Common use of PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN Clause in Contracts

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Investmentgesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 Komplementär GmbH („Komplementärin“) berufen. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit der Erfüllung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. Näheres findet sich hierzu im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon, obliegt der Komplementärin die Entschei- dung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesell- schaft das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesell- schaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Ver- wahrstelle zur Abwicklung über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin der Schwestergesellschaft der Investmentgesell- schaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH, München, die wiede- rum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/ Interessenkonflikte“).

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Samples: Sales Prospectus

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft Investmentge- sellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 WealthCap Immobilien 40 Komplementär GmbH (nachfolgend „Komplementärin“) berufen“ genannt). Sie leistet keine ist mit keiner Einlage an der Investmentgesellschaft und ist daher nicht am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit der Erfüllung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. Näheres findet sich hierzu im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon, obliegt der Komplementärin die Entschei- dung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesell- schaft das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesell- schaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Ver- wahrstelle zur Abwicklung über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin der Schwestergesellschaft der Investmentgesell- schaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer der Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH. Die Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap WealthCap Real Estate Management GmbH, München, die wiede- rum GmbH. Die WealthCap Real Estate Management GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der Wealthcap Investment Platzierungs- und Einzahlungsgarantin WealthCap Invest- ment Services GmbH ist(nachfolgend „WealthCap Investment“ genannt). Die Wealthcap WealthCap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin ist eine 10%ige Toch- ter der UniCredit Bank AG und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft Tochter der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München GmbH (nachfolgend „WealthcapWealthCap“ genannt). Die WealthCap hat von der Ver- waltungsgesellschaft Aufgaben in Bezug auf die Infor- mations- und Kommunikationssysteme sowie die Soft- wareapplikationen und Datenbanken übernommen (vgl. das Kapitel „Verwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertra- gene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/Interessenkon- flikte“) und eine 10%ige Tochtergesellschaft wird der UniCredit Bank AG, MünchenInvestmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften ggf. Wealthcap Fremdkapital zur Verfügung stel- len. WealthCap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“)AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem u. a. mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. ebenfalls das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftVerwaltungsge- sellschaft“, Abschnitt „Übertragene VerwaltungsfunktionenVerwaltungsfunktio- nen/Auslagerung/ Auslagerung/Interessenkonflikte“). Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die UniCredit Bank AG der Invest- mentgesellschaft oder den von der Investmentgesellschaft zu erwerbenden Objektgesellschaften langfristige Finan- zierungen gewährt.

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Samples: Verkaufsprospekt

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 Immobilien 41 Komplementär GmbH (nachfolgend „Komplementärin“) berufen“ genannt). Sie leistet keine Einlage ist mit keiner Ein- lage an der Investmentgesellschaft und ist daher nicht am Vermögen Vermö- gen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit der Erfüllung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. Näheres findet sich hierzu im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon, obliegt der Komplementärin die Entschei- dung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesell- schaft das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesell- schaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Ver- wahrstelle zur Abwicklung über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin der Schwestergesellschaft der Investmentgesell- schaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH, München, die wiede- rum GmbH. Die Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der Platzierungs- und Ein- zahlungsgarantin Wealthcap Investment Services GmbH ist(nachfol- gend „Wealthcap Investment“ genannt). Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der UniCredit Bank AG und wurde von eine 90%ige Tochter der Verwaltungsgesellschaft mit Wealth Management Capital Holding GmbH (nach- folgend „Wealthcap“ genannt). Die Wealthcap wird der Bereitstellung, dem Betrieb und Invest- mentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften ggf. Fremd- kapital zur Verfügung stellen. Wealthcap ist eine 100%ige Toch- tergesellschaft der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“)UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem u. a. mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen über- nommen (vgl. ebenfalls das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftKapitalverwaltungsgesell- schaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/ Auslage- rung/Interessenkonflikte“). Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die UniCredit Bank AG der Investmentgesellschaft oder den von der Investmentgesellschaft zu erwerbenden Objektgesellschaf- ten langfristige Finanzierungen gewährt.

