Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Internet Service Provider, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten Cloud- und Telekommu- nikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. zum Beispiel Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), ) keine Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen