Common use of PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN Clause in Contracts

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesell- schaft ist die Wealthcap Portfolio 5 Komplementär GmbH („Kom- plementärin“). Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung der Invest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- den gesetzlichen Gründen bzw. aufgrund ausdrücklicher Regelun- gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht auszuüben, es sei denn, dies ist zur Vertre- tung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden Gründen erforderlich. Unabhängig davon obliegt der Komplementärin die Entscheidung über die Bestellung der exter- nen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestel- lung der Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „Kapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungsvertrages mit der Verwaltungsgesell- schaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermö- gen der Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentgesellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu ver- walten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über.‌‌‌ Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind auch Geschäftsführer der Komplementärin der Vorgängerfondsgesellschaften der Investmentgesellschaft (Wealthcap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG und Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 4 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Geschäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH, München, die wiederum eine 100%ige Tochter- gesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungs- garantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München, (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesell- schaft beauftragt und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufga- ben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Ver- waltungsfunktionen/Auslagerung/Interessenkonflikte“).

Appears in 1 contract

Samples: www.dfpa.info

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesell- schaft ist die Wealthcap Portfolio 5 4 Komplementär GmbH („Kom- plementärin“). Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung der Invest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- den gesetzlichen Gründen bzw. aufgrund ausdrücklicher Regelun- gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht auszuüben, es sei denn, dies ist zur Vertre- tung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden Gründen erforderlich. Unabhängig davon obliegt der Komplementärin die Entscheidung über die Bestellung der exter- nen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestel- lung der Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „Kapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungsvertrages mit der Verwaltungsgesell- schaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermö- gen der Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung Ver- waltung der Investmentgesellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu ver- walten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über.‌‌‌ Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind auch Geschäftsführer der Komplementärin der Vorgängerfondsgesellschaften der Investmentgesellschaft (Wealthcap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG und Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 4 5 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Geschäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH, München, die wiederum eine 100%ige Tochter- gesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungs- garantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München, (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesell- schaft beauftragt und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufga- ben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Ver- waltungsfunktionen/Auslagerung/Interessenkonflikte“).

Appears in 1 contract

Samples: www.dfpa.info

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin Zur Geschäftsführung und Vertretung der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Portfolio 5 Private Equity 23 Komplementär GmbH („Kom- plementärinKomplementärin)) berufen. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Die Mit einem Bestellungs­ vertrag hat die Komplementärin ist von die Verwaltungsgesellschaft mit der Geschäftsführung Erfüllung der Invest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- den gesetzlichen Gründen bzwihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. aufgrund ausdrücklicher Regelun- gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit Näheres findet sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht hierzu im Außenverhältnis nicht auszuübenKapitel „Kapitalver­ waltungsgesellschaft“, es sei denn, dies ist zur Vertre- tung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden Gründen erforderlichAbschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon obliegt der Komplementärin die Entscheidung über die Bestellung der exter- nen externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestel- lung Bestellung der Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „Kapitalverwal- tungsgesellschaftKapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „VerwaltungsfunktionVerwal­ tungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungsvertrages Bestellungsvertra­ ges mit der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insol­ venzverfahrens über das Vermö- gen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentgesellschaft Investmentgesell­ schaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete ver­ waltete Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Verwaltungs- Verwaltungs­ und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen Gesell­ schaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu ver- waltenverwal­ ten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über.‌‌‌ über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Der Geschäftsführer der Komplementärin, Komplementärin ist Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxxxxx. Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind auch Xxxxxxx ist nicht nur Geschäftsführer der Komplementärin der Vorgängerfondsgesellschaften der Investmentgesellschaft (Wealthcap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG und Private Equity 23 Komple­ mentär GmbH), der Komplementärin der Schwestergesellschaft (Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KGPrivate Equity 24 Komplementär GmbH) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 4 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l.Verwaltungsgesellschaft, Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem sondern u. a. auch Geschäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service Wealth Management Capital Holding GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH, München, die wiederum eine 100%ige Tochter- gesellschaft sowie der Wealthcap Investment Services GmbH ist. GmbH. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungs- garantin Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München, München (nachfolgend nachfol­ gend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesell- schaft Invest­ mentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufga- ben Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Ver- waltungsfunktionen/Auslagerung/InteressenkonflikteVerwaltungsfunktionen /Auslagerung /Interessen­ konflikte“).