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Samples: Sales Prospectus

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Investmentgesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 22 Komplementär GmbH („Komplementärin“) berufen. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit der Erfüllung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. Näheres findet sich hierzu im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon, obliegt der Komplementärin die Entschei- dung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesell- schaft das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesell- schaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Ver- wahrstelle zur Abwicklung über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin der Schwestergesellschaft der Investmentgesell- schaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 21 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH, München, die wiede- rum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/ Interessenkonflikte“).

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Samples: Sales Prospectus

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft Investment- gesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 WealthCap Portfolio 3 Komplementär GmbH („Komplementärin“) berufen). Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit ist von der Erfüllung Geschäftsführung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragtInvest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwin- genden gesetzlichen Gründen bzw. Näheres findet aufgrund ausdrücklicher Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesell- schaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich hierzu aus dem Gesellschaftsvertrag der Invest- mentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“Außenverhältnis nicht auszuüben, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“es sei denn, dies ist zur Vertretung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwingenden Gründen erfor- derlich. Unabhängig davon, obliegt der Komplementärin die Entschei- dung Entscheidung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft Kapitalver- waltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftDie Kapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages Bestellungsvertrages mit der VerwaltungsgesellschaftVer- waltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insolvenzverfah- rens über das Vermögen der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft ist die Investmentgesell- schaft obliegt der Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaftBestimmung einer neuen Kapitalverwal- tungsgesellschaft i. S. d. KAGB, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Ver- wahrstelle zur Abwicklung überRechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft durch Abschluss eines neuen Bestellungsvertrages übernimmt. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer Ge- schäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin Komplementärin der Schwestergesellschaft Vorgängerfondsgesellschaft der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer Geschäftsführer der Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH. Die Wealthcap WealthCap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der Wealthcap WealthCap Real Estate Management Manage- ment GmbH, München, die wiede- rum wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der Wealthcap WealthCap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap WealthCap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin Platzie- rungs- und Einzahlungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Fremdkapi- talgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München München, (nachfolgend „WealthcapWealthCap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap WealthCap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme Kommunikationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken Daten- banken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaftKapitalverwaltungsgesell- schaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Auslagerung / Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftKapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/ InteressenkonflikteVerwaltungs- funktionen /Auslagerung /Interessenkonflikte“).

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Samples: Investment Prospectus

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 Portfolio 4 Komplementär GmbH („KomplementärinKom- plementärin) berufen). Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit ist von der Erfüllung Geschäftsführung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragtInvest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- den gesetzlichen Gründen bzw. Näheres findet aufgrund ausdrücklicher Regelun- gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich hierzu aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“Außenverhältnis nicht auszuüben, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“es sei denn, dies ist zur Vertre- tung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden Gründen erforderlich. Unabhängig davon, davon obliegt der Komplementärin die Entschei- dung Entscheidung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft exter- nen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung Bestel- lung der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftKapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages Bestellungsvertrages mit der VerwaltungsgesellschaftVerwaltungsgesell- schaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vermö- gen der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung Ver- waltung der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft Investmentkommanditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwaltenver- walten, auf die Ver- wahrstelle Verwahrstelle zur Abwicklung über. über.‌‌‌ Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin Komplementärin der Schwestergesellschaft Vorgängerfondsgesellschaften der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 Portfolio 3 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 5 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer Geschäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management Manage- ment GmbH, München, die wiede- rum wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter- gesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin Platzierungs- garantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München München, (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“)AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben Verwaltungsaufga- ben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene VerwaltungsfunktionenVer- waltungsfunktionen/Auslagerung/ Auslagerung/Interessenkonflikte“).

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PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 Immobilien 42 Komplementär GmbH (nachfolgend „Komplementärin“) berufen“ genannt). Sie leistet keine Einlage ist mit keiner Ein- lage an der Investmentgesellschaft und ist daher nicht am Vermögen Vermö- gen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit der Erfüllung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. Näheres findet sich hierzu im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon, obliegt der Komplementärin die Entschei- dung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesell- schaft das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesell- schaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Ver- wahrstelle zur Abwicklung über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin der Schwestergesellschaft der Investmentgesell- schaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH, München, die wiede- rum GmbH. Die Wealthcap Real Estate Manage- ment GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter der Platzierungs- und Ein- zahlungsgarantin Wealthcap Investment Services GmbH ist(nachfol- gend „Wealthcap Investment“ genannt). Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin Invest- ment ist eine 10%ige Tochter der UniCredit Bank AG und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft Tochter der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München GmbH (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft ). Die Wealthcap wird der UniCredit Bank AG, MünchenInvestmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften ggf. Fremdkapital zur Verfügung stellen. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“)AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem u. a. mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. ebenfalls das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftKapitalverwaltungsge- sellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/ Aus- lagerung/Interessenkonflikte“). Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die UniCredit Bank AG der Investmentgesellschaft oder den von der Investmentgesellschaft zu erwerbenden Objektgesell- schaften langfristige Finanzierungen gewährt.

