Personenbezogene Daten und Vertraulichkeit Musterklauseln

Personenbezogene Daten und Vertraulichkeit. 7.1. Im Rahmen der Führung und Betreuung der Bankbeziehung hat Spuerkeess die Rolle des für die Verarbeitung Verantwortlichen und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß ihrer „Data Protection Policy“, die auf der Website xxx.xxxxxxxxxx.xx abrufbar ist oder in der Zweigstelle eingesehen werden kann. Die Verarbeitung erfolgt durch Spuerkeess gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr (im Folgenden „Verordnung (EU) 2016/679“) sowie unter Berücksichtigung etwaiger Ergänzungs- oder Änderungsbestimmungen zu dieser Verordnung. 1186/07.2022 7.2. Die von Spuerkeess durchgeführte Datenverarbeitung ist für die Erbringung, den guten Abschluss sowie die Verbesserung des Kundendienstes notwendig. In Bezug auf die Geschäftsbeziehung werden folgende Zwecke verfolgt: - Verwaltung von Bankprodukten und -dienstleistungen; - Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, insbesondere zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und in Steuerangelegenheiten (einschließlich internationaler Übereinkommen über Amtshilfe und des automatischen Austauschs von Steuerinformationen); - interne Überwachung und Erstellung von Reportings an die Behörden; - Aufdeckung und Verhinderung von Betrugsfällen; - Marketing und Werbung durch direkte kommerzielle Aktionen und Kunden-Events; - Erstellung von Analysen (z. B. Verhalten oder Bonität) und Statistiken zu eigenen Zwecken; - Ausführung und Speicherung von Beweisen bei Finanztransaktionen des Kunden; - Beurteilung der Angemessenheit der vom Kunden gezeichneten Finanzinstrumente; - Kreditrisikomanagement, Beitreibung von Forderungen und Verteidigung der Interessen von Spuerkeess vor Gericht. 7.3. Die für diese Zwecke vorgenommene Verarbeitung gründet auf der Einhaltung der gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von Spuerkeess, auf einem Vertrag, bei dem der Kunde Vertragspartei ist, dem berechtigten Interesse von Spuerkeess (im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/679) oder der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Spuerkeess kann dem Kunden für eine bestimmte Dienstleistung oder ein bestimmtes Produkt gegebenenfalls ein spezifisches Dokument in Papierform oder auf elektronischem Wege zukommen lassen, worin sie ihn ausdrücklich über eine durchgeführte Verarbeitung, deren Zweck und gesetzliche Grundlage sowie gegebenenfalls über die Drittempfänger der verarbeitete...
Personenbezogene Daten und Vertraulichkeit. 17.1.Die angebotenen Dienste müssen im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften betreffend den Schutz der Person bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation stehen. 17.2.Bei der Datenbank der POST-Mobilfunknummern handelt es sich für POST Telecom um strategische Daten. Der Content-Anbieter bestätigt, dass er bei der Bereitstellung des Dienstes Zugang zu diesen Nummern hat. 17.3.Die Bearbeitung bzw. Erstellung einer Kartei mit MSISDN-Nummern (Mobilfunknummern) oder sonstigen personenbezogenen Daten muss je nach Zweck und Verwendung der Kartei mit einer Meldung bei der CNPD (Nationale Kommission für den Datenschutz) einhergehen. Der Content- Anbieter ergreift alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den Schutz und die Vertraulichkeit der in seinem Besitz befindlichen oder von ihm verarbeiteten persönlichen Informationen sicherzustellen. Dies erfolgt unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Weitere Informationen unter xxx.xxxx.xx. 17.4.Der Content-Anbieter könnte bei der Bereitstellung des Dienstes Zugang zu Daten des Nutzers haben, insbesondere zu der Rufnummer. Er verpflichtet sich ausdrücklich, keine die Nutzer betreffenden Daten zu anderen Zwecken zu verwenden als für die, für die sie ihm mitgeteilt wurden. Der Content- Anbieter verpflichtet sich, dass sich seine Beschäftigten und seine eventuellen Subunternehmen an diese Bestimmung halten. 00.0.XXXX Telecom behält sich während der Erfüllung des Vertrags das Recht vor, die Rufnummer nicht mehr weiterzuleiten. In einem solchen Fall muss POST Telecom die betreffende Rufnummer durch einen Benutzernamen ersetzen, für dessen Verwaltung die Modalitäten noch festzulegen sind. Das wird vom Content-Anbieter ausdrücklich akzeptiert. 17.6.Jede der Parteien verpflichtet sich, während der gesamten Dauer des Vertrags und während eines Zeitraums von zwei Jahren nach dessen – auf welchen Grund auch immer zurückzuführenden – Ende keinerlei Informationen betreffend die jeweils andere Partei offenzulegen. Jede der Parteien verpflichtet sich ferner, die Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strikt zu wahren. Keine der Parteien darf Dritten in welcher Form auch immer die Informationen offenlegen, die die jeweils andere Partei und den Vertrag betreffen.

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  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz 1.7.1 Der Kunde und NCS verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen. 1.7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst. 1.7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 1.7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 1.7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. 1.7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). 1.7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. 1.7.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 15.1. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer und Inhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, gelten die dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Natur ist offensichtlich. 15.3. Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Falle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 15.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die Verwendung und Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu verlangen.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen