Common use of Persönliche Anspruchsvoraussetzungen Clause in Contracts

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte erwerb- sgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Vorausset- zungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenver- sicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Sat- zung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen würde.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag Über Den Rationalisierungsschutz Für Angestellte

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte erwerb- sgemindert er- werbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Vorausset- zungen Vo- raussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenver- sicherung Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden entspre- chenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Sat- zung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen würde.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag Über Den Rationalisierungsschutz Für Angestellte

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. 1 Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte erwerb- sgemindert er- werbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Vorausset- zungen Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenver- sicherung gesetzli- chen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. 2 Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente Al- tersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Sat- zung Satzung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen würdewür- de.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag Über Den Rationalisierungsschutz Für Angestellte

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. Ansprüche aus diesem Tarifvertrag bestehen nicht, wenn der Angestellte erwerb- sgemindert erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder die Vorausset- zungen Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenver- sicherung Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllt. Satz 1 gilt nicht für eine Angestellte, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente nach § 237 a SGB VI erfüllt, solange ihre Versorgungsrente nach § 65 Abs. 7 der Sat- zung Satzung der VBL oder entsprechenden Vorschriften ruhen würde.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag Über Den Rationalisierungsschutz Für Angestellte