Common use of Persönliche Anspruchsvoraussetzungen Clause in Contracts

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. (1) 1 Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte er- werbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzli- chen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. 2 Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Al- tersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Satzung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen wür- de.

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Samples: Tarifvertrag

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. (1) 1 Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte er- werbsgemindert erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzli- chen gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. 2 Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Al- tersrente Altersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Satzung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen wür- dewürde.

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Samples: Tarifvertrag

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. (1) 1 Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte er- werbsgemindert erwerb- sgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Voraussetzungen Vorausset- zungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzli- chen Rentenversicherung gesetzlichen Rentenver- sicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. 2 Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Al- tersrente Altersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Satzung Sat- zung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen wür- dewürde.

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Samples: Tarifvertrag Über Den Rationalisierungsschutz Für Angestellte Vom 9. Januar 1987

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. (1) 1 Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte er- werbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Voraussetzungen Vo- raussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzli- chen gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden entspre- chenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. 2 Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Al- tersrente Altersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Satzung Sat- zung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen wür- dewürde.

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Samples: Tarifvertrag