Common use of Performancegebühr Clause in Contracts

Performancegebühr. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Erhalt von Performancegebühren in Bezug auf die verschiedenen Anteilsklassen, die für jeden Teilfonds in der entsprechenden Ergänzung beschrieben sind. Diese Gebühren werden aus dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds gezahlt. Anleger sollten die Informationen zur Namenskonvention im Abschnitt „Wichtige Informationen“ dieses Prospekts lesen, die eine Aufschlüsselung der Anteilsklassen enthalten. Anteilsklassen mit der Bezeichnung „L“ sind IBOR- oder alternative RFR-Benchmark-Anteilsklassen. Anteilsklassen mit der Bezeichnung „M“ sind Markt/Index-Benchmark-Anteilsklassen. Anteilsklassen mit der Bezeichnung „N“ sind Anteilsklassen ohne Benchmark-Bezug. Einzelheiten über die Art und Weise der Berechnung von Performancegebühren werden nachfolgend näher erläutert. Darüber hinaus sind Beispiele für die Berechnung und das Auflaufen der Performancegebühr für die „L“- Anteilsklassen, die „M“-Anteilsklassen und die „N“-Anteilsklassen in Anhang VI zu diesem Prospekt dargelegt.

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Performancegebühr. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Erhalt von Performancegebühren in Bezug auf die verschiedenen ver- schiedenen Anteilsklassen, die für jeden Teilfonds in der entsprechenden Ergänzung beschrieben sind. Diese Gebühren werden aus dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds gezahlt. Anleger sollten die Informationen Infor- mationen zur Namenskonvention im Abschnitt „Wichtige Informationen“ dieses Prospekts lesen, die eine Aufschlüsselung der Anteilsklassen enthalten. Anteilsklassen mit der Bezeichnung „L“ sind IBOR- oder alternative RFR-Benchmark-Anteilsklassen. Anteilsklassen mit der Bezeichnung „M“ sind Markt/Index-Index- Benchmark-Anteilsklassen. Anteilsklassen mit der Bezeichnung „N“ sind Anteilsklassen ohne BenchmarkBench- mark-Bezug. Einzelheiten über die Art und Weise der Berechnung von Performancegebühren werden nachfolgend näher erläutert. Darüber hinaus sind Beispiele für die Berechnung und das Auflaufen der Performancegebühr für die „L“- Anteilsklassen, die „M“-Anteilsklassen und die „N“-Anteilsklassen in Anhang VI zu diesem Prospekt dargelegtdar- gelegt.

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