Common use of Persönlichkeitsrechte Clause in Contracts

Persönlichkeitsrechte. 1. Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Rechten haben ausübende Künstler auch nach Abtretung dieser Rechte in bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen oder auf Tonträgern festgelegten Darbietungen das Recht auf Namensnennung, sofern die Unterlassung der Namensnennung nicht durch die Art der Nutzung der Darbietung geboten ist, und können gegen jede Entstellung, Verstümmelung oder sonstige Änderung ihrer Darbietungen, die ihrem Ruf abträglich wäre, Einspruch erheben.

Appears in 1 contract

Samples: www.fim-musicians.org

Persönlichkeitsrechte. 1. Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Rechten haben ausübende Künstler auch nach Abtretung dieser Rechte in bezug Bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen oder auf Tonträgern festgelegten Darbietungen das Recht auf Namensnennung, sofern die Unterlassung der Namensnennung nicht durch die Art der Nutzung der Darbietung geboten ist, und können gegen jede Entstellung, Verstümmelung oder sonstige Änderung ihrer Darbietungen, die ihrem Ruf abträglich wäre, Einspruch erheben.

Appears in 1 contract

Samples: fedlex.data.admin.ch

Persönlichkeitsrechte. 1. ) Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Rechten haben ausübende Künstler auch nach Abtretung dieser Rechte in bezug Bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen oder auf Tonträgern festgelegten Darbietungen das Recht auf Namensnennung, sofern die Unterlassung der Namensnennung nicht durch die Art der Nutzung der Darbietung geboten ist, und können gegen jede Entstellung, Verstümmelung oder sonstige Änderung ihrer DarbietungenDar- bietungen, die ihrem Ruf abträglich wäre, Einspruch erheben.

Appears in 1 contract

Samples: www.gesetze.li

Persönlichkeitsrechte. 1. Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Rechten haben ausübende Künstler auch nach Abtretung dieser Rechte in bezug Bezug auf ihre hörbaren Live-Darbietungen oder auf Tonträgern in audiovisuellen Festlegungen festgelegten Darbietungen das Recht Recht, i auf NamensnennungNamensnennung in Bezug auf ihre Darbietungen , sofern die Unterlassung der Namensnennung nicht durch die Art der Nutzung der Darbietung geboten ist, und können gegen jede Entstellung, Verstümmelung oder sonstige Änderung ihrer Darbietungen, die ihrem Ruf abträglich wäre, Einspruch erheben.und

Appears in 1 contract

Samples: www.ige.ch