Urlaubsgeld Musterklauseln

Urlaubsgeld. Der Arbeitnehmer erhält nach den Bestimmungen des Anhangs V Urlaubs- geld.
Urlaubsgeld. (1) Arbeitnehmer erhalten in jedem Kalenderjahr ein Urlaubsgeld, wenn sie
Urlaubsgeld. Der Volontär/die Volontärin*) erhält eine Urlaubsgeld. Es beträgt 80 Prozent der Effektivvergütung und wird vor Antritt des ersten Urlaubs im Jahr in einer Summe ausgezahlt. ....................................................................................................................................... .................................................................................................................................. ....................................................................................................................................... ..................................................................................................................................
Urlaubsgeld. (1) Die Arbeitnehmer erhalten im Juli ein Urlaubsgeld, sofern ihr Arbeitsverhältnis am 30. Juni mindestens 12 Monate ununterbrochen bestanden hat. Hiervon abweichend erhalten Auszubildende ab dem 1. Ausbildungsjahr ein Urlaubsgeld. Die Absätze 4 bis 6 finden für Auszubildende sinngemäß Anwendung.
Urlaubsgeld. 1. Nach Ablauf einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten haben Arbeitnehmer/innen, Auszubildende und denen Gleichzustellende Anspruch auf Urlaubsgeld im Kalenderjahr nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Urlaubsgeld. 1. Zusätzlich zum Urlaubsentgelt (§ 14) erhalten die Beschäftigten für jeden Urlaubstag (§ 13) 2000 ab 2001
Urlaubsgeld. 1. Der Arbeitnehmer erhält für jeden tarifvertraglichen Urlaubstag ein zusätzliches Urlaubsgeld, dessen Höhe im Lohntarifvertrag vereinbart wird.
Urlaubsgeld. 1. Die Beschäftigten erhalten ein zusätzliches Urlaubsgeld; es beträgt ab 1990 für das volle Urlaubsjahr 95%, ab 1. Januar 1992 100% des vereinbarten Monatsgehaltes und ab 1. Januar 2005 80 % des vereinbarten Monatsgehaltes..
Urlaubsgeld. 1. Arbeitnehmer, die am 30. Juni in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten mit der Juni-Entgeltzah- lung ein Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld beträgt: 2012 2013 2014 – im 1. Jahr 160,00 € 170,00 € 180,00 € – nach 3-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 210,00 € 230,00 € 250,00 € – nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 260,00 € 280,00 € 300,00 € – nach 10-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 310,00 € 330,00 € 350,00 € – nach 15-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 360,00 € 390,00 € 420,00 € Stichtag für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit beim Urlaubsgeld ist der 30. Juni.
Urlaubsgeld. Die/Der Beschäftigte im Arbeitsbereich erhält Urlaubsgeld mindestens 75,00 € höchstens 256,00 € Die Auszahlung erfolgt mit der Lohnzahlung Juli des jeweiligen Jahres.