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PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft Investmentgesell­ schaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 Fondsportfolio Immobilien International 1 Komplementär GmbH („Komplementärin“) berufen). Sie leistet keine Einlage Ein­ lage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft Investmentge­ sellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit ist von der Erfüllung Geschäftsführung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragtInvest­ mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen­ den gesetzlichen Gründen bzw. Näheres findet aufgrund ausdrücklicher Regelun­ gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich hierzu aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“Außenverhältnis nicht auszuüben, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“es sei denn, dies ist zur Vertretung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwingenden Gründen erforderlich. Unabhängig davon, davon obliegt der Komplementärin die Entschei- dung Entscheidung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft exter­ nen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung Bestel­ lung der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftKapitalverwal­ tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages Bestellungsvertrages mit der VerwaltungsgesellschaftVerwaltungsgesell­ schaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vermö­ gen der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht – BaFin –, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft Investment­ gesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft Investmentkommanditge­ sellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalverwal­ tungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft Investmentkommanditgesell­ schaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapi­ talverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- Verwaltungs­ und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Ver- wahrstelle Verwahrstelle zur Abwicklung über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Komplementärin ist Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Xxxxxxx. Herr Dr. Xxxxxx Xxxx­ ten ist zudem Geschäftsführer der Kom- plementärin Verwaltungsgesellschaft, der Schwestergesellschaft der Investmentgesell- schaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 Wealth Management Capital Holding GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH, München, die wiede- rum eine 100%ige Tochtergesellschaft sowie der Wealthcap Investment Services GmbH ist. GmbH. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Fremdkapitalge­ berin Wealth Management Capital Holding GmbH, München München, (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft Tochterge­ sellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteili­ gungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und wurde von hat bestimmte Teile der Verwaltungsgesellschaft mit Verwaltungsaufgaben der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut Verwaltungs­ gesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- Kapitalverwaltungs­ gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/ Interessenkonflikte“).

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PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 Portfolio 5 Komplementär GmbH („KomplementärinKom- plementärin) berufen). Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- vertrag hat die Die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit ist von der Erfüllung Geschäftsführung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragtInvest- mentgesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht aus zwingen- den gesetzlichen Gründen bzw. Näheres findet aufgrund ausdrücklicher Regelun- gen des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft zur Geschäftsführung verpflichtet bzw. berechtigt ist. Sie ist – soweit sich hierzu aus dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft nichts anderes ergibt – verpflichtet, ihre Vertretungsmacht im Kapitel „Kapitalver- waltungsgesellschaft“Außenverhältnis nicht auszuüben, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“es sei denn, dies ist zur Vertre- tung der Investmentgesellschaft gegenüber der externen Kapi- talverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB oder aus gesetzlich zwin- genden Gründen erforderlich. Unabhängig davon, davon obliegt der Komplementärin die Entschei- dung Entscheidung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft exter- nen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung Bestel- lung der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „KapitalverwaltungsgesellschaftKapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages Bestellungsvertrages mit der VerwaltungsgesellschaftVerwaltungsgesell- schaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vermö- gen der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft umzuwandeln Investmentkommanditgesellschaft umzuwan- deln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft Investmentkommanditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwaltenver- walten, auf die Ver- wahrstelle Verwahrstelle zur Abwicklung über. über.‌‌‌ Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Geschäftsführer der Komplementärin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, sind insbesondere auch Geschäftsführer der Kom- plementärin Komplementärin der Schwestergesellschaft Vorgängerfondsgesellschaften der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 Portfolio 3 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG) sowie der Schwestergesellschaft der In- vestmentgesellschaft (Wealthcap Portfolio 4 GmbH & Co. ge- schlossene Investment KG). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem Geschäftsführer der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Die Wealthcap Spezial Portfolio Immo- bilien 1 Komplementär S. à r. l., Luxemburg, ist Komplementärin der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF, Luxemburg. Bei der Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 SCS SICAV-SIF, der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF und der Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SCS SICAV-SIF handelt es sich jeweils um mögliche (direkte oder indirekte) Zielfonds der Investmentgesellschaft. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer Geschäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management Manage- ment GmbH, München, die wiede- rum wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft Tochter- gesellschaft der Wealthcap Investment Services GmbH ist. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin Platzierungs- garantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München München, (nachfolgend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“)AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben Verwaltungsaufga- ben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene VerwaltungsfunktionenVer- waltungsfunktionen/Auslagerung/ Auslagerung/Interessenkonflikte“).

