Common use of Persönliche Geheimzahl (PIN) Clause in Contracts

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder Muster) gefordert.

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.vrbsaale-unstrut.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal Kartenzah- lungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen mobi- len Endgeräts (z. z.B. Fingerabdruck, GesichtserkennungGesichts erken- nung, Code oder Muster) gefordert.

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Samples: www.raiba-ke-oa.de, www.vb-mittelhessen.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben aus- gegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter getrenn- ter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl Selbst- xxxx an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten Geldautoma- ten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder Muster) gefordert.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 2.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in kann auch der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion Entsperr- mechanismus des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code Ent- sperrcode oder Musterein biometrisches Verfahren) gefordertgefordert werden.

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Samples: www.voba-aw.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- einmal oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder Muster) gefordert...

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Samples: www.apobank.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten Geld- automaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder Muster) gefordert.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-PIN- Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder Muster) gefordert.

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal Kartenzah- lungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen mobi- len Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, GesichtserkennungGesichtserken- nung, Code oder Muster) gefordert.

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Samples: www.raiba-ke-oa.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 2.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder Muster) gefordertKarxx.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 2.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten Geld- automaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder ein Muster) gefordert.

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Samples: www.gls-laden.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in kann auch der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion Entsperrmechanis- mus des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code Entsperrcode oder Musterein biometrisches Verfahren) gefordertgefordert werden.

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Samples: www.vrbank-lb.de

Persönliche Geheimzahl (PIN). 3.1 Sofern die Karte laut Kartenantrag mit PIN ausgegeben ausge- geben wird, erhält der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN, die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ändern kann, sofern die Karte diese Funktion unterstützt. Für die digitale Karte gilt die PIN der physischen Karte, anstatt der PIN wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal auch die Entsperrfunktion des mobilen Endgeräts (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Code oder Muster) gefordert.

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Samples: www.volksbank-jever.de