Personelles Musterklauseln

Personelles. Jeder Sanitätsposten wird mit mindestens zwei Samaritern besetzt. Die Anzahl ergibt sich aus der Risikobe- urteilung gemäss Reglement des Schweizerischen Samariterbundes. Die dienstleistenden Samariter haben Anspruch auf Verpflegung zu Lasten des Veranstalters. Die eingesetzten Samariter erfüllen die nötigen Ausbildungsnachweise des Reglements des Schweizeri- schen Samariterbundes.
Personelles. Der Trägergemeinde obliegen alle Arbeitgeberrechte und –pflichten. Massgebend für die Anstellung und die Besoldung sind die personalrechtlichen Bestimmungen der Stadt Adliswil sowie das Dienstreglement. Sie schliesst die erforderlichen Versicherungen (Unfall, Haft- pflicht etc.) ab.
Personelles. (1) Die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Werkvertrag vom Land zu leistenden Aufgaben werden durch das Personal der Fachabteilung 6/2 Straßenbau, Referat 6/23 (Autobahnbau und -erhaltung) im Amt der Salz- burger Landesregierung wahrgenommen8. Für den Prüfungszeitraum wurde das für Aufgaben der ASFINAG eingesetzte Personal folgend beziffert: Entwicklung Personal (Vollzeitäquivalente) 1.1.2001 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 Handwerkliches Personal (VB II) 70,37 72,75 69,75 64,75 64,75 Verwaltung Autobahnmeisterei 8,00 7,82 7,82 9,82 7,32 Projektmanagement u. Verwaltung 15,10 16,35 15,35 16,35 14,35 Personal Gesamt 93,47 96,92 92,92 90,92 86,42 Der Personalstand ist ab Ende des Jahres 2001 kontinuierlich gesunken. In dem mit 31. Dezember 2001 ausgewiesenen Personalstand sind Ersatzein- stellungen für handwerkliches Personal enthalten, welches im Frühjahr 2002 in den Ruhestand getreten ist. In der angeführten Tabelle nicht enthalten ist das für die Überprüfung und be- triebliche Erhaltung von Brückenbauwerken eingesetzte Personal der Fach- abteilung 6/2 Brückenbau des Amtes der Landesregierung. Die Aufwendun- gen für das dafür eingesetzte Personal wurde intern dem Referat 6/23 (Auto- bahnbau und -erhaltung) in Rechnung gestellt und dort als Sachaufwand er- fasst9. Bei Nachbesetzungen von handwerklichem Personal schließt das Land seit August 2004 ausschließlich Verträge ab, welche bis zum 31. Dezember 2006 befristet sind. Danach werden diese Mitarbeiter in der Regel von der ASFI- NAG übernommen. Dadurch wird die Anzahl des vom Land an die ASFINAG zu überlassenden Personals möglichst gering gehalten10. 8 Ehemals Fachabteilung 6/4 Autobahnbau, Fachreferat 6/41 Autobahnbau und –erhaltung. 9 Siehe Abschnitt 4.3. 10 Siehe Abschnitt 7.2. „Personalüberlassung“.
Personelles. G3 Unternehmensberatung AG beabsichtigt, die Berater/Trainer während der Auftragsausführung nicht auszuwechseln. Sie kann jedoch in begründeten Fällen Berater/Trainer durch andere ersetzen. G3 Unternehmensberatung AG ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Auftrages einzusetzen.
Personelles. (Art 22ff.) Öffentliche Sicherheit (Art. 26ff.)
Personelles. 1 Die Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) der Stadt Solothurn wird übernommen.
Personelles. Art. 6. Der Leiter der Zentralstelle, der Beratungstierarzt, die milch- wirtschaftlichen Inspektoren, die Melkberater und die Hilfskräfte wer- den gemäss Art. 6 Abs. 3 der Verordnung durch den Milchverband an- gestellt und besoldet. Sie sind dessen Geschäftsordnung unterstellt. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung der Eidgenössischen Zentral- stelle. Die Anstellungsverträge, ausgenommen diejenigen der Hilfs- kräfte, unterliegen gemäss Art. 8 Abs. 2 dieser Vereinbarung zudem der Genehmigung durch die Aufsichtskommission.
Personelles. (p) Ernennung bzw. Abberufung der Mitglieder des GEB sowie anderer Führungskräf- te, die direkt an den Verwaltungsrat oder den CEO berichten;
Personelles. Anlagen- und Eventteam, sowie das Seilpark-Team bleibt in Anstellung bei Arosa Tourismus. Die Gemeinde kann für die im Anhang aufgeführten Punkte/Arbeiten, die man neu übernimmt, in Absprache mit Arosa Tourimus die Mitarbeitenden vom Anlagen- und Eventteam kostenlos ausmieten. Priorität beim Mitarbeitereinsatz haben die touristischen Aufgaben von Arosa Tourismus.
Personelles. Personal-bestimmun- gen