Appears in 1 contract

Samples: www.dfpa.info

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin Zur Geschäftsführung und Vertretung der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Portfolio 5 Private Equity 21 Komplementär GmbH („Kom- plementärinKomplementärin)) berufen. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Die Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Komplementärin ist von die Verwaltungsgesellschaft mit der Geschäftsführung Erfüllung der Invest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- den gesetzlichen Gründen bzwihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. aufgrund ausdrücklicher Regelun- gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit Näheres findet sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht hierzu im Außenverhältnis nicht auszuübenKapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“, es sei denn, dies ist zur Vertre- tung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden Gründen erforderlichAbschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon davon, obliegt der Komplementärin die Entscheidung Entschei- dung über die Bestellung der exter- nen Kapitalverwaltungsgesellschaft externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestel- lung Bestellung der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft das Kapitel „Kapitalverwal- tungsgesellschaftKapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungsvertrages Bestellungs- vertrages mit der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermö- gen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentgesellschaft Investmentge- sellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundes- anstalt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleistungs- aufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Verwaltungs- Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der VerwaltungsgesellschaftVerwaltungsgesell- schaft, die Investmentgesellschaft zu ver- waltenverwalten, auf die Verwahrstelle Ver- wahrstelle zur Abwicklung über.‌‌‌ über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Komplementärin Kom- plementärin der Vorgängerfondsgesellschaften Schwestergesellschaft der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft (Wealthcap SachWerte Portfolio 2 Fondsportfolio Private Equity 22 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Portfolio 3 Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 4 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Geschäftsführer Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Manage- ment Management GmbH, München, die wiederum wiede- rum eine 100%ige Tochter- gesellschaft Tochtergesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungs- garantin Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München, München (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AGAG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufga- ben Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Ver- waltungsfunktionenVerwaltungsfunktionen/Auslagerung/Auslagerung/ Interessenkonflikte“).

Appears in 1 contract

Samples: www.dfpa.info

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesell- Investmentgesell­ schaft ist die Wealthcap Portfolio 5 Fondsportfolio Immobilien International 1 Komplementär GmbH („Kom- plementärinKomplementärin“). Sie leistet keine Einlage Ein­ lage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft Investmentge­ sellschaft nicht beteiligt. Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung der Invest- Invest­ mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- zwingen­ den gesetzlichen Gründen bzw. aufgrund ausdrücklicher Regelun- Regelun­ gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht auszuüben, es sei denn, dies ist zur Vertre- tung Vertretung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden zwingenden Gründen erforderlich. Unabhängig davon obliegt der Komplementärin die Entscheidung über die Bestellung der exter- exter­ nen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestel- Bestel­ lung der Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „Kapitalverwal- Kapitalverwal­ tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungsvertrages mit der Verwaltungsgesell- Verwaltungsgesell­ schaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermö- Vermö­ gen der Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentgesellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin –, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft Investment­ gesellschaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln Investmentkommanditge­ sellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalverwal­ tungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft Investmentkommanditgesell­ schaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapi­ talverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Verwaltungs- Verwaltungs­ und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu ver- waltenverwalten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über.‌‌‌ über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind auch Geschäftsführer der Komplementärin der Vorgängerfondsgesellschaften der Investmentgesellschaft (Wealthcap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG und Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 4 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG)ist Xxxx Xx. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Herr Dr. Xxxxxx Xxxx­ ten ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIFVerwaltungsgesellschaft, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Geschäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service Wealth Management Capital Holding GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH, München, die wiederum eine 100%ige Tochter- gesellschaft sowie der Wealthcap Investment Services GmbH ist. GmbH. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungs- garantin Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Fremdkapitalge­ berin Wealth Management Capital Holding GmbH, München, (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft Tochterge­ sellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen Kommanditbeteili­ gungen an der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufga- ben Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs­ gesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftKapitalverwaltungs­ gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Ver- waltungsfunktionen/Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“).

Appears in 1 contract

Samples: www.wealthcap.com

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Die persönlich haftende Gesellschafterin Zur Geschäftsführung und Vertretung der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Portfolio 5 Private Equity 22 Komplementär GmbH („Kom- plementärinKomplementärin)) berufen. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Die Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Komplementärin ist von die Verwaltungsgesellschaft mit der Geschäftsführung Erfüllung der Invest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- den gesetzlichen Gründen bzwihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. aufgrund ausdrücklicher Regelun- gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit Näheres findet sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht hierzu im Außenverhältnis nicht auszuübenKapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“, es sei denn, dies ist zur Vertre- tung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden Gründen erforderlichAbschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon davon, obliegt der Komplementärin die Entscheidung Entschei- dung über die Bestellung der exter- nen Kapitalverwaltungsgesellschaft externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestel- lung Bestellung der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft das Kapitel „Kapitalverwal- tungsgesellschaftKapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungsvertrages Bestellungs- vertrages mit der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermö- gen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentgesellschaft Investmentge- sellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundes- anstalt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleistungs- aufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Verwaltungs- Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der VerwaltungsgesellschaftVerwaltungsgesell- schaft, die Investmentgesellschaft zu ver- waltenverwalten, auf die Verwahrstelle Ver- wahrstelle zur Abwicklung über.‌‌‌ über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Komplementärin Kom- plementärin der Vorgängerfondsgesellschaften Schwestergesellschaft der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft (Wealthcap SachWerte Portfolio 2 Fondsportfolio Private Equity 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Portfolio 3 Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 4 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Geschäftsführer Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Manage- ment Management GmbH, München, die wiederum wiede- rum eine 100%ige Tochter- gesellschaft Tochtergesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungs- garantin Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München, München (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AGAG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufga- ben Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Ver- waltungsfunktionenVerwaltungsfunktionen/Auslagerung/Auslagerung/ Interessenkonflikte“).

Appears in 1 contract

Samples: www.dfpa.info