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PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Investmentgesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag allein die Wealthcap Private Equity 21 23 Komplementär GmbH („Komplementärin“) berufen. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Investmentgesellschaft nicht beteiligt. Mit einem Bestellungs- Bestellungs­ vertrag hat die Komplementärin die Verwaltungsgesellschaft mit der Erfüllung der ihr obliegenden Geschäftsführungsaufgaben beauftragt. Näheres findet sich hierzu im Kapitel „Kapitalver- Kapitalver­ waltungsgesellschaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“. Unabhängig davon, davon obliegt der Komplementärin die Entschei- dung Entscheidung über die Bestellung der externen Kapitalverwaltungsgesell- schaft Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (vgl. zur Bestellung der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „VerwaltungsfunktionVerwal­ tungsfunktion“). Im Falle der Kündigung des Bestellungs- vertrages Bestellungsvertra­ ges mit der Verwaltungsgesellschaft, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insol­ venzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft sowie in den sonstigen Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung der Investmentge- sellschaft Investmentgesell­ schaft ist die Komplementärin berechtigt – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht BaFin – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investment- kommanditgesellschaft ver­ waltete Investmentkommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen. Wird die Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft nicht in eine intern verwaltete Investmentkom- manditgesellschaft Investmentkommanditgesellschaft umgewandelt und wird auch keine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt, geht das Ver- waltungs- Verwaltungs­ und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen Gesell­ schaftsvermögen in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwaltenverwal­ ten, auf die Ver- wahrstelle Verwahrstelle zur Abwicklung über. Die Komplementärin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Entity Service GmbH, München. Die Der Geschäftsführer der KomplementärinKomplementärin ist Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx. Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx ist nicht nur Geschäftsführer der Komplementärin der Investmentgesellschaft (Wealthcap Private Equity 23 Komple­ mentär GmbH), Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxder Komplementärin der Schwestergesellschaft (Wealthcap Private Equity 24 Komplementär GmbH) sowie der Verwaltungsgesellschaft, sind insbesondere sondern u. a. auch Geschäftsführer der Kom- plementärin der Schwestergesellschaft der Investmentgesell- schaft (Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 Wealth Management Capital Holding GmbH & Co. geschlossene Investment KG) und den beiden Vorgängerfonds Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG und Wealthcap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist zudem auch Ge- schäftsführer der Wealthcap Entity Service GmbH. Die Wealthcap Entity Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealthcap Real Estate Management GmbH, München, die wiede- rum eine 100%ige Tochtergesellschaft sowie der Wealthcap Investment Services GmbH ist. GmbH. Die Wealthcap Investment Services GmbH fungiert als Platzierungsgarantin und ist wiederum eine 90%ige Tochtergesellschaft der potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH, München (nachfolgend nachfol­ gend „Wealthcap“ genannt) und eine 10%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, München. Wealthcap ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommuni- kationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareapplikationen und Datenbanken betraut (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/ Auslagerung/Interessenkonflikte“)AG. Die UniCredit Bank AG soll zudem mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft Invest­ mentgesellschaft beauftragt werden und hat bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/ InteressenkonflikteVerwaltungsfunktionen /Auslagerung /Interessen­ konflikte“).

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