannte Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage auf der Basis eines beitragsorientierten Systems. Die- ses sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt Finanzerträ- gen erfasst wird. Der Versorgungsfall tritt mit Ablauf des Monats, Die folgende Tabelle fasst die Bestandteile der im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen für beide Pläne zusammen: (in dem das 62. bzw. 65. Lebensjahr vollendet wird, oder bei dau- ernder Dienstunfähigkeit ein. Gleichzeitig muss das Vorstandsmitglied mit Tausend) 2020 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller AnnahmenErfahrungsbedingte Anpassungen €227 (17) Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Veränderungen der fondsbasierten und nicht fondsba- sierten leistungsorientierten Verpflichtung für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Dienstvertrages bei der Fraport AG ausgeschieden sein. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % der gewährten Jahresbruttogrund- vergütung auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem Arbeits- verhältnisses für beide Pläne für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen dargestellten Perioden: (in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum Tausend) Leistungsorientierte Verpflichtungen Stand 1. Januar um 1 2020 - Erwerb von Tochterunternehmen und Geschäftsbetrieben (4.029) Laufender Dienstzeitaufwand (24) Zinsaufwand (6) Gezahlte Versorgungsleistungen 4 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen (227) Erfahrungsbedingte Anpassungen 17 Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen und der Verpflich- tungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für BioNTech’s Pläne dargestellt: 31. Dezember2020 Abzinsungssatz 0,80% erhöhtInflationsrate 2,00% Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 2,50% Pensionserhöhung für einbezahlte Leistungen 1,75% Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Berechnung der Rückstellung für Leis- tungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden, sind der Abzinsungssatz und die Ten- denz zu künftigen Erhöhungen der ausgezahlten Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine weitergehende An- passung findet nicht stattnach vernünftigem Ermessen mögliche Erhöhung bzw. Beträgt beim Eintritt Verringerung der wesentlichen versicherungsmathemati- schen Annahmen hätte sich folgendermaßen auf den Barwert der Verpflichtungen für Leistungen nach Beendi- gung des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versor- gungskapital weniger als 600 Tsd Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2020 ausgewirkt: Quantitative Sensitivitätsanalyse 31. Dezember2020 Abzinsungssatz erhöht sich um 0,25% €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Gleiches gilt (282) Abzinsungssatz verringert sich um 0,25% 309 Pensionserhöhung für die Auszahlung des Versorgungskapitals an die Witwe beziehungsweise den Witwer im Falle des Ablebens des Vorstandsmitglieds ohne voran- gegangenen Versorgungsfall. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 einbezahlte Leistungen um 0,25% des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 475 Pensionsverringerung für einbezahlte Leistungen um 0,25% und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds, das vor 2012 in den Vorstand berufen wurde, bestimmt sich davon abweichend nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Be- stelldauer des Vorstandmitglieds jährlich um 2,0 %-Punkte bis auf maximal 75 % steigt. Für den Fall der Dienstunfähigkeit beträgt der Versorgungssatz mindestens 55 % der vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 12 % und Vollwaisen jeweils 20 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die Ruhegehälter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des ehemaligen Vor- standsmitglieds und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Pensionsverpflichtungen der im Berichtsjahr gegenwärtigen Vorstandsmitglieder gemäß IFRS: Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Prümm Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx(447)